Die Kanzlei Hasenstein und Kollegen erklärt, die Frau Bundespräsident, so diese es wünsche, im Falle einer Anklageerhebung vertreten zu wollen.
Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes
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- Pressemitteilung
- Dr. Hedwig von Hasenstein
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Bravo! Ich hoffe, die Bundespräsidentin zieht Ihre Kanzlei als kompetente Vertretung heran!