Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die SDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingereicht.
Die Debatte hierüber geht 3 Tage.
Alles anzeigenNiedersächsischer Landtag
Drs. III / 02
Hannover, 03. Oktober 2020
Änderungsantrag zum Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag
des Landtagsabgeordneten Tom Schneider und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im niedersächsischen Landtag
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Änderungsantrag zum Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag
Der Antrag des Landtagsabgeordneten Hajime Nagumo zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag (Drs. III / 01) wird wie folgt abgeändert:
§2 Landtagsfraktionen1. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und/oder Mitglieder der selben Partei sind.
2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und ihre Mitglieder bei Bildung derFraktion sind dem Landtagspräsidium schriftlich mitzuteilen.
3. Neue Abgeordnete, die einer bestimmten Partei angehören, gehören automatisch derFraktion dieser Partei an, sofern eine solche Fraktion besteht und er nichts gegensätzliches äußert. Eine schriftliche Mitteilung an das Präsidium ist nicht notwendig.
wird durch
§2 Landtagsfraktionen
1. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens einem Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und/oder Mitglieder der selben Partei sind.
2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und ihre Mitglieder bei Bildung der Fraktion sind dem Landtagspräsidium schriftlich mitzuteilen.
3. Neue Abgeordnete, die einer bestimmten Partei angehören, gehören automatisch der Fraktion dieser Partei an, sofern eine solche Fraktion besteht und er nichts gegensätzliches äußert. Eine schriftliche Mitteilung an das Präsidium ist nicht notwendig.
ersetzt.
Begründung:
Erfolgt bei Bedarf mündlich.