Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    EINSTELLUNGSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen am 29.06.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Grenzenlose Dummheit“ gemeldet.
    Die Moderation erkennt keine Meldung eines konkreten Tatbestandes.
    Es handelt sich bei der Wortwahl "grenzenlose Dummheit", auf welche die Meldung mutmaßlich anzuspielen versucht, um eine gemäß ModAdminG zulässige Überspitzung bzw. Provokation seitens des Nutzers Christian von Wildungen, welche den Spielfluss nicht gestört hat.

    Des weiteren bittet die Moderation darum, in den Meldungen deren Grund zu spezifizieren, anstatt nur den Wortlaut des gemeldeten Beitrages zu wiederholen.


    Anhang

    Beitrag vom 29.06.2023
    Christian von Wildungen

    in ihrer grenzlenlosen Dummheit merkt diese Trine nicht einmal was sie erzählt.

    Hauptsache die Ideologie stimmt.

    Ein Amtsträger, insbesondre ein MP, hat überall Zutritt!!


    Lefèvre - Ashfahdi

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Emilia von Lotterleben vom 15.02.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit einer unverständlichen Begründung gemeldet.

    Die Moderation wertet den gemeldeten Beitrag als persönliche Vermutung, welche unmissverständlich als humoristisch verstanden werden kann und somit Meinungsbekundung, die keine direkte Ansprache an weitere Mitspielende enthält.

    Daher ist der Beitrag nicht zu sanktionieren.


    Anhang

    Beitrag vom 15.02.2023

    Emilia von Lotterleben

    "Ich setze jetzt meinen Aluhut auf, und verschwör-spekuliere zusammen, dass Wildungen eigentlich der Doppelaccount von jemandem hier ist, der absichtlich diese absurden Tippfehler einbaut, damit er nicht auffällt.".



    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    S A N K T I O N S B E S C H E I D



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 15.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Verstoß gegen das Trennungsgebot"


    In dem gemeldeten Beitrag findet sich keinerlei Hinweis, dass er im SimOff verfasst ist (bspw. Spoiler, Slashes, SO o.ä.). Weiterhin wurde er als Antwort im 'Bürgerforum' verfasst, welches als komplett SimOn Unterforum gewertet ist. In der Folge kann der Beitrag als rein SimOn betrachtet werden.

    In dem Beitrag wird auf pointierte Art auf vorherige Accounts desselben Spielers verwiesen, was als SimOff Kommentar zu werten ist.


    Die Moderation sieht somit einen Verstoß gegen das Trennungsgebot gemäß §12 MAG als erfüllt an.



    Anhang

    Beitrag vom 15. Juli 2023

    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:

    "Danke für ihren komplett irrelevanten Einwand, Frau Burberg... äh, Frau von Angern... äh Herr Sanchez"



    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 16.07.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Provokation/Trolling mit dem Namen „N*ger“"

    Die bewertet die reine Verwendung eines SimOn Namens "Dr. Neger" als zulässig und für sich genommen nicht zur Erfüllung eines Tatbestandes. Vergleiche hierzu den Beschluss vom 11.07.2023. Daher ist der Beitrag nicht zu sanktionieren.


    Hinweis

    Die Moderation weist allerdings im folgenden darauf hin, dass es gehäuft zu Meldungen von Beiträgen kam, wo sich andere Mitspieler durch die Verwendung des o.g. Namens gestört und provoziert fühlten. Die Moderation erkennt an, dass eine absichtliche Verwendung von nicht zwingend notwendigen Namen - obgleich für diese isoliert kein Tatbestand erfüllt ist - den Spielfluss stören kann und zur Provokation von Mitspielern führen kann.

    Die Moderation bittet daher freundlichst darum, in Zukunft auf die Verwendung des o.g. Namens zu verzichten. Eine zukünftige weitere Verwendung wird unter Umständen als Trolling im Sinne des §11 MAG gewertet.



    Anhang

    Beitrag vom 11.07.2023


    Christian von Wildungen

    "Auweia, wenn das sein Chef mitbekommt, Referent Dr. Neger, mit Bierhelm und sturzbesoffen, in einer nicht gerade für gehobene Gastronomie bekannten Kneipe. Zu allen Unglück fängt der Kerl auch noch lauhals an zu singen".


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 20.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.

