DEBATTE V/001 | Beschluss einer Geschäftsordnung

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE V/001


    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert drei Tage.



    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drs. IV/XXX


    ÄNDERUNGSANTRAG

    der Fraktion der Vorwärts - die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer


    zum Antrag einer Geschäftsordnung auf Drs. V/001


    Anlage 1


    Änderungen Entwurf der GO

    § 6 Bildung der Fraktionen

    1. Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von Satz 1 zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.
    2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, Mitglieder und Gäste sind dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat öffentlich zu erfolgen. Die Änderung einer oder mehrerer dieser Angaben ist unter den gleichen Anforderungen dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen.


    § 14 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung

    Der Bundestag kann auf Antrag einer Fraktion oder von zwei Mitgliedern des Bundestages die Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung beschließen. Die Abstimmung darüber wird für die Dauer von maximal 24 Stunden umgehend und ohne Aussprache eröffnet. Die Debatte wird für die Dauer der Abstimmung unterbrochen.


    § 27 Änderungsanträge

    1. Änderungsanträge zum Debattengegenstand können während laufender Debatte gestellt werden.
    2. Über die Annahme eines Änderungsantrages entscheidet der Bundestag durch Abstimmung. Die Debatte zum Beratungsgegenstand ist für die Dauer dieser Abstimmung zu unterbrechen.
    3. Der Antragsteller des Erstentwurfs kann den Änderungsvorschlag jederzeit übernehmen, dann ist eine Abstimmung obsolet.






    Jan Friedländer und Fraktion





  • Stimmen Sie dem ÄA zu? 8

    1. Ja (7) 88%
    2. Nein (1) 13%
    3. Enthaltung (0) 0%

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator