Drs.: V/027 [Einspruchsgesetz] Entwurf eines dreiundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbot von Konversionsverfahren)

  • Hiermit hat jedes Bundesland die Möglichkeit, Einspruch zu folgendem Gesetzentwurf zu machen.

    Die Länder haben dafür 72 Stunden Zeit.


  • Da kein Einspruch eingegangen ist, beende ich es hier und sende es an den Bundestag.

  • Victoria Mechnachanov

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  • Victoria Mechnachanov

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