    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Mit Mielke verglichen zu werden ist sehr beleidigend!"

    Die Moderation kann nach eingehender Prüfung die Erfüllung des Tatbestandes einer Beleidigung nicht bestätigen. Hierbei sind maßgeblich, dass es sich um eine reine SimOn-Äußerung handelt, die im Rahmen der Simulation des Charakters durchaus als denkbar erscheint. Weiterhin wird durch den Beitrag keine (SimOn-)Persönlichkeit konkret angesprochen.


    Anhang

    Beitrag vom 20.11.2022


    Dr. Oxana Koslowsksa

    "Hoffentlich kommen SDP, Piraten und Grüne zu der Einsicht, dass man mit Leuten, die Mielke zum Vorbild haben und den mörderischen Sozialismus unterstützen, nicht regieren kann.".


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 12.07.2023 hat die Moderation entschieden:



    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.

    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Der Vergleich mit Erich Mielke ist verunglimpfend."

    Die Moderation kann nach eingehender Prüfung die Erfüllung des Tatbestandes einer Beleidigung nicht bestätigen. Der konkrete reine SimOn-Bezug ist eine deutliche Überspitzung, doch nach Ansicht der Moderation noch im Rahmen des simuliert möglichen.


    Die Moderation nimmt dabei zur Kenntnis, dass der entsprechende Beitrag durch den Verfasser noch vor dem Eingang dieses Bescheides abmildernd bearbeitet wurde.


    Hinweis

    Die Moderation weist allerdings im folgenden darauf hin, dass es gehäuft zu Meldungen von Beiträgen kam, wo sich andere Mitspieler durch SimOn-Anspielungen auf Erich Mielke gestört und provoziert fühlten. Die Moderation erkennt an, dass eine absichtliche Verwendung solcher Vergleiche den Spielfluss stören kann und zur Provokation von Mitspielern führen kann. Die Moderation bittet daher freundlichst darum, in Zukunft auf solche Vergleiche in Beiträgen zu verzichten. Eine zukünftige weitere Verwendung wird unter Umständen als Trolling im Sinne des §11 MAG gewertet.



    Anhang

    Beitrag vom 12.07.2023



    Dr. Oxana Koslowsksa

    "Angesichts Ihrer Vergangenheit und Ihres Auftretens ist diese Frage mitnichten dämlich, Herr van der Miel .. äh Speed."


    (nach Änderung am 16.07.2023):

    "Angesichts Ihrer Vergangenheit und Ihres Auftretens ist diese Frage mitnichten dämlich, Herr van der Speed."


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 29.06.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Beleidigung".

    Die Moderation kann sich nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes diesem Vorwurf anschließend und sieht eine explizite SimOff-Beleidigung eines Spielers gemäß §13 MAG. Dabei erkennt die Moderation an, dass die Situation im genannten Thread durch mehrere bereits vom Thema abweichende Beiträge aufgeheizt war und die Beschwerde - abgesehen von der Beleidigung - im gemeldeten Beitrag durchaus eine gewisse Berechtigung hat. Diese Umstände wirken sich für die Moderation mildernd aus.



    Anhang

    Beitrag vom 29. Juni 2023


    Christian von Wildungen

    "

    "





    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 15.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Ein Vergleich mit Erich Mielke ist verunglimpfend.".

    Nach eingehender Prüfung kann sich die Moderation den genannten Vorwürfen anschließen. Ausschlaggebend war hierbei der Umstand, dass die genannte Äußerung in einem Spoiler getätigt wurde und damit als SimOff gilt. Ein Vergleich eines Spielers direkt mit Erich Mielke bewertet die Moderation als Verunglimpfung im Sinne des §13 MAG.


    Der Hinweis aus dem vorangegangenen Bescheid zu Mielke-Vergleichen gilt dabei unisono.


    Anhang

    Beitrag vom 15. Juli 2023



    Christian von Wildungen

    "

    Zitat

    Was hat van der Speed fragwürdiges in NRW gemacht?

    Bin ja erst kurz in der Politik...

