Debatte ANTRAG VI/026 | Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation an Familiengerichten

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    Debatte zu Drucksache VI/026
    Die Debatte dauert drei Tage.


  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten hier einen wichtigen Antrag, der die Situation an den Familiengerichten unter die Lupe nehmen soll. Denn an den Familiengerichten haben wir seit Jahren Probleme, die uns die Fachverbände auch einwandfrei bescheinigen. Wo liegt das Problem an unseren Familiengerichten? Es liegt vor allem an der nicht vorhandenen fachspezifischen Qualifikation von Familienrichtern. Denn während Fachanwälte für Familienrecht eine besondere Qualifikation erlangen müssen, darf ein jeder Richter bis heute am Amtsgericht als Familienrichter eingesetzt werden. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar, wenn wir uns die schwerwiegenden Folgen von Familiengerichtsverfahren anschauen. Es geht nicht selten um das Schicksal von Kindern, das Kindeswohl, es geht um Sorgerechtsangelegenheiten und um schwerwiegende familiäre Auseinandersetzungen. Warum sitzen dann da keine Richterinnen und Richter, die sich intensiv mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt haben? Wir brauchen einen Sinneswandel an den Familiengerichten - hin zu qualifizierten und fundierten Richtern und einer neuen Entscheidungskultur, die definitiv auch eine höhere Legitimität vorweisen könnte.

    Was ist also unserer Meinung nach zu tun? Das lässt sich relativ einfach an zwei Dingen erklären. Zum einen brauchen Familienrichter richterliche Praxis. Sie sollten eine gefestigte Richterpersönlichkeit und ausreichende Praxiserfahrungen haben. Erst nach der Ernennung auf Lebenszeit sollte daher eine Berufung an das Familiengericht vorgesehen werden. Vorher sollten wir da nicht mehr berufen. Für bereits berufene Richter haben wir eine Ausnahmeregelung mit Stichtag vorgesehen. Somit ist eine Schlechterstellung von bereits berufenen Richtern vermieden.


    Auf der anderen Seite diskutieren wir schon seit längerer Zeit in der Justizpolitik über eine Fortbildungspflicht für Richter. Es gibt darüber geteilte Meinungen - manche glauben, dass es möglich und sinnvoll ist eine solche Pflicht zu beschließen, andere sehen diese über den richterlichen Eid bereits als gegeben an. Unabhängig wie man dazu steht, schlagen wir hier verpflichtende Fortbildungen für Familienrichter vor. Gerade weil Familienrichter noch einmal ganz besondere Kenntnisse erlangen sollten und einen viel größeren Themenquerschnitt haben. Kurse an der Richterakademie beispielsweise zu Entwicklungspsychologie und Besonderheiten im Familienrecht aber auch Kurse für Gesprächsführung mit Kindern. Es gibt vielerlei Fortbildungsoptionen, die wir offenbaren, sodass die Richterinnen und Richter Kurse nach ihrem Bedarf wählen können. Gleichzeitig sind entsprechende Nachweise in regelmäßigen Abständen vorzutragen. Gerade da glaube ich, dass das eine wichtige Errungenschaft darstellen könnte.

    Mit dem anderen Antrag beschäftigen wir uns mit der konkreten Fortbildungssituation und schaffen dafür bessere Möglichkeiten. Eines ist natürlich klar: Reformen dürfen nicht zulasten unserer Familiengerichtsbarkeit gehen, sondern sollen einen erheblichen Qualitäts- und Kenntnisgewinn begünstigen.


    Herzlichen Dank!

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Die Bundesregierung hat scheinbar keinen, schade drum.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)