Kleinparteienregelungen

  • Vorschlag?


    §12 (4):

    Listen für die Bundestagswahl sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Bundestagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Zur Einreichung von Listen sind ausschließlich Parteien berechtigt; Unabhängige Listen sind gestattet. Listenvereinigungen mehrerer Parteien sind zulässig.


    §13

    ...

    (5) Die maximale Anzahl der Aktivitätsstimmen, die eine Liste für die Arbeit ihrer Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode erhalten kann, entspricht der Quadratwurzel ihrer Wählerstimmen.Unabhängige Listen erhalten keine Aktivitätsstimmen.

    ...
    (8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen. Die Stimmen für Unabhängige Listen werden bei der Berechnung halbiert.