    "




    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen am 22.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Wildungen verletzt mit dem Gebrauch des Wortes "Schwuchtel" ganz klar §13 Abs. 2 ModAdminG. Gemäß Duden handelt es sich dabei um einen diskriminierenden Begriff (vgl. duden.de/rechtschreibung/Schwuchtel)
    Aufgrund zahlreicher Verstöße Wildungens in der Vergangenheit sollte ein erhöhtes Strafmaß von min. 4 Strafpunkten angesetzt werden.“ gemeldet.
    Die Moderation stimmt den Ausführungen des Melders vollumfänglich zu. Bei dem Wort "Schwuchtel" handelt es sich um einen abwertenden Begriff für Homosexuelle, was auch landläufig bekannt ist. Gemäß §13 (2) ModAdminG können solche zur Diskriminierung von Personengruppen geeigneten Aussagen auch sanktioniert werden, wenn diese - wie beim gegenständlichen Beitrag der Fall - nicht die von besagter Aussagen Adressierten sind. Aufgrund dessen, dass der Nutzer Christian von Wildungen bereits mehrfach in der Vergangenheit mit homophoben Aussagen aufgefallen ist und bereits mehrfach für Diskriminierung im Sinne des ModAdminG sanktioniert wurde, ist in diesem Fall ein erhöhtes Strafmaß von 4 Punkten anzusetzen.


    Anhang

    Beitrag vom 22.07.2023
    Christian von Wildungen

    "Herr Regenschirm oder wie auch immer, Sie vergessen ,wahrscheinlich weil es ihnen nicht in den Kram passt, dass z.B. 80% der SA-Führung schwul war, daran änderte weder die sogenannte "Nacht der langen Messer", noch die Neuaufstellung 1934 etwas.

    Selbst innerhalb der Staats-und Parteiführung waren zig Schwuchteln.

    Nieman untersagt Ihnen Nationalsozialisten zu verachten, nur guter Mann dann bitte auch dren Zwillinge, die Kommunisten.

    Auch hier sah es beim RFB, auf Schwule bezogen, nicht besser aus ,als bei der SA!"


    Lefèvre - Ashfahdi

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID

    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed am 25.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Ich lasse mich von diesen verdammten Linken nicht beleidigen ( Chantal, soll andeuten ich sei eine Schwuchtel oder einer von diesen geisteskranken)ich aber bin ein normaler Mann ! Vielleicht kann sich endlich einmal durchringe staat meiner dien Kerl zu sanktioniren!!! Danke“ gemeldet.
    Die Moderation erkennt keine Meldung eines konkreten Tatbestandes.

    Die Moderation sieht den Tatbestand des Trollings gemäß §11 ModAdminG erfüllt. Der Beitrag des Nutzers Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed hatte in seiner Wortwahl offensichtlich lediglich den Zweck, den Nutzer Christian von Wildungen zu provozieren und zu belästigen. Insbesondere ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich um einen im SimOff verfassten Beitrag handelt. Des Weiteren ist der betreffende Nutzer bereits in der Vergangenheit mehrmals mit ähnlichen Beiträgen aufgefallen. Aus diesem Grund wird der Nutzer Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed seitens der Moderation mit 4 Strafpunkten verwarnt.


    Anmerkung:

    Aufgrund der Wortwahl der Meldung und dem damit verbundenen Ignorieren eines Hinweises der Moderation (abrufbar unter Beschlüsse der Moderation) behält sich die Moderation vor, gegen den Melder entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.


    Anhang

    Beitrag vom 25.07.2023
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed

    "Chantal, heul leise."


    Lefèvre - Ashfahdi

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    SANKTIONSBESCHEID

    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Name des Users wegen Wahrung der Anonymität der Meldefunktion redigiert am 25.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Name des Users wegen Wahrung der Anonymität der Meldefunktion redigiert wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gegenständliche Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen


    BEGRÜNDUNG


    Der gegenständliche Beitrag - getätigt in Form einer Meldung - erfüllt klar den Tatbestand der Diskriminierung gemäß §13(2) ModAdminG und stellt damit einen Missbrauch der Meldefunktion dar. Die Moderation hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass Meldungen a) entsprechend begründet und b) im Wortlaut nicht ebenso sanktionswürdig verfasst werden sollten. Aus diesem Grund ist ein Strafmaß von 4 Punkten festzusetzen. Der vollständige Sanktionsbescheid wird dem betreffenden Mitspieler privat per Konversation zugestellt.


