[NRW | IX/18] Corona-Schutzimpfung und deren Folgen für die Bevölkerung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die vorliegende Anfrage des Kollegen Rache (auch hier sei der Hinweis gestattet, dass eine FFD-Fraktion nicht existiert) ist innerhalb von drei Tagen durch mich zu beantworten.

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Neunte Wahlperiode



    Antwort auf Anfrage

    des Abgeordneten Harald F. Rache

    durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur


    Drucksache IX/021

    Antwort auf Anfrage über die Corona Schutzimpfung und deren Folgen für die Bevölkerung



    1. Wie viele geimpfte Bürger in NRW mussten aufgrund der Corona-Schutzimpfung bislang stationär im Krankenhaus behandelt werden?


    Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, wo Bürger nach einer Corona-Schutzimpfung im Krankenhaus stationär behandelt werden mussten. Es kamen bis jetzt 76 Menschen zur Notaufnahme wegen den Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung. Von denen wurden aber keine stationär aufgenommen.


    2. Wie viele Bürger sind in NRW im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung verstorben?


    Bisher sind lediglich sieben Todesfälle bekannt, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung stehen. Jedoch war bei allen sieben Todesfällen die Todesursache nicht die Corona-Schutzimpfung.


    3. Wie viele Bürger aus NRW mussten intensivmedizinisch behandelt werden?


    Bisher mussten 12.980 Bürger aus NRW intensivmedizinisch behandelt werden. Diese Zahl beinhaltet sowohl geimpfte als auch (zum größtenteils) ungeimpfte Personen.


    4. Halten Sie die Impfung für den einzigen Ausweg aus der Pandemie?


    Bisher ist die Impfung die stärkste Waffe, die wir gegen das tückische Virus haben.

    Ihre Wirksamkeit ist deutlich belegt. Daher haben wir Stand jetzt keine anderen Mittel für die Bekämpfung des Corona-Virus, die ebenfalls so stark sind wie die Impfung.

    5. Befürwortet die Landesregierung einen Impfzwang?


    Wir können derzeit keine Maßnahme mit Sicherheit ausschließen. Da wir nicht wissen wie stark uns das Virus auch in Zukunft eventuell mit einer noch stärkeren Variante angreifen wird, wäre es falsch konkrete Maßnahmen auszuschließen oder aber auch diese im vornherein anzukündigen.

    Da würden wir aber von einer Impfpflicht sprechen und nicht von einem Impfzwang.




  • Herr Präsident,

    ich habe zu Frage 5 eine weitere Nachfrage.


    Herr Ministerpräsident,

    Sie schließen also eine allgemeine Impflicht nicht aus? Halte Sie ein solches Vorhaben für vernünftig im Hinblick auf die Spaltung in der Gesellschaft? Wenn ja, haben Sie diesbezüglich keine rechtlichen Bedenken?


    Vielen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Rache,


    die Landesregierung hat noch nicht über eine allgemeine Impfpflicht beraten. Wenn dieser Schritt in Erwägung gezogen wird, dann werden wir alle Punkte bei unserer Entscheidungsfindung vor Augen haben.
    Aber wie schon gesagt ausschließen tun wir nichts.


    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Herzinger