Spaziergang für die Freiheit

  • Heute lud die Juristin interessierte Bürger zum zwanglosen Spaziergang über den Kudamm ein. Man flamierte die 3500 Meter die eine Seite hinauf und die andre Seite hinab. Man hatte den Kurfürstendamm wegen seiner Symbolik erwählt.

    Dabei kamen Thema wie Niedergang der allgemeinen Wirtschaft, ect zur Sprache.

    Wegen des sehr schönen Frühlingswetters war der Brerliner Spaziergang sehr gut besucht.

    Ähnliche Spaziergänge werden nach Ostern in Hamburg, Magdeburg, München und Erfurt stattfinden.

  • Wie viele Menschen haben an diesem Spaziergang teilgenommen? Sehen Sie diesen Spaziergang als eine Versammlung entsprechend Artikel 8 GG? Ist dieser dann bei den Behörden angemeldet wurden? Wie wurden die Kontaktbeschränkungen eingehalten und die Einhaltung dieser durch Sie überwacht?

  • Teilnehmer waren genau 100 Bürger und Bürgerinnen. Nein es ist keine meldepflichtige Versammlung nach Art. 8 GG.

    Alle trugen Masken und es wurde sich eines kleinen Tricks bedient, nämlich der Marschordnung der Armee ( sprich angetretten drei Mann zu einen Glied) Als Verantwortliche war ich entweder seitlich mittig oder am ende der Spaziergänger zu finden( wie bei der Marschordnung der kommandiere Offizier, bzw. dienstälte Feldwebel)

    Ich hoffe damit ist Ihre Frage ausreichend beantwortet.