    Anhang

    Beitrag vom 25.07.2023

    "Ich lasse mich von diesen verdammten Linken nicht beleidigen ( Chantal, soll andeuten ich sei eine Schwuchtel oder einer von diesen geisteskranken)ich aber bin ein normaler Mann !
    Vielleicht kann sich endlich einmal durchringe staat meiner dien Kerl zu sanktioniren!!!
    Danke
    "


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID

    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungenam 22.07.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Gottverdammter Spinner ist beleidigend“ gemeldet.
    Die Moderation sieht dies als Meldung einer Beleidigung.

    Die Moderation sieht ob dem SimOff-Kontext des gemeldeten Beitrages den Tatbestand der Beleidigung gemäß §13 (1) ModAdminG erfüllt. Eine Bezeichnung eines Mitspielers als "gottverdammter Spinner" würdigt diesen herab und stellt eine Verächtlichmachung dar. Mildernd ist hierbei zu berücksichtigen, dass sich der Benutzer Christian von Wildungen durch den vorangegangen Beitrag provoziert fühlte, diente dieser doch auch nicht dem sachlichen Diskurs und enthielt etwa die provokative Bezeichnung "Reichsopa". Folglich sieht die Moderation eine Sanktionierung mit nur einem Strafpunkt als angemessenstes Mittel.


    Anmerkung:

    Es kommt gehäuft zu Fällen, in denen der Nutzer Christian von Wildungen mit ähnlichen Worten zu Beleidigungen provoziert wird, um diese anschließend zu melden, womit naheliegt, dass es sich hierbei um gezielte Aktionen handelt, welche zur Sanktionierung des Nutzers Christian von Wildungen führen sollen. Auch wenn diese [Sanktionierungen] mitunter durch die Moderation als gerechtfertigt empfunden wurden und werden, bittet die Moderation an dieser Stelle dennoch darum, diese Praxis zu überdenken und sich in der Wortwahl zu mäßigen.


    Anhang

    Beitrag vom 22.07.2023
    Christian von Wildungen

    "Können Sie einfach mal ihr dreckiges linklastiges Maul halten, Sie gottverdammter Spinner!

    Sie müssen nicht jeden meiner Thread mit Ihrer Müll vollschustern.

    Im übrigen es gibt in Bayern einen Regierungszug, was Sie meinen ist der Zug der Bundesregierung.

    Quauschen Sie mich nie wieder voll!!!"


    Lefèvre - Ashfahdi

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    EINSTELLUNGSBESCHEID

    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Servus am 02.08.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Beleidigungen als anfegenlich "Satire verkleidet.Verweise auf die Texte! Man möge mir bitte nicht damit kommen, ich solle es mit Humor nehmen, den habe Nicht. Aber eventuell wird dies ja auich wider als Missbrauch der Meldedunktion gesehen, schlichtweg weill es von mir kommt und da ist ja alles erlaub!!!“ gemeldet.

    Die Moderation sieht dies als Meldung einer Beleidigung.

    Die Moderation sieht den Tatbestand der Beleidigung gemäß §13(1) ModAdminG nicht erfüllt, da es sich beim gemeldeten Beitrag um einen solchen satirischer Natur handelt. Die Bezeichnung des Charakters Christian von Wildungen (welche sich lediglich auf diesen, und nicht auf die dahinter steckende Person bezieht) als "Trottel" ist im Kontext der Satire als eine zwar provokative, aber dennoch nicht sanktionswürdige Aussage zu werten.


    Anhang

    Beitrag vom 02.08.2023
    Servus

    Bild beim Folgen des Links ersichtlich


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • War wieder vollklommen klar, wie ich es vorher ahnte , wenn es um mich geht, ist alles erlaubt!!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Pierre Sánchez am 02.08.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Piere Sanchéz wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Weitere Beleidigungen durch den Sanchez. Reichsquark etc!" gemeldet.

    Die Moderation sieht dies als Meldung einer Beleidigung.

