ANTRAG VI/031 | Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

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    Debatte über Drucksache VI/031

    Die Debatte dauert drei Tage.





  • Jan Friedländer

    Hat den Titel des Themas von „ANTRAG VI/031 | Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetz“ zu „ANTRAG VI/031 | Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ geändert.
  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Präsident,


    ich fasse mich kurz. Wie Sie dem Vorblatt des Entwurfs entnehmen können, geht es um eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

    Die Bepreisung von Kohlendioxid wird von vielen Fachleuten als wichtiges Instrument angesehen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Die im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegten Einstiegspreise sind allerdings deutlich zu gering angesetzt, um eine Lenkungswirkung zu entfalten. In einer im November 2018 veröffentlichten Kostenschätzung geht das Umweltbundesamt (UBA) auf Basis der Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 von Schäden von rund 180 Euro pro Tonne Kohlendioxid aus.


    Mit der vorliegenden Änderung des BEHG, in welchem die Zertifikatspreise erhöht werden (siehe Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes), wird der marktwirtschaftliche Ansatz erhalten, aber in die richtige Richtung gelenkt. Damit ergeben sich folgende Preise pro Zertifikat, also pro Tonne CO2:


    2022-2023 - 30 Euro

    2023-2024 - 40 Euro

    2024-2025 - 55 Euro

    2025-2026 - 75 Euro

    2026-2027 - 75-95 Euro


    Ab 2027 wird der Preis dann komplett durch den Markt geregelt werden. Neben der Anpassung der Zertifikatspreise in der Einführungsphase wird die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage angepasst, da es für betroffene Unternehmen, die mit ihren Produkten dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 2022 zu Wettbewerbsnachteilen kommen kann. Die ursprüngliche Regelung ermächtigte die Bundesregierung nur zu Regelungen ab dem 1. Januar 2022.


    Mit dem Entwurf wird damit auch das aktualisierte Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Damit durch die erwartete Weitergabe der erhöhten Preise auch die soziale Ungerechtigkeit nicht weiter erhöht wird, sondern der nationale Zertifikatehandel im Gegenteil zu einem sozialen Ausgleich beiträgt, wird die Bundesregierung in einem gesonderten Gesetzentwurf eine Lösung hierfür darlegen, auch wie im aktualisierten Klimaschutzprogramm vorgesehen.


    Vielen Dank!


    nimmt auf der Regierungsbank Platz