Debatte zu Drucksache VI/026
Die Debatte dauert drei Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Sechste Wahlperiode
Drucksache VI/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Elias Jakob Lewerentz und der Fraktion der Konservativen Partei
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation an Familiengerichten
A. Problem und Ziel
Die Situation an den Familiengerichten ist nicht weiter hinnehmbar. Es gibt erhebliche Sach- und Fachdefizite bei Familienrichtern, die keine Weiterbildungen brauchen. Während Familienanwältinnen und Familienanwälte vielfältige Bildungs- und Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen mussten, um den Fachtitel zu tragen, ist bei Familienrichtern keine zusätzliche Qualifikation erforderlich. Wenn über das familiäre Schicksal von Menschen gerichtet wird, sollten aber Grundkenntnisse in den Bereichen Psychologie und Soziale Arbeit sowie fundierte Fachkenntnis im Bereich Kindschaftsrecht und Familienrecht erforderlich sein. Ziel des Gesetzes ist es die Situation an den Familiengerichten zu verbessern.
B. Lösung
Mit diesem Gesetz sollen nur Richter auf Lebenszeit nach §12 DRiG als Familienrichter Aufgaben übernehmen dürfen, da es einer gewissen Einarbeitung und Erfahrung erfordert, um schwierige familienrechtliche Fälle beurteilen zu können. Gleichzeitig wird eine Fortbildungsklausel aufgenommen, die den Besuch von einer Fortbildung in familienrechtlichen Fragestellungen bei der Richterakademie alle drei Jahre vorsehen. Für bereits als Familienrichter arbeitende Richter auf Probe zum Stichtag 01.01.2022 wird eine Ausnahmeregelung geschaffen.
C. Alternativen
Beibehaltung der aktuellen Regelungen.
D. Kosten
Keine direkten.
Anlage 1
Elias Jakob Lewerentz
Begründung
siehe oben, wird mündlich präzisiert