DEBATTE | X/008: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages

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    AUSSPRACHE

    Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten nun über den Antrag (siehe Anlage 1) der Fraktion der Grünen auf Drs. X/008, die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) zu ändern. Die Aussprache dauert gemäß den Regularien unserer Geschäftsordnung zweiundsiebzig Stunden lang, also bis Freitag, den 04. Februar 2022, 18:10 Uhr, an.


    Ich eröffne die Aussprache.


    Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage 1:


    Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO)


    Der Landtag möge beschließen:


    Artikel 1

    Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages


    Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 2020, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17. Januar 2022, wird wie folgt geändert:


    1. In § 21 wird ein Absatz 3 angefügt und wie folgt gefasst:
    "(3) Stimmen, die durch Mitglieder abgegeben wurden, die ihr Landtagsmandat vor Beendigung der Wahl niedergelegt haben, sind beim Ergebnis nicht zu berücksichtigen, soweit der Landtag nach § 19 Abs. 2 von einer geheimen Wahl Abstand genommen hat.


    2. In § 28 wird ein Absatz 6 angefügt und wie folgt gefasst:
    "(6) § 21 Abs. 3 gilt für Abstimmungen entsprechend, soweit nicht nach Abs. 4 eine geheime Abstimmung durchgeführt wurde.


    3. § 49 wird wie folgt geändert:

    a) Der Titel "Mitteilung über die Besetzung der Mandate" wird zu "Besetzung der Mandate" geändert.

    b) Es wird ein Absatz 6 angefügt und wie folgt gefasst:

    "(6) Ein Tausch eines Mandats nach Abs. 2 darf während einer laufenden geheimen Wahl oder Abstimmung nicht vollzogen werden. Der Vollzug des Mandatswechsels erfolgt nach Beendigung der geheimen Wahl oder Abstimmung."




    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Damen und Herren,


    ich fasse mich kurz: Bislang konnten Mandatswechsel beliebig erfolgen. Problematisch ist dabei, dass bei vollzogenen Mandatswechseln während laufender Abstimmungen theoretisch eine doppelte Stimmabgabe zustande kommen kann, die das Wahlergebnis und die hieraus resultierende Sitzverteilung zu umgehen zum Vorteile einzelner Fraktionen geeignet ist. Insbesondere bei geheimen Abstimmungen ist keine Möglichkeit zur Nachvollziehung entsprechender Vorgänge gegeben. Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung wollen wir das unterbinden und dafür sorgen, dass dem Wählerwillen ständig Ausdruck verliehen wird. Wir würden uns sehr über Unterstützung für diese Initiative freuen. Vielen Dank!

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    sehr geehrte Dame und Herren,


    zuerst möchte ich mich bei der Fraktion der Grünen für diese Initiative bedanken und diesen Dank mit der Frage verbinden, was einem interfraktionellen Antrag, der schließlich die GO und damit die Grundlage unserer parlamentarischen (Zusammen)Arbeit zum Gegenstand hat, entgegen stand.


    Vielen Dank!

  • Frau Präsidentin,

    Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    da die Initiative aus den Kreisen unseres Landesverbandes kam, haben wir es für sinnvoll erachtet, ihn auch als Landtagsfraktion einzubringen. Gegen einen interfraktionellen Antrag hätte nichts gesprochen, aber mir erschließt sich auch nicht, welchen Mehrwert ein solcher gehabt hätte. Ergo hat sich unsere Fraktion nicht explizit gegen einen interfraktionellen Antrag ausgesprochen, sondern hat schlicht nicht daran gedacht. Ich hoffe, das stellt für die Beteiligten hier kein großes Problem da, wir können ja auch in dieser Debatte gerne in der Sache über den Antrag sprechen. Wenn eine Fraktion hier noch Änderungsbedarf erkennt, verschließen wird uns dem natürlich nicht, wenn er denn berechtigt ist.


    Vielen Dank!