Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne hiermit die Debatte über diesen Antrag auf Drs. BR/043, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu welchem der Bundesrat Stellung nehmen kann.
Die Debattendauer beträgt drei Tage.
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Bundesrat
Drucksache BR/043
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
A. Problem und Ziel
Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
B. Lösung
Durch eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit geben wir den Unternehmen in dieser Hinsicht Luft zum Atmen.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Welche Folgen die vorgesehene Änderung der Regelungen des COVInsAG auf den Haushalt hat, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.
Anlage 1
Begründung
siehe Vorblatt