[Abstimmung] Umgang mit Doppelaccounts

  • Für welche Variante stimmst du? 33

    1. Variante 1 (16) 48%
    2. Variante 2 (2) 6%
    3. Enthaltung (15) 45%



    Zu Erklärung: In der ersten Option sind Doppelaccounts möglichen, müssen aber in einem öffentlich einsehbaren Register für alle Spieler:innen erkennbar sein. Das Register wird nicht von den Haltern der DA´s selbst gepflegt, sondern von Administratoren und Moderatoren, welchen solche DA´s auch angezeigt werden müssen.


    Wenn ihr für Option 2 stimmt, dann sind Doppelaccounts grundsätzlich verboten, sofern sie sich in einer gemeinsamen Sim-On-Benutzergruppe aufhalten.



    Variante 1:


    Antrag zur Einführung eines Doppelaccount-Registers



    § 1
    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches



    In § 2 des vDeutschen Gesetzbuches werden nach Absatz 4 folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

    "(5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Er ist nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht.

    (6) Die technische Administration stellt ein öffentlich einsehbares Register für alle Doppelaccounts zur Verfügung. Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil. Das Register wird von Moderatoren und Administratoren gepflegt. Doppelaccounts müssen der Administration angezeigt und die Informationen darüber der Moderatoren zur Verfügung gestellt werden."


    § 2
    Änderung des ModAdminG



    Das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik wird wie folgt geändert:



    1. In § 6 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 8 Absatz 1 Nummer 5 und 6" durch die Angabe "§ 8 Absatz 1 Nummer 5, 6 und 9" ersetzt.

    2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    a) In Nummer 6 wird nach dem Wort "Benutzerkonten" der Teilsatz "oder das Unterlassen des Eintragens in das Doppelaccount-Register nach § 2 Abs. 6 vDGB" angefügt.

    b) In Nummer 8 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt.

    c) Nach Nummer 8 wird eine Nummer 9 angefügt und wie folgt gefasst:

    "vorbehaltlich § 2 Absatz 5 vDGB die Mitgliedschaft mehrerer Accounts eines Mitspielers in Sim-On-Benutzergruppen."

    3. In § 26 wird die Angabe "Nummer 5" durch die Angabe "Nummer 5 und 9" ersetzt.








    Variante 2:



    Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik



    Das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik wird wie folgt geändert:



    1. In § 6 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "§ 8 Absatz 1 Nummer 5 und 6" durch die Angabe "§ 8 Absatz 1 Nummer 5, 6 und 9" ersetzt.

    2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    a) In Nummer 8 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt.

    b) Nach Nummer 8 wird eine Nummer 9 angefügt und wie folgt gefasst:
    "die Mitgliedschaft mehrerer Accounts eines Mitspielers in Sim-On-Benutzergruppen."

    3. In § 26 wird die Angabe "Nummer 5" durch die Angabe "Nummer 5 und 9" ersetzt.






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