    Die Moderation sieht zwar den Tatbestand der Beleidigung gemäß §13(1) ModAdminG nicht erfüllt, jedoch diesen des Trollings gemäß §11 ModAdminG. Der Nutzer Christian von Wildungen wird von diversen Mitspielern immer wieder durch das Nutzen von Bezeichnungen wie etwa in diesem Fall "Reichsquark" und Ähnlichen bewusst provoziert, wobei man sich der Reaktion hierauf bewusst zu sein scheint, gab es bereits in der Vergangenheit Meldungen sowie Sanktionen aus diesem Grund. Das Nutzen von solchen Begriffen scheint also lediglich der wiederholten Belästigung des Nutzers Christian von Wildungen ohne jeglichen simulatorischen Mehrwert zu dienen und erfüllt somit den Tatbestand des Trollings.


    Anhang

    Beitrag vom 02.08.2023
    Pierre Sanchéz

    "Wenn Sie einfach mal das Mündlein halten würden, hätten Sie vielen Menschen schon einen brennenden Gefallen getan. Reichsquark Wildungen, betitelt Queere Menschen als „unbedeutendes, unwichtiges Häufchen“. Nichts neues aber dennoch interessantes.
    Opa, Machn Kopp zu & machs Fenster auf Kipp. Gute Luft würde nach langem mal gut tuen, in ihrer stickigen Buchte.
    "


    Lefèvre - Ashfahdi

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    EINSTELLUNGSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska am 26.02.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Liebe Moderation, sowas ist meiner Meinung nach ein Ticken zu hart - selbst wenn es SimOn ist. Wir haben einige Queere Leute unter uns und da find ich, ist Rücksicht schon wichtig.“ gemeldet.

    Die Moderation erkennt keine Meldung eines konkreten Tatbestandes.

    Der Beitrag des Nutzers Dr. Oxana Koslowska enthält keine Beleidigungen, diskriminierende, rassistische, oder sonstige sanktionierbaren Aussagen und ist somit zwar als überspitzte, provokative, aber dennoch im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässige Aussage zu werten.


    Anhang

    Beitrag vom 26.02.2023
    Dr. Oxana Koslowska

    Bild beim Folgen des Links ersichtlich.


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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stephanie Lang am 03.09.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Maria Schröder wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung "Verstoß gegen das Trennungsgebot“ gemeldet.
    Die Moderation erkennt eine Meldung eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot gemäß §12 ModAdminG.

    Der Beitrag des Nutzers Maria Schröder stellt einen solchen dar, da in diesem als Antwort auf ein SimOn verfasstes Posting dem Autor dessen ohne entsprechende Kennzeichnung als SimOff-Beitrag geantwortet wurde, er sei eine "Person die 100 accounts [sic!]" wechsle.


    Anhang

    Beitrag vom 03.09.2023
    Maria Schröder

    sagt die Person die 100 accounts wechselt, BlaBla mehr als beleidigen können sie nicht, noch ein Linker troll account


    Lefèvre - Ashfahdi

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Gerold von Hohenelmen-Lützburg vom 25.11.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Gerold von Hohenelmen-Lützburg wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung "Verstoß gegen das Trennungsgebot" gemeldet.
    Da im gemeldeten Beitrag die Grenzen zwischen SimOff und SimOn verwischt werden, indem SimOn ein Charakter auf die Handlungen eines vorher bespielten Charakters angesprochen wird, erkennt die Moderation im vorliegenden Beitrag einen Verstoß gegen das Trennungsgebot und somit einen Verstoß gegen §12 Mod-Admin-Gesetz.



    Anhang

    Beitrag vom 25.11.2023
    Gerold von Hohenelmen-Lützburg :

    "Sie haben dort doch mit ihrem Charakter den Vorsitz übernommen. Sie sind eine ganz komische Gestalt ohne Rückrad. Hauptsache immer radikal im Ton.."



    Dutschke - Lefèvre - Ashfahdi


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Moritz Rehm-Häberlin vom 28.11.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Beleidigung durch den Rehm -Häberlin!!!“ [sic!] gemeldet.

    Der Moderation ist nach eingehender Prüfung zu der Entscheidung gekommen, dass im vorliegenden Beitrag kein Verstoß gegen das Mod-Admin-Gesetz vorliegt.


    Weiterhin möchte die Moderation in diesem Zusammengang darauf hinweisen, dass der Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt



    Anhang

    Beitrag vom 28.11.2023
    Moritz Rehm-Häberlin:


    "Sie haben auch echt nicht den Schuß gehört :rolleyes:"


    Dutschke - Lefèvre - Ashfahdi