Abgabe einer Stellungnahme
Drucksache VI/036
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Oberstes Gericht · Postfach 1711 · 76006 Karlsruhe
An
Die Präsidenten der Verfassungsorgane
von Bund und Ländern
Aktenzeichen
3 BvF 1/21
Karlsruhe, den 3. Juni 2021
Information zur Eröffnung des Verfahrens 3 BvF 1/21
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Friedländer,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Kaiser,
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident Holler,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Miller,
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wexler,
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Fährmann,
im Namen des Obersten Gericht setze ich Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass am Obersten Gericht ein Antrag auf Abstrakte Normenkontrolle mit dem Aktenzeichen 3 BvF 1/21 eröffnet worden ist. Als Präsidenten der in § 27 Abs. 3 Nr. 1 OGG bezeichneten Verfassungsorgane steht Ihnen ein Recht auf Stellungnahme zu. Nach Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts wurde die Frist, bis zu der Stellungnahmen eingereicht werden kommen, auf den
10. Juni 2021
festgesetzt. Der zugrundeliegende Antrag liegt diesem Schreiben als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Müller
Präsident des Obersten Gerichts
Anlage: