Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Toni Kamm vom 08.04.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Verstoß gegen das Trennungsgebot.“ gemeldet.

    Die Moderation erkennt, dass die Bitte des Threaderstellenden auf weitere Kommentare zu verzichten, SimOff geschehen ist.
    Dadurch ergibt sich allerdings auch SimOn die Situation, dass Kommentare im"Bürgerbüro" (Name des Threads) nicht erwünscht sind, weswegen der gemeldete Beitrag nicht ausschließlich als Kommentar auf eine SimOff-Situation gewertet werden kann.


    Weiterhin möchte die Moderation in diesem Zusammengang darauf hinweisen, dass der Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt und Meldungen sollten nicht aus einer Emotion heraus geschehen.



    Anhang

    Beitrag vom 08.04.2023
    Toni Kamm
    "Kritik eben unerwünscht, würde ich so sehen. Man will einer Konfrontation aus dem Weg gehen."


    Dutschke - von Habsburg


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 27.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Oxana Koslowska wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Trolling“ gemeldet.

    Bei dem inflationären Gebrauch der Bezeichnungen "Mohrenkopf", sowie "Zigeunerschnitzel" durch den Nutzer Dr. Oxana Koslowska handelt es sich um gezielte Provokationen, welche auf einer sachlichen Ebene nicht zum Spiel beitragen, sondern lediglich darauf abzielen, bei anderen Mitspielern Empörung herbeizurufen. Demnach sieht die Moderation §11(2) ModAdminG erfüllt.


    Anhang

    Beitrag vom 27.11.2022
    Dr. Oxana Koslowska

    "Das Lokal ist mit zahlreichen Deutschlandflaggen geschmückt; ein Buffet mit leckeren Zigeunerschnitzeln, Salatbar und Mohrenköpfen zum Dessert ist angerichtet."


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 21.11.2022 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Oxana Koslowska wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.



    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Trolling.“ gemeldet.

    Bei dem inflationären Gebrauch der Bezeichnungen "Mohrenkopf", sowie "Zigeunerschnitzel" durch den Nutzer Dr. Oxana Koslowska handelt es sich um gezielte Provokationen, welche auf einer sachlichen Ebene nicht zum Spiel beitragen, sondern lediglich darauf abzielen, bei anderen Mitspielern Empörung herbeizurufen. Demnach sieht die Moderation §11(2) ModAdminG erfüllt.


    Anhang

    Beitrag vom 21.11.2022
    Dr. Oxana Koslowska

    "Ordert ein Zigeunerschnitzel als Hauptgericht und zwei Mohrenköpfe zum Dessert."


    Lefèvre - Ashfahdi

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    SANKTIONSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 16.04.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Oxana Koslowska wird verwarnt und mit 3 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „"Transe" ist ein beleidigender und diskriminierender Begriff. Vgl. de.wikipedia.org/wiki/Transe , duden.de/rechtschreibung/Transe et al. Damit verletzt Oxana Koslowska §13 Abs. 2 ModAdminG. Es ist auch argumentierbar, daß sich die Gemeldete §13 Abs. 4 ModAdminG (Verhetzung) schuldig macht, da sie sich der diskriminierenden Natur des Wortes bewußt zu sein scheint und mutwillig Empörung schüren will und somit den Spielfluß stört (was auch geschehen ist, siehe der folgende Tweet von Elisabeth Kuliyevych)..“ gemeldet.

    Die Moderation stimmt den Ausführungen des Melders in Bezug auf §13(2) ModAdminG zu. Es ist allgemein bekannt, dass der Begriff "Transe" allgemein als beleidigend gegenüber Transpersonen gilt. Die Moderation weiß, dass das Nutzen solcher Begriffe unter Umständen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann, doch vom Nutzer Dr. Oxana Koslowska wurde er bewusst verwendet, trotz des Wissens, welche Wirkung er - handelt es sich beim Thema Transgeschlechtlichkeit doch um ein oft im Forum diskutiertes und sensibles Thema - haben würde, und dient so lediglich der sog. Diskriminierung.


    Anhang

    Beitrag vom 16.04.2023
    Dr. Oxana Koslowska

    (Bild bei Folgen des Links ersichtlich)


    Lefèvre - Ashfahdi

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    SANKTIONSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen am 05.05.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2.Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Beleidigung“ gemeldet.

    Mit der Bezeichnung des Nutzers Enrico Meier als Dreckskommunist im SimOff-Kontext, macht sich der Nutzer Christian von Wildungen der Beleidigung gemäß §13 (1) ModAdminG schuldig, da dies den Angesprochenen mit einem Schimpfwort bedenkt und diesen somit herabwürdigt und beleidigt.


    Anhang

    Beitrag vom 05.05.2023
    Christian von Wildungen

    "
    Wohl eher solange wie DRECKSKOMMUNISTEN wie Sie Meier, hier mitspielen, Sie ....!"


    Lefèvre - Ashfahdi

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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Fadi von Schöneberg vom 04.05.2023 hat die Moderation entschieden:



    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.



    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.



    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Altersdiskriminierung“ gemeldet.

