ANTRAG VI/033 | Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

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    Debatte über Drucksache VI/033

    Die Debatte dauert drei Tage.



    Anlage I:


    Nachtragshaushalt 2021.pdf

  • Jan Friedländer

    Hat den Titel des Themas von „ANTRAG VI/033 | Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021“ zu „ANTRAG VI/033 | Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021“ geändert.
  • Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    werte Kolleg:innen,


    vor Ihnen liegt der Nachtragshaushalt 2021. Mit diesem vorliegenden Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021 werden die seit Beschluss des Bundeshaushalts eingetretenen Entwicklungen und deren finanzwirksame Auswirkungen berücksichtigt und damit die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes gewährleistet. Die Pandemie verlangt uns weiterhin enorm viel ab und darauf müssen wir mit weiteren Hilfsmaßnahmen reagieren. Der Nachtragshaushalt und die Finanzplanung haben eine Überschrift: Mit mutiger und solider Finanzpolitik wirksam gegen die Krise! Wir nehmen die nötigen Mittel in die Hand, um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Ich habe es schon oft gesagt, wir lassen unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehmen, unser Land, nicht im Stich. Und was wir sagen, das gilt auch. Mit dem Nachtragshaushalt halten wir Wort.

    Mit dem Nachtragshaushalt 2021 werden weitere Mittel zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Selbständigen bereitgestellt. Ganz besonders wichtig war uns die das milliardenschwere Hilfspaket für die Kunst- und Kulturbranche. Mit dem Nachtrag wird außerdem die finanzpolitische Handlungsfähigkeit für den weiteren Jahresverlauf sichergestellt.


    Die Zahlen zeigen, dass unsere Hilfspolitik wirkt. Deutschland kommt wirtschaftlich besser durch die Krise als andere Industrienationen. Diese erfolgreiche Hilfspolitik setzen wir entschlossen fort.


    Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:



    Überbrückungshilfen III



    Die Überbrückungshilfen sind das zentrale Programm der Bundesregierung für Unternehmen mit einem erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgang. Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.


    Finanzierung:

    Die Überbrückungshilfen werden noch einmal bis Juni 2021 verlängert. Das Gesamtvolumen umfasst rund 25 Milliarden Euro. So viel wie nie zuvor. Der Bund übernimmt davon 15 Milliarden Euro, die Länder übernehmen anteilig 10 Milliarden Euro.


    Härtefallhilfen werden auf den Weg gebracht



    Bund und Länder haben sich weiterhin auf die Ausgestaltung der Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen und bieten den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Antragstellung und Bewilligung erfolgen bei den jeweiligen Landesstellen.

    Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Situationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden konnten, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird. Die Härtefallhilfen sollen also verhindern, das Unternehmen durch das Raster der vielen bisherigen Hilfspogrogramme fallen können.


    Finanzierung:

    Bund und Länder stellen für die Härtefallfazilität einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und das jeweilige Land.


    NEUSTART KULTUR


    Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Das Programm war schon im letzten Jahr sehr erfolgreich und umfasste ein Volumen von rund 1 Milliarde Euro. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt das Programm erneut aufzulegen, um auch der hart getroffenen Kunst- und Kulturbranche in besondere Art und Weise unter die Arme zu greifen.


    Finanzierung:

    Bund und Länder stellen für das Programm „NEUSTART KULTUR“ einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt hälftig durch den Bund und die Länder.


    Leider müssen wir im Nachtragshaushalt auch Mindereinnahmen in Höhe von 20 Mrd. Euro verbuchen, diese sind verbunden mit der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlag. Ich persönlich fand diese Abschaffung für die reichsten 10 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger sehr falsch aber mein Haus setzt diese Abschaffung nun um. Diese Mindereinnahmen und weitere Ausgaben durch das Energiewendegesetz 2040 treiben die Neuverschuldung zusätzlich in die Höhe. Dennoch sind sind wir finanziell ein starkes Land und können uns das leisten. Oberste Priorität hat eine gute Finanzpolitik, die uns sicher durch diese Krise führt. Dafür steht diese Bundesregierung.


    Darum bitten wir um Zustimmung zum Nachtragshaushalt.


    Herzlichen Dank


  • Herr Präsident,


    ich möchte den Antragsteller auf einen mathematischen Fehler in seiner Vorlage hinweisen. Die Senkung der Stromsteuer wurde nie durch den Bundestag beschlossen, wodurch dem Bundeshaushalt eigentlich 3,5 Milliarden Euro mehr Einnahmen zustehen. Ferner enthält dieser Entwurf einen gravierenden haushaltsrechtlichen Fehler, da durch Beschluss dieses Haushaltsgesetzes zwei Haushaltsgesetze gleichzeitig in Kraft wären, wobei das hier vorliegende Haushaltsgesetz sogar mit falschen Angfaben beschlossen würde. Dementsprechend beantragt die FORUM-Fraktion folgende Änderung:


  • Herr Kollege,


    die Senkung der Stromsteuer war bereits Bestandteil des Haushaltsplans 2021, sie wurde also schon damals irrtümlicherweise falsch im Haushalt beschlossen. Danke für den Hinweis. Ich übernehme den Änderungsantrag und werde die Änderungen einpflegen.


    Danke.

  • Herr Präsident,


    ich danke dem Minister für die unkomplizierte Übernahme unseres Änderungsantrags. Gleichwohl möchte ich hier nochmal zur Klärung des Fehlers klarstellen, dass der Entwurf zur Stromsteuer in der vierten Legislaturperiode vom Bundestagspräsidium übersehen wurde, weshalb dieses der Diskontinuität zum Opfer fiel.


    Vielen Dank.