Stimmen Sie dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zu ? 8
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JA (6) 75%
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ENTHALTUNG (2) 25%
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NEIN (0) 0%
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stimmen nun über Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ab.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Fünfte Wahlperiode
Drucksache V/10
Gesetzentwurf
der Bayerischen Staatsregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
A) Problem
Denkmäler und Bodendenkmäler genießen den besonderen Schutz der Allgemeinheit. Sie erzählen Geschichte und Geschichten unserer Dörfer und Städte mit regionalen Bautypologien. Jedoch kommt es aus Profitstreben zu nicht genehmigten Abrissen von Denkmälern, insbesondere um danach diese Grundstücke mit erhöhter Bebauung zu versehen und damit enorme Wertsteigerungen abzuschöpfen. Bisher sieht das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in Art. 23 Abs. 1 Geldbußen von bis zu 250 000 Euro vor. Die Erfahrung der Praxis zeigt, dass angesichts der stark gestiegenen Boden- und Immobilienpreise in den Ballungszentren Bayerns und der dadurch zu erzielenden Gewinne diese Bußgeldhöhe nicht mehr ausreicht, um von unerlaubten Beseitigungen oder Veränderungen von Denkmälern und Bodendenkmälern abzuschrecken.
B) Lösung
Um zu verhindern, dass Denkmäler und Bodendenkmäler unerlaubt beseitigt oder verändert werden, muss der Bußgeldrahmen so angepasst werden, dass die Höhe der zu erwartenden Geldbuße auch angesichts zu erzielender Gewinne wieder Abschreckungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes geeignet sein kann, durch anschließende Bebauung realisierte Gewinne im höchstmöglichen Rahmen abzuschöpfen. Dies soll mit einer Erhöhung auf bis zu 5 Mio. Euro im Einzelfall erreicht werden.
C) Alternativen
Alternative Vorgehensweisen, mit denen die beabsichtigten Änderungen ebenso angemessen wie effektiv umgesetzt werden können, sind nicht ersichtlich.
D) Kosten
1. Kosten für den Staat
Für den Staat entstehen keine zusätzlichen Kosten.
2. Kosten für Kommunen
Den Kommunen entstehen keine Kosten.
3. Kosten für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger
Für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger entstehen durch die Gesetzesänderungen keine zusätzlichen Belastungen. Nur im Falle von Verstößen können im Einzelfall höhere Geldbußen verhängt werden.