Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Stromsteueränderungsgesetz) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Neuheimer
Bundeskanzler
ZitatAlles anzeigenB u n d e s r a t
Drs. BR/XXX
GESETZENTWURF
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Stromsteueränderungsgesetz)
A. Problem und Ziel
Der Strompreis in Deutschland steigt jährlich um durchschnittlich 3%, obwohl Unternehmen und Privatleute in Deutschland bereits heute den mit Abstand höchsten Strompreis in der Europäischen Union zahlen müssen. Das hängt vor allem mit einer Steuer- und Abgabenquote zusammen, die sich seit 1998 von 28% auf 53% verdoppelt hat. Dieser hohe Strompreis belastet vor allem Bezieher eines niedrigen Einkommens und Unternehmen in einer solchen konjunkturellen Schieflage. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anstieg des Strompreises zu senken und so sowohl die Konjunktur über die Haushalte und die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Bundesrepublik zu steigern und den Anstieg des Strompreises zu senken. Diese Maßnahme wirkt sowohl nachfrage- als auch angebotsstimulierend.
B. Lösung
Die hohen Strompreise können durch eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote gesenkt werden. Eine Möglichkeit stellt dabei die Senkung der Stromsteuer dar.
C. Alternativen
Mögliche Alternativen zur Senkung des Strompreises sind eine Novellierung der EEG-Umlage und eine Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für Strom.
D. Kosten
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und somit eine reine Bundessteuer. Somit sind lediglich Mindereinnahmen für den Bund in Höhe von 3 500 Millionen Euro zu erwarten.
Anlage 1
Begründung
Der Strompreis in Deutschland steigt jährlich um durchschnittlich 3%, obwohl Unternehmen und Privatleute in Deutschland bereits heute den mit Abstand höchsten Strompreis in der Europäischen Union zahlen müssen. Das hängt vor allem mit einer Steuer- und Abgabenquote zusammen, die sich seit 1998 von 28% auf 53% verdoppelt hat. Dieser hohe Strompreis belastet vor allem Bezieher eines niedrigen Einkommens und Unternehmen in einer solchen konjunkturellen Schieflage. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anstieg des Strompreises zu senken und so sowohl die Konjunktur über die Haushalte und die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Bundesrepublik zu steigern und den Anstieg des Strompreises zu senken. Diese Maßnahme wirkt sowohl nachfrage- als auch angebotsstimulierend und wird den Strompreises senken und somit speziell Bezieher eines kleinen Einkommens unterstützen.
Die Debatte dauert 48 Stunden.
Der Bundesminister erhält das Wort.