– Pressemitteilung –
IIIIIIIII Novellierung der Richtlinie Hämotherapie
Bundesminister Wilhelm von Eichendorff trat anlässlich der, durch das Bundesministerium für Gesundheit angestoßenen Änderung der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten durch die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut vor die Presse.
„Blutspenden werden immer gebraucht! Jedoch herrscht gerade in letzter Zeit eine akute Notstandssituation. Umso schlimmer ist es, dass bislang Freiwilligen die Spende verweigert wurde, die nach wissenschaftlichen Kriterien dafür gut geeignet gewesen wären. Dies wollten wir ändern: Nach langen Überlegungen und Diskussionsveranstaltungen ist es nun heute so weit; wir dürfen Ihnen die Novelle der Richtlinie Hämotherapie vorstellen. Die wesentliche Änderung bezieht sich auf schwule Spender. Bislang war es so, dass Männer, die Geschlechtsverkehr mit anderen Männern haben (MSM), ein Jahr lang nach dem letzten Sexualkontakt von der Spende ausgeschlossen waren. Dies wurde in der Prävention einer HIV-Übertragung durch das Blutprodukt begründet. Nun ist es so, dass wissenschaftliche Analysen ein anderes Vorgehen postulieren. In unserer Novelle richten wir uns nach diesen Erkenntnissen und orientieren uns an der Handhabung unseres Nachbarn Dänemark.
In der novellierten Fassung, welche ab dem 01.08.2021 in Kraft treten wird, ist vorgesehen, dass männliche Spender ausgeschlossen werden, deren letzter Sexualkontakt mit einem Mann kürzer als vier Monate her ist. Schwule Spender, welche in einer Beziehung sind, dürfen auch diesen Abstand unterschreiten, sofern das individuelle Risikoverhalten überprüft wurde. Dies geschieht diskret im persönlichen Gespräch mit dem Blutspendearzt.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Extra-Nennung von transsexuellen Personen aus der Richtline gestrichen wurde. Hätten sie ein sexuelles Risikoverhalten, wären sie entweder bereits von der Blutspende ausgeschlossen oder dürften als schwule bzw. bisexuelle Personen ebenfalls nur spenden, wenn sie 4 Monate keine Sexualkontakte hatten.
Der Arbeitskreis Blut, welcher vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzt ist, wird die Einführung der Richtlinie überwachen und begleiten, so dass wir in nächster Zeit evaluieren können, ob die Novelle ein probates Mittel ist. Zusätzlich werden im Rahmen von Studien vereinzelt Rückstellproben genommen und speziellen HIV-Antikörpertests unterzogen. Unabhängig von den ohnehin bei jeder Blutprobe durchzuführenden Antigentests.
Neben den gerade erwähnten positiven Aspekten auf die Menge der Blutspenden, die wir dringendst benötigen, sehen wir in der Novelle eine Steigerung der Blutproduktesicherheit, da sexuelles Risikoverhalten dadurch besser geprüft werden kann. Zudem ist es ein wichtiges Signal an Homo- und Transsexuelle, deren diskriminierender Ausschluss damit Geschichte ist.
Ich möchte Sie alle abschließend aufrufen: Gehen Sie zur Blutspende und retten Sie Menschenleben! Vielen Dank."
Angehängt befindet sich eine Übersicht der exakten Änderungen:
Abschnitt 2.2.4.3.2.2 (ALT)
"Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen,
- deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt,
für 12 Monate:
- heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
- Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten (männliche und weibliche Sexarbeiter),
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
- transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten,
- nach Sexualverkehr mit einer der vorgenannten Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko für HBV, HCV und/oder HIV für 4 Monate,"
Abschnitt 2.2.4.3.2.2 (NEU)
"Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen,
- deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt,
für 12 Monate:
- Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
- Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten (männliche und weibliche Sexarbeiter),
nach Sexualverkehr mit einer der vorgenannten Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko für HBV, HCV und/oder HIV für 4 Monate,
für 4 Monate:
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
(falls dieser innerhalb einer monogamen Beziehung erfolgt, nimmt ein Arzt die individuelle Risikobeurteilung vor),"