Treffen auf neutralem Boden im Ostseebad Sopot

  • Sie wissen aber, dass die Vorgaben der EU in Form von Nationalen Gesetzen aufgearbeitet werden, oder?

    Allenfalls für die Richtlinien richtig, nicht für Verordnungen. Davon abgesehen werden Sie nirgends in den Verträgen eine Ermächtigung der Nationalstaaten finden, die die EU dazu ermächtigt, mit Anwendungs- oder Geltungsvorrang vor dem nationalen (Verfassungs-)Recht Vorschriften zu erlassen. Diese Erfindung des EuGH ist ultra vires ergangen und daher unbeachtlich für den Nationalstaat Deutschland.

  • Allenfalls für die Richtlinien richtig, nicht für Verordnungen. Davon abgesehen werden Sie nirgends in den Verträgen eine Ermächtigung der Nationalstaaten finden, die die EU dazu ermächtigt, mit Anwendungs- oder Geltungsvorrang vor dem nationalen (Verfassungs-)Recht Vorschriften zu erlassen. Diese Erfindung des EuGH ist ultra vires ergangen und daher unbeachtlich für den Nationalstaat Deutschland.

    An welcher Stelle möchte denn die EU Vorschriften erlassen, die über den Nationalen Verfassungen stehen?

    Und an welcher Stelle widerspricht denn das EU Recht dem Nationalen Gesetz in dieser Frage?

  • An welcher Stelle möchte denn die EU Vorschriften erlassen, die über den Nationalen Verfassungen stehen?

    Und an welcher Stelle widerspricht denn das EU Recht dem Nationalen Gesetz in dieser Frage?

    Es kommt ununterbrochen zu Normkollisionen, auch mit der Verfassung. Ein Beispiel aus Vielen ist der europäische Haftbefehl. Daneben gibt es tausende von Beispielen, in denen nationales Recht und europäisches Recht divergieren.

  • An welcher Stelle möchte denn die EU Vorschriften erlassen, die über den Nationalen Verfassungen stehen?

    Und an welcher Stelle widerspricht denn das EU Recht dem Nationalen Gesetz in dieser Frage?

    Es kommt ununterbrochen zu Normkollisionen, auch mit der Verfassung. Ein Beispiel aus Vielen ist der europäische Haftbefehl. Daneben gibt es tausende von Beispielen, in denen nationales Recht und europäisches Recht divergieren.

    schön, aber was haben diese Beispiele mit der hier thematisierten Frage zu tun

  • Beispiele zu was? Dass die nationale Gesetzgebungskompetenz durch europäische Kompetenzen in Mitleidenschaft gezogen wird ist evident!

    Nein, ist es nicht. Wenn Sie keine Beispiele geben können, dann muss es sich um Hirngespinste handeln.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Wenn Sie glauben, das Polen sich in die Hose sch.. , vor dem Moloch zu Brüssel ,genannt EU , wie es Deutschland tut, obwohl wir die Laden kaufen könnten, dann sind Sie auf dem Holzweg. Es gibt Gott sei Dank noch Mitgliedsstaaten, welche die alte Form der EWG hochgalten und sich etwas Natiolstaatlichkeit bewahrt haben. Allerdings, alles Länder mit vernünftiger, sprich konservativer Regierung.

    Aber drohen Sie der Republik Polen ruhig weiter, dann ist diese der nächste , welche den koruppten Laden verlässt und so den Zusammenbruch schneller herbeiführt.

    EU-Recht , mit Verlaub Blödsinn, einziges Recht was zu gelten hat, ist das nationele Recht der einzelden Staaten und nicht das was diese Diktatur befiehlt!

    Und es gibt Gott sei Dank noch Menschen die nicht so egoistisch denken wie sie

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung der Republik Polen dem Treffen zugestimmt hat. Die Nähe zur Westerplatte finde ich im Übrigen etwas geschmacklos.


    Kampf um die Westerplatte – Wikipedia - Nur zur Info.


    Dort fing nämlich der Überfall auf Polen an. Startete das Treffen auch um 5.45Uhr?

    2 Mal editiert, zuletzt von Carsten Müller ()

  • Warschau wollten die Polen nicht, verständlich Rußland war schließlich Kolonialherr in Polen und Warschau der Sitz der russischen Kolonialregierung, also bot man Sopot an.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()