Stimmen Sie dem Antrag zu? 9
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Ja (6) 67%
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Nein (1) 11%
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Enthaltung (2) 22%
ABSTIMMUNG ÜBER DRUCKSACHE V/009
Wir kommen zur Abstimmung. Sie dauert drei Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Fünfte Wahlperiode
Drucksache V/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Jan Friedländer und der Fraktion von Vorwärts! - die Linksdemokraten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Verankerung von Kinderrechten)
A. Problem und Ziel
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte der Kinder“ – die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Kinder erhielten mit der Konvention das Recht auf ein Aufwachsen ohne Gewalt und ein Recht auf Schutz vor Missbrauch, zum Beispiel als Kindersoldaten oder Prostituierte.
Die 54 Artikel der UN-KRK mit ihren drei Zusatzprotokollen vermitteln ein neues Verständnis von Kindern – weg von „kleinen Erwachsenen“, hin zu eigenständigen Persönlichkeiten mit einem eigenen Willen von Geburt an.Kinder haben eigene Rechte. Sie sind Rechtssubjekte und keine Objekte. Wann immer Kinder betroffen sind, ist ihr Wohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Bei der Realisierung ihrer Rechte sind Kinder auf Unterstützung durch andere angewiesen. Das sind im Alltag nicht nur die Erwachsenen, mit denen die Kinder aufwachsen; das sind auch staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen, in denen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte gestaltet, evaluiert und weiterentwickelt werden. Zu nennen ist hier die Monitoringstelle Kinderrechte beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Umsetzung der Kinderrechtskonvention beobachtet und dokumentiert, wie auch die National Coalition Deutschland – das Netzwerk zur Umsetzung der UN-KRK –, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft den Umsetzungsstand regelmäßig überprüfen.
Mit der Ratifizierung der UN-KRK haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über das Voranschreiten der Umsetzung der Konvention in ihrem Land vorzulegen. Diese Berichte werden durch Informationen der zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der National Coalition ergänzt. Sie sind Grundlage für die Anhörungen der Regierungsdelegationen sowie von Vertretern der Zivilgesellschaft vor dem UN-Ausschuss. In den Abschließenden Bemerkungen, den sog. concluding observations, bewertet der UN-Ausschuss die Umsetzung der UN-KRK.
(Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland)
Seit Jahren jedoch wird Kritik von der UN lauter, die in Deutschland Mängel in der Umsetzung dieser Ziele ansprechen. Die Kritik, dass Kinderrechte in Deutschland keinen Verfassungsrang hätten ist nicht neu. Die Zivilgesellschaft fordert diesen Schritt schon länger.
B. Lösung
Kindergrundrechte werden eigenständig ins Grundgesetz geschrieben. Damit haben sie Verfassungsrang. Folgende Elemente sollen dabei enthalten sein: Kindeswohlprinzip, ein Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche, das Recht der Entwicklung bzw. Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen und für die sonstigen Kosten haben die Grundgesetzänderungen keine unmittelbaren Folgen.
Anlage 1
Jan Friedländer und Fraktion
Begründung
Oft wird den Befürworter:innen der Verankerung von Kinderrechten vorgeworfen: „Das ist nur Symbolpolitik!“. Das ist jedoch absolut nicht richtig. Mit der Verankerung im Grundgesetz erreichen wir, dass sich Kinderrechte auf Augenhöhe mit anderen Gesetzen wie beispielsweise dem Datenschutz befinden. Sie werden einklagbar. Das ist ein ganz wichtiger Faktor.
Es ist wichtig, dass die Rechte der Kinder für alle sichtbar gemacht werden. Mit explizit formulierten Kinderrechten wird Gerichten, Verwaltungen und Gesetzgebern verdeutlicht, welch hohe Bedeutung Kinder und ihre Rechte haben. Und sie werden für alle angehenden Jurist:innen und Verwaltungsfachmenschen Lehrinhalt im Studium und der Ausbildungen. Jede*r hat sich dann mit Kinderrechten befasst kann selbstverständlicher im besten Sinne des Kindes entscheiden.