    Die Moderation erkennt, dass diese Meldung offenbar mit ironischem Anspruch erfolgt ist.

    Die Moderation vertritt die Einschätzung, dass in dem gemeldeten Beitrag kein Fehlverhalten vorliegt und die Meldung womöglich zu Unterhaltungszwecken der Moderation erfolgt ist. Die Moderation möchte darum bitten, die Meldefunktion nicht zu missbrauchen.




    Anhang

    Beitrag vom 04.05.2023

    Fadi von Schöneberg:


    Schaut nach, ob sein Sohn noch da ist, weil Er glaubt im Kindergarten zu sein.

    Sieht dass niemand im Bällebad ist und springt fröhlich hinein.



    Lefèvre - Ashfahdi



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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D





    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 01.04.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.




    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „"ausländische Verbrecher und Messermänner" --> rassistisch“ gemeldet.


    Die Moderation konnte nach eingehender Beratung dem Vorwurf des Rassismus im vorliegenden Beitrag nicht zustimmen. Weiterhin konnte keine persönliche Beleidigung erkannt werden.


    Es ist offensichtlich, dass der Beitrag rein SimOn erfüllt ist. Hierbei wird seitens der Beitragsverfasserin mutmaßlich Bezug auf ein Originalzitat einer bekannten Politikerin genommen, um eine entsprechende Figur zu simulieren. Eine Äußerung wie die hier vorliegende ist demnach für die dargestellte Persönlichkeit als realistisch einzustufen.


    Die Moderation bittet im Nachgang allerdings darum, sich gelegentlich vor dem Verfassen von Beiträgen darüber nachzudenken ob alle Äußerungen so wie sie getätigt werden auch zweifelsfrei zur Aussimulation einer bestimmten Persönlichkeit notwendig sind.



    Anhang

    Beitrag vom 01.04.2023

    Dr. Oxana Koslovska:


    Sehe ich genauso. Insbesondere ausländische Verbrecher und Messermänner haben ihre Abschiebung in diese Gebiete selbst zu verschulden und müssen die Konsequenzen tragen.


    Lefèvre - Ashfahdi





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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 21.03.2023 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.



    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „Reine Provokation, ich würde diesen Typen nie auf meinen Besitz lassen. Bitte dies klären zu wollen, Danke!“ gemeldet.


    Der Beitrag wurde im Unterforum Vereinshaus getätigt, welches gemeinhin nicht als vollwertig SimOn bespielt wird.


    Die Moderation kann sich dem in der Begründung formulierten Vorwurf der Provokation bzw. des Trollings nicht anschließen. Weitere sanktionswürdige Aspekte konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.




    Anhang

    Beitrag vom 21.03.2023


    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    Lässt sich im Papamobil (Ausrangiert und günstig bei der letzten Auktion geschossen) über das Gelände fahren während ihm das Volk zu jubelt. Währendessen verteilt er ein paar Flyer und lässt seinen Sekretär das Grundgesetz an die Menschen verteilen.



    Lefèvre - Ashfahdi



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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska am 11.12.2022 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Oxana Koslovska wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG



    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet, die wegen ihrer in sich beleidigenden Wortwahl in Spoiler gepackt wird.


    Nach eingehender Prüfung kommt die Moderation zu dem Ergebnis, dass der Tatbestand des Trollings gemäß §11 MAG nicht erfüllt ist, da der Beitrag innerhalb der Simulation eine berechtigte Funktion erfüllt und nicht als alleinige Provokation einzustufen ist.

    Darüber hinaus sieht die Moderation in der Verwendung der Begriffe "Mohren, Muselmanen, Schlitzaugen" den Tatbestand der Verhetzung im Sinne des §13 (4) als erfüllt an, auch wenn diese Äußerung im SimOn getätigt wurde.



    Anhang

    Beitrag vom 11.12.2022

    Dr. Oxana Koslovska:


    "

    Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung greift gegen "Critical Race Theory" (CRT) durch



    Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung, Oxana Koslowska, hat am Wochenende angekündigt, gegen die sogenannte "Critical Race Theory" (CRT) im Unterricht durchzugreifen. Dabei handelt es sich um gedankliche Konstruktionen linksradikaler Ideologen, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft. Insbesondere, nicht nur, aber insbesondere, in Unterrichtsinhalten für das Fach Englisch lassen sich derartige Ansätze finden.



    "Immer wieder impliziert Unterrichtsmaterial, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft, 'kulturelle Aneignung', 'blackfacing' und 'blackfishing' seien verwerflich. Das entbehrt natürlich jedwedem Wahrheitsgehalt - genauso wie die Annahme, "Race" sei sozial konstruiert, die der Biologie offenkundig widerspricht. Mohren, Muselmanen, Schlitzaugen und viele andere Personengruppen sind in unserer Gesellschaft akzeptiert und müssen, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen Nachteile erdulden. Strukturell ist da natürlich nichts. Es ist notwendig, gegen die Critical Race Theory vorzugehen; es kann nicht sein, dass versucht wird, unsere Schüler, unseren Nachwuchs, von linken Ideologen, die über Unterrichtsinhalte versuchen, zu indoktrinieren, mit Verweis auf angeblichen 'Rassismus' eingeredet wird, dazu gebracht werden, ihre Freiheit nicht mehr ausleben zu können. Es ist notwendig, mit dem Zwang zur Linientreue, zu brechen.", so Staatsministerin Koslowska.



