BMG |Pressemitteilung zur Einführung einer elektronischen Impfbestätigung

  • Das Bundesministerium für Gesundheit informiert.


    Am 01.03.2020 wurde mit der Verabschiedung des Masernschutzgesetz (MasSchG) auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bewirkt.

    Diese Änderung liefert die juristische Grundlage für die Zulassung elektronischer Impfdokumentationen. Leider erfolgte bislang zu dieser juristischen Grundlage keine praktische Umsetzung.
    Als eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Maßnahmen, vor allem angesichts der Wichtigkeit von Impfungen und lückenloser Dokumentation bei der Bekämpfung der aktuellen pandemischen Lage,

    hat sich die Rot-Grüne Koalition die Einführung einer elektronische Impfdokumentation auf ihre Agenda gesetzt.


    Entsprechend hat sich der Bundesminister für Gesundheit und seine Mitarbeiter in den vergangenen Tagen in vielen Gesprächen mit leitenden Mitarbeitern der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),

    sowie Experten in den Bereichen Epidemiologie, Datenschutz und Informatik digital Beraten.


    Als Ergebnis dieser Gespräche beauftragt die Bundesregierung und federführend das Bundesministerium für Gesundheit die KBV mit der Bildung einer Expertenkommission,

    in welcher Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, Anbieter privater Krankenversicherungen, leitendes medizinisches Personal aus den Disziplinen Epidemiologie, Virologie, Allgemeinmedizin und Pharmazie,

    gemeinsam mit Experten im Bereich Datenschutz und Digitalisierung über fachliche und nicht fachliche Rahmenbedingungen für eine solche App austauschen.


    Diese Kommission soll in den kommenden Wochen eine verpflichtende Kriterienliste erarbeiten, welche eine Softwarelösung vollständig erfüllen muss,
    um als elektronische Impfdokumentation bundesweit anerkannt zu werden.

    Nach Fertigstellung dieser Liste soll die KBV weiterhin in einer offenen Ausschreibung einen Entwicklungsauftrag für eine solche Softwarelösung vergeben.


    Abschließend äußerte sich Bundesminister Liebknecht wie folgt:

    "Wir sind zuversichtlich, dass wir in den kommenden zwei Jahren, gemeinsam mit den Experten und Entwicklungsteams, eine Softwarelösung erarbeiten können,

    die alle medizinischen, als auch Datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Leider müssen wir uns auch eingestehen, dass dieser Schritt für die aktuelle medizinische Notlage,

    aufgrund der langen Inaktivität, wohl leider zu spät kommt. Dennoch stellt dies einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der deutschen Gesundheitsversorgung und Bürokratie dar."



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