[CDSU] Veröffentlichung des aktuellsten Parteibeschlusses durch Generalsekretär Kohle: "Position der CDSU zur Zusammenarbeit mit dem FFD und der IL"

  • Im Zuge der Entwicklungen rund um die vergangenen Wahlen, insbesondere das Erstarken des FFD, wurden innerhalb der CDSU Deutschland Möglichkeiten erörtert, wie konkret sich die Zusammenarbeit auf Bundesebene zwischen CDSU und FFD sowie CDSU und IL als Vertreterin im linken äußeren Spektrum gestalten kann.


    Die CDSU Deutschland lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit auf Bundesebene sowohl mit der IL als auch mit dem FFD ab.


    Gültigkeit des Beschlusses:


    Der Beschluss des CDSU-Bundesvorstandes ist bindend für die CDSU-Deutschland aber umfasst nicht die einzelnen Landesverbände. Die Autonomie der einzelnen Landesverbände muss bestehen bleiben. Alle CDSU-Landesverbände sollen eigenständig unter Einbeziehung aller regionalspezifischen, besonderen Umstände entscheiden, ob es vergleichbare Beschlüsse bedarf.


    Gleicher Beschluss für (un-) gleiche Parteien an unterschiedlichen Enden des Parteienspektrums?


    Die CDSU setzt IL und FFD nicht gleich! Die Unterschiede beider Parteien sind unverkennbar und der CDSU bestens bekannt. Auch die Gründe, die dazu führen, dass keine Zusammenarbeit erwünscht ist, sind von Grund auf unterschiedlicher Natur.


    Was bedeutet der Beschluss für die parlamentarische Arbeit im Bundestag und ggfs. den Landtagen?


    Auch künftig wird die CDSU gern Verantwortung in Deutschland übernehmen. Werte und Überzeugungen sind Basis unserer christdemokratischen Politik. Und diese schließen eine Kooperation mit FFD und IL -aus unterschiedlichen Gründen- aus.

    Ungeachtet dessen sind wir nicht naiv und wissen sehr wohl:

    Der Alltag unserer parlamentarischen Arbeit bringt unweigerlich Berührungspunkte mit sich. Auch wenn unsererseits eine Zusammenarbeit abgelehnt wird, muss man anerkennen, dass es sich bei FFD und IL um gewählte Parteien handelt, die demokratische legitimiert sind. Es muss anerkannt werden, dass auch die aus dem Wählerwillen resultierenden Rechte, die der IL und FFD zustehen, zu respektieren sind. Es sollte eigentlich selbstverständlich und unbestritten sein, dass auch den Abgeordneten von IL und FFD das Recht zusteht, frei zu wählen und abzustimmen.


    Innerparteilicher Kontrollmechanismus der CDSU bei (voraussichtlich) gleichem Abstimmungsverhalten einzelner Anträge mit IL und/oder FFD:


    Bei Anträgen Dritter: Wie gehabt

    Bei CDSU-Anträgen: Kein Veto vom CDSU-Parteivorstand

    Bei IL/FFD-Anträgen: Zustimmung vom CDSU-Parteivorstand und auf Nachfrage: Pressemitteilung mit Erläuterungen, warum dem Antrag zugestimmt wurde


    "Eine demokratische Wahl macht einen noch lange nicht zum Demokraten" --- Diese These hat auch weiterhin ihre Gültigkeit.