TH 004/010 - Anfrage zur Klima und Umweltpolitik des Landes Thüringen

  • Wir kommen zur Anfrage zur Klima und Umweltpolitik des Landes Thüringen des Kollegen Mijat Russ. Die Regierung hat 3 Tage zur Beantwortung.

  • 1. Wird die Landesregierung Maßnahmen treffen um den bevorstehenden Klimawandel zu bekämpfen?

    Ja.

    1.1 Wenn ja, welche werden das sein?

    Während das Klimagesetz den Rahmen für klimaverträgliches Handeln vorgibt, werden in der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie bezogen auf die Herausforderungen in den Handlungsfeldern Maßnahmen zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele verankert. Die wissenschaftliche Grundlage für die Strategie bildete ein Gutachten des Leipziger Instituts für Energie. Das Gutachten stellt dar, in welchen Bereichen die THG-Emissionen gesenkt werden können – also Minderungspotentiale vorhanden sind. Die Minderungsziele wurden dabei auf für den Klimaschutz zentrale Sektoren (z.B. Energieversorgung, Verkehr, Landnutzung) heruntergebrochen.

    Auf den Erkenntnissen und den Zielsetzungen des Gutachtens aufbauend wurde begonnen, die Energie- und Klimaschutzstrategie gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem umfassenden Dialogprozess zu erarbeiten. Der Dialogprozess widmete sich vorwiegend der Gestaltung von Maßnahmen , die dazu dienen, die Herausforderungen in den einzelnen Handlungsfeldern zu meistern. Der Abschlussbericht zur Erarbeitung der Integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie zeigt Wege auf, wie die THG-Minderungsziele und energiepolitischen Ziele erreicht werden können. Auf Grundlage dieses Abschlussberichts erarbeitet die Landesregierung ihre Energie- und Klimaschutzstrategie. Ziel ist ein Kabinettsbeschluss, der die Richtung für Thüringens Energie- und Klimapolitik der Zukunft vorgibt.


    1.2 Wenn nein, warum nicht?

    -

    2. Wird es Maßnahmen der Landesregierung geben, um den Öffentlichen Personen Nahverkehr zu stärken?

    2.1 Wenn ja, welche werden das sein?


    Nach dem Thüringer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)-Gesetz ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebendbedingungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen. Gleichzeitig ist festgelegt, dass Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land und Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sind.

    Langfristiges Ziel für Thüringen ist es, auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes einen einheitlichen Verkehrsverbund zu organisieren, der eine flächendeckende Mobilitätsgarantie ermöglicht. Mit dem Azubi-Ticket wurde bereits modellhaft ein gangbarer Weg vorgelegt.


    2.2 Wenn nein, warum nicht?

    -

    3. Ist der Landesregierung das Problem der zu hohen Nitratwerte im Grundwasser bekannt?

    Ja.

    3.1 Wenn ja, welche Maßnahmen will die Regierung angehen, um das Problem anzugehen?

    Wir werden eine dementsprechende Verordnung erlassen.

    3.2 Wenn nein, warum nicht?

    -


    4. Ist der Landesregierung das Problem des Artensterbens (vorallem bei Insekten) bekannt?

    Ja.

    4.1 Wenn ja, welche Maßnahmen will die Regierung dagegen unternehmen?

    So vielfältig wie die natürliche Ausstattung Thüringens ist, so vielfältig müssen auch die Aktivitäten zu ihrem Schutz sein! Derzeit schützt die Landesregierung Artenvorkommen, Lebensräume und Landschaften in Thüringen vor allem durch folgende Instrumente:

    • die Beteiligung am europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000,

    • spezielle Artenhilfsmaßnahmen, z.B. für Schutzgebieten,

    • Durchführung von EU LIFE+ Projekten und Naturschutzgroßprojekten (siehe Marginalspalte) sowie

    • durch Unterstützung von Landwirten, Verbänden, Vereinen und Kommunen mithilfe von Vertragsnaturschutzprogrammen (z.B. KULAP) und mithilfe des Programms „Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL).


    4.2 Wenn nein, warum nicht?

    -


    5. Wird die Landesregierung nachhaltige Landwirtschaft fördern?

    Ja.

    5.1 Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen?

    Um die Bedingungen für den Ökolandbau in Thüringen zu verbessern hat die Landesregierung 2015 den ÖkoAktionsplan  verabschiedet. Damit soll für die Öko-Betriebe und für Betriebe, die an einer Umstellung interessiert sind, ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden.


    5.2 Wenn nein, warum nicht.

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    6. Werden abgesehen von dem ÖPNV weitere Maßnahmen in der Mobilitätswende getroffen?

    Ja.

    6.1 Wenn ja, welche werden das sein?

    Wir haben das Radverkehrskonzept 2.0. Das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen ist die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030. Gleichzeitig soll es für die Kommunen und andere Akteure Anreiz und Orientierung zum Handeln sein, um den Radverkehr zu fördern und zu stärken. Es legt konkrete Ziele für die Entwicklung des Radverkehrs fest und beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung des Alltagsradverkehrs und des Radtourismus.

    6.2 Wenn nein, warum nicht.