Stimmen Sie dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz zu? 6
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JA (4) 67%
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NEIN (2) 33%
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ENTHALTUNG (0) 0%
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich rufe Sie nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz abgeändert durch Drs.VIII/12. Es handelt sich hierbei um eine Verfassungsänderung, weshalb zur Verabschiedung dieses Gesetzes eine zweidrittel Mehrheit notwendig ist.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Achte Wahlperiode
Drucksache VIII/10
G e s e t z e n t w u r fder Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten Felix Schwalbenbach
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz
A) Problem
Der Klimawandel stellt uns heute vor eine große Verantwortung. Die Folgen des Klimawandels bedrohen die Gesundheit und den Wohlstand der Bayerischen Bürgerinnen und Bürger, als auch der Menschen auf der Erde nachhaltig. Daraus ergibt sich eine Pflicht des Staates, die Entwicklungen des Klimawandels und die Entwicklungen innerhalb der Staatlichen Behörden zum Klimaschutz zu beobachten und anzuleiten. Dies sollte nicht allein durch die Staatsregierung geschehen. Mehrere Kontrollinstanzen ermöglichen die effektive Beobachtung der Ziele und der Maßnahmen.
B) Lösung
Es wird die Position des Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz geschaffen, der eine Ähnliche Aufgabe wie die des Landesbeauftragten für Datenschutz einnehmen soll. Dieser Soll durch den Landtag gewählt werden und steht unter der Aufsicht des Landtagspräsidenten. Entgegen den Aufgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz ist es die Aufgabe des Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz, die Fortschritte und Entwicklungen bezüglich der Klimaziele bei öffentlichen Stellen zu kontrollieren. Die Schaffung dieser Position und deren Festschreibung in der Verfassung sind der erste Schritt von vielen, den Wandel zu einem Klimaneutralen Bayern zu vollziehen.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Die Kosten betragen inklusive Sold und Verwaltungskosten jährlich ungefähr 250.000 Euro.
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A n l a g e 1
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Achte Wahlperiode
Drucksache VIII/12
Ä n d e r u n g s a n t r a gdes Abgeordneten Kratzer
zum Gesetzentwurf auf Drs. VIII/10
Anfügen einer gesetzlichen Regelung zur Regelung von Näherem im BayKlimaG
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A n l a g e 1