Stimmen Sie dem Antrag zu? 7
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Ja (4) 57%
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Nein (1) 14%
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Enthaltung (2) 29%
Folgender Antrag steht zur Abstimmung:
Alles anzeigenAntrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Bau Lando Miller
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021
A. Problem
Viele Kleine / Mittelständische Unternehmen kämpfen in dieser Corona-Pandemie um Ihr überleben, da Ihnen der Umsatz in dieser Zeit stark eingebrochen ist. Gerade die Gastronomie und der Kulturbereich leiden sehr. Für diese Unternehmen setzen wir uns ein und wollen Sie in dieser schweren Zeit finanziell unterstützen.
Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Die Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist kein Bestandteil der Förderung.
B. Lösung
Bedingungen
- Die Förderung wird als Billigkeitsleistung gem. § 53 LHO gewährt.
- Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt mit der Bewilligung.
- Jedes Unternehmen, jede/r Soloselbstständige und jede/r Angehörige eines freien Berufes kann diese Soforthilfe nur einmalig erhalten.
- Soforthilfe erhalten nur Antragsteller/Antragstellerinnen, die nicht am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.
- Es können Überprüfungen der NBank, des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und des Landesrechnungshofes oder deren Beauftragte erfolgen.
Voraussetzungen
- Liquiditätsengpass
Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
- Betriebsstätte in Niedersachsen
Empfänger der Soforthilfe sind kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.
- Kleinbeihilfen-Erklärung
Dem Antrag muss eine ausgefüllte Kleinbeihilfenerklärung beigefügt sein. Die Soforthilfe kann nur gewährt werden, wenn die Ihrem Unternehmen gewährten Kleinbeihilfen einen Gesamtbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Für Fischerei und Aquasektor gilt ein Maximalbetrag von 120.000 Euro. Für Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte gilt ein Maximalbetrag von 100.000 Euro.
- Nachweis des Unterschriftsberechtigteng
Dem Antrag ist eine eingescannte oder abfotografierte und unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten beizufügen.
- Staffelung der Soforthilfe nach Betriebsgröße
bis zu 11.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
bis zu 25.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
bis zu 35.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
bis zu 40.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten
bis zu 45.000 Euro: bei bis zu 100 Beschäftigten
bis zu 50.000 Euro: bei bis zu 149 Beschäftigten
bis zu 55.000 Euro: bei bis zu 200 Beschäftigten
bis zu 60.000 Euro: bei bis zu 249 Beschäftigten
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
9.000.000.000 Mrd. €
Anlage 1
Gesetz der Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen
sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021
(Nds.CH.f 2021)
Artikel 1
Gesetz der Niedersächsisches Corona Hilfe für Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe 2021
Die Landesregierung stellt den Kleinen und Mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der freien Berufe 9 Mrd. € als Corona Hilfe in dem Zeitraum 01.02.2021 bis zum 31.05.2021 zur Verfügung. Mit diesem Geld soll das finanzielle Loch der Unternehmen gedeckt werden, dass die Corona-Pandemie verursacht hat. Die Auszahlung erfolgt sofort nach der Genehmigung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 31.01.2021 in Kraft.
Die Abstimmung dauert zwei Tage und endet am 15. Januar 2021 um 16:45 Uhr.