KLEINE ANFRAGE V/006 | Autonomes Fahren

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    KLEINE ANFRAGE AN DEN BUNDESJUSTIZMINISTER DRUCKSACHE V/006

    Die Anfrage ist durch den Bundesjustizminister Constantin Nohlen innerhalb von 3 Tagen zu beantworten.

  • fragt sich, ob die Fragen beim BMV nicht besser aufgehoben wären

    fragt sich, was das BMV ist

    sieht das fragende Gesicht des Kollegen. BMV könnte hier für Bundesministerium für Verkehr stehen oder aber für den Berliner Mietenverein. Das restliche Denken überlässt sie dem Kanzler

  • Herr Präsident,


    mMir wurde soeben mitgeteilt, dass Herr Constantin Nohlen unauffindbar ist. Ich habe daher der Bundespräsidentin unverzüglich mitgeteilt, dass dieser nicht fähig ist, sein Amt geschäftsführend auszuüben. Um die Beantwortung der Anfrage wird sich die Bundesregierung kümmern.


    Herzlichen Dank.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator


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    Deutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drs. V/006



    Antwort des Vizekanzlers auf die an den Justizminister gerichteten Fragen
    der KLEINEN ANFRAGE "Autonomes Fahren"

    des unabhängigen Abgeordneten Joshua Seemann



    Autonomes Fahren


    Anlage 1

    Autonomes Fahren



    Ich frage den Bundesminister der Justiz:


    1. Wie bewerten Sie das autonome Fahren? Wird Autonomes Fahren in naher Zukunft möglich sein? (Es geht um die rechtlichen Hürden)

    Das Deutsche Recht ist aus seiner Geschichte heraus in einem engen Zusammenhang mit Ethik und Moral zu betrachten. Der Deutsche Ethikrat hegt erhebliche moralische Bedenken gegenüber dem autonomen Fahren. Zudem ist der Datenschutz ein Problem. Diese Bedenken teile ich gemeinsam mit Jurist:innen. Aus diesem Grund denke ich, dass autonomes Fahren in naher Zukunft nicht möglich sein wird.


    1.1. Wenn ja, wann ist damit zurechnen?

    Entfällt.


    1.2. Wenn nein, warum nicht?

    Wie ich bereits ausgeführt habe, stehen dem autonomen Fahren erhebliche moralische Bedenken sowie der Datenschutz entgegen, die von Jurist:innen geteilt werden.


    2. Was verhindert aus rechtlicher Sicht aktuell ein autonomes Fahren und planen Sie dagegen anzugehen?

    Die moralischen Bedenken und der Datenschutz stehen dem autonomen Fahren entgegen. Dagegen kann nur mit einer weiteren Forschung in dieser Richtung entgegengetreten werden, damit die Bedenken ausgeräumt werden können. Diese Forschung strebt die Bundesregierung momentan an.


    3. Ist der Datenschutz beim autonomen Fahren ein Problem?

    Aus meiner Sicht definitiv.



    Berlin, den 17. Februar 2021
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    Tom Schneider
    Vizekanzler



    Berlin, den 17. Februar 2021

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    Tom Schneider
    Vizekanzler


    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.