BMI | Bundesinnenministerin verbietet rechtsextremistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44"

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    Die Bundesministerin des Innern Isabelle Yersin hat heute die rechtsextremistische Vereinigung "Sturmbrigade 44" bzw. "Wolfsbrigade 44" auf Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Seit den frühen Abendstunden durchsuchen 187 Einsatzkräfte, darunter 23 Bundespolizisten, die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, insbesondere Beweismittel für die weitere Aufklärung der Strukturen zu gewinnen und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen. Aufgefunden wurden bislang Waffen (Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Machete) , NS-Devotionalien (Hakenkreuze, Fahnen) sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien.


    Mit dem ersten Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr setzt Bundesinnenministerin Isabelle Yersin ein deutliches Signal: "Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert und Markenzeichen unserer wehrhaften Demokratie. Deshalb reden wir nicht darüber, wir handeln."


    Die neonazistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an.


    Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftreten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.


    Die Verbotsverfügung wurde heute veröffentlicht: Bekanntmachung eines Vereinsverbotes gegen "Sturmbrigarde 44"/"Wolfsbrigarde 44"