Stimmen Sie FÜR den vorliegenden Gesetzentwurf des Abgeordneten Rehm? 6
-
JA (6) 100%
-
NEIN (0) 0%
-
ENTHALTUNG (0) 0%
ABSTIMMUNG
Ermöglichung von Amtsgelöbnissen für Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir stimmen nun über einen Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Amtsgelöbnissen für Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (vgl. Anlage 1), eingebracht durch den Abgeordneten Moritz Rehm im Namen der Gruppe der Bayerischen Sozialen Vereinigung, auf Antrag der Abgeordneten Rehm, Christ, Linner, Breitenberger, Fürst, Gruensen und der berufenen Bürgerin Lemke vorzeitig ab. Den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend dauert die Aussprache voraussichtlich achtundvierzig Stunden (zwei Tage) lang, also bis zum Montag, den 07. Februar 2022, 00:10 Uhr, an.
Ich eröffne die Abstimmung.
gez. Dr. Christ
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -
Anlage 1: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Amtsgelöbnissen für Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Alles anzeigen
Bayerischer Landtag
Zehnte Wahlperiode
Drucksache X/010
(Drs. durch das Präsidium angepasst - gez. Dr. Christ)
G e s e t z e n t w u r fder Bayerischen Sozialen Vereinigung und des Abgeordneten Moritz Rehm
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Amtsgelöbnissen für Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
A) Problem
Seit gilt es jeher, dass Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident und das Staatskabinett vor Amtsantritt einen Eid leisten müssen. Mit erfolgter Vereidigung beginnt anschließend das Amtsverhältnis. Heutzutage ist Bayern ein vielseitiges und diverses Land mit vielerlei Glaubensgemeinschaften. In einigen Glaubensgemeinschaften ist es untersagt zu schwören und Eide zu leisten.
Dies betrifft insbesondere beispielsweise Mennoniten und andere christliche Personen, die sich auf Matthäus 5, 34 ff. beziehen. Dort spricht Jesus Christus zum Volk: "Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen."
Mit der aktuellen Regelung im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierungwerden diese Menschen von einem hohen Staatsamt faktisch ausgeschlossen.
B) Lösung
Neben dem Eid wird ein Gelöbnis für Mitglieder der Staatsregierung eingeführt, analog der Regelungen zum Diensteid von Beamtinnen und Beamten.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Keine.
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1