Geschätzte Kollegen und Kolleginnen,
Hier möchte ich zur Erarbeitung eine Geschäftsordnung gerne alle mit einbeziehen.
Jeder kann hier Ideen und Vorschläge einbringen, bzw. über Ideen reden.
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen,
Hier möchte ich zur Erarbeitung eine Geschäftsordnung gerne alle mit einbeziehen.
Jeder kann hier Ideen und Vorschläge einbringen, bzw. über Ideen reden.
Ich hätt da schon ein wenig=
(1) Amtliche Blätter in Thüringen sind:
1. das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen
2. der Thüringer Staatsanzeiger
(2) Das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen wird einheitlich herausgegeben. Verantwortlich für die Verkündung der Gesetze ist der Landtag. Verantwortlich für die Verkündung von Rechtsverordnungen der Landesregierung, der Minister sowie die Herausgabe von sonstigen Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung ist die Staatskanzlei.
(3) Der Thüringer Staatsanzeiger wird von dem für Inneres zuständigen Ministerium, dem für Justiz zuständigen Ministerium und von dem für Bildung zuständigen Ministerium herausgegeben.
Somit hätten wir den Punkt Amtsblätter.
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Hier mal ein Entwurf:
Also das sieht doch doch sehr ordentlich aus.