Bundesrat
Liebe Kolleg:innen ( Lando Miller Kai Baum Felix Schwalbenbach ),
wir kommen nun zur Debatte über folgenden, vom Bundestag beschlossenen, Gesetzesentwurf. Die Debatte geht drei Tage und endet am Donnerstag, den 23. September 2021 um 14:41Uhr.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Ricarda Fährmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einesSondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Merz
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze
A. Problem und Ziel
Durch das Hochwasser im 2021 sind große Schäden für Privathaushalte und Unternehmen sowie an der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen entstanden. Neben den bisher vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellten oder noch zur Verfügung zu stellenden Soforthilfen müssen Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur getroffen werden. In den kommenden Jahren sind erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig, um diese Schäden zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Diese Maßnahmen können mit den gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden.
B. Lösung
Zur Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen wird ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds wird durch den Bund mit Mitteln in Höhe von 8 Mrd. Euro ausgestattet.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Die Auffüllung des Fonds wird den Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 8 Mrd. Euro belasten – die Nettokreditaufnahme des Bundes wird entsprechend steigen. Durch die Änderung von § 1 des Finanzausgleichsgesetzes wird dem Bund von den Ländern in den Jahren von 2022 bis 2036 ein Betrag in Höhe von jährlich 266 Mio. Euro übertragen.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt