Stimmen Sie dem Antrag zu? 14
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Ja (6) 43%
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Nein (7) 50%
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Enthaltung (1) 7%
Sehr geehrte Abgeordnete,
der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur namentlichen Abstimmung:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-CDSU-Fraktion
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UZwG
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UZwG
Gesetz zur Änderung des UZwG
Artikel 1
Änderung des UZwG
Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser), Reizstoffe und Explosivmittel.“
2. § 13 Absatz 3 wird ergänzt und wie folgt gefasst: „(3) Die Anwendung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) ist anzudrohen.“
3. § 14a wird ergänzt und wie folgt gefasst:
„§ 14a Distanz-Elektroimpulsgeräte
Die Vorschriften der §§ 9 bis 11 gelten entsprechend für den Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser).“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.