    Das Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung hat den ihm unterstellten Schulen aufgegeben, das Unterrichten der "Critical Race Theory" ab sofort zu unterlassen. Koslowska ergänzte: "Zusätzlich habe ich das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung angewiesen, eine entsprechende Überarbeitung des Lehrplanes vorzunehmen. Im Zuge dessen werden die Lehrmaterialien auch überarbeitet werden müssen. Das betrifft unter anderem das Schulfach Englisch, das sich bei der Verbreitung der Critical Race Theory besonders hervorgetan hat. Ab sofort ist damit jedoch Schluss, jetzt gehen wir gegen die linke Indoktrination konsequent vor und stärken die politische Neutralität unserer Schulen - ein guter Tag für das Bayerische Bildungssystem."

    "


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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    SANKTIONSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Franz Xaver Schwanthaler am 27.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Franz Xaver Schwanthaler wird verwarnt und mit 10 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Schwere Beleidigung und Gewaltandrohung eines Mitspielers durch den Avatar R. Schwanthaler!"


    Neben der offensichtlichen Verletzung des Trennungsgebotes gemäß §12 steht hier eine Beleidigung nach §13 (1) und (3) im Raum, sowie - für die Moderation am schwersten wiegend - die explizit SimOff Gewaltandrohung.


    Der Umstand, dass der betreffende Benutzer bereits inaktiv ist, ist hierbei unerheblich.



    Anhang

    Beitrag vom 27.11.2022

    Franz Xaver Schwanthaler:


    "
    Eigentlich wollte ich hier wieder mitmischen, aber nachdem ich sowas lese, schwillt mir nur wieder die Krawatte und ich lass es sein...


    Weil ich Dregger als dumm wie Dreck bezeichnet habe und weil ich gefragt habe, wieso man solche Gestalten nicht einfach rauswirft, wurde ich mit irgendwelchen Strafpunkten verwarnt?


    Ganz ehrlich Leute, schiebt euch die Punkte sonst wo hin! Ich bleibe dabei, Dregger ist ein dummes Stück Nazi-Scheiße und gehört geprügelt."



    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    S A N K T I O N S B E S C H E I D



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Annalena Burberg vom 09.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Annalena Burberg wird verwarnt und mit 1 Strafpunkt belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde gemeldet mit der folgenden Begründung: "Beileidigung durch die Burberg!!!"


    Nach Prüfung des Beitrags schließt sich die Moderation dieser Einschätzung an. Dabei kommt insbesondere zum Tragen, dass durch den Wechsel der Ansprache in die zweite Person "Du" ein Wechsel in einen SimOff-Beitrag erkennbar ist. Neben einer Verletzung des Trennungsgebotes nach §12 besteht somit eine SimOff-Beleidigung nach §13 (1) aus Sicht der Moderation.


    Anhang

    Beitrag vom 09.07.2023

    Dr. Annalena Burberg:
    "Du bist doch wirklich nicht mehr ganz rein, ehrlich."


    Lefèvre - Ashfahdi

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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Martin Berenson vom 08.03.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: „So geschmacklos! Hier wird das ,,typische'' Frauenbild genutzt was viele haben. Ich finde, hier werden Frauenrechte mit Füßen getreten! Eine Frau gehört nicht in die Küche, punkt!"


    Die Moderation interpretierte die Begründung als den Vorwurf des Diskriminierung und des Trollings. Beide wurden eingehend geprüft. Den Vorwurf der Diskriminierung nach §13 (2) MAG konnte die Moderation hier nicht stützen, handelt es sich lediglich um ein einzelnes Bild ohne weiterführenden Kontext. Den Vorwurf des Trollings gemäß §12 konnte die Moderation hier ebenfalls nicht stützen, da es sich um einen einzelnen Beitrag handelt, der weder in Kongruenz mit anderen Beiträgen noch in einer eigenen Häufung imponiert.



    Anhang

    Beitrag vom 08.03.2023


    Martin Berenson:



    Lefèvre - Ashfahdi



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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D





    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 08.03.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Verharmlosung des Nationalsozialismus"


    Die Moderation konnte sich nach eingehender Prüfung diesem Vorwurf nicht anschließen. Nach Einschätzung der Moderation werden in dem genannten Beitrag weder die Epoche des Nationalsozialismus, noch die stattgefunden Gräueltaten in ihrer Existenz infragestellt. Ebenso werden keine Taten relativiert oder mit minder schweren zeitgeschichtlichen Ereignissen gleichgesetzt.



    Anhang

    Beitrag vom 04.05.2023


    Christian von Wildungen:

    "Ja und? Sie können husten soviel Sie wollen, Deutschland hat seine Schuld abegetragen ; ENDE AUS!!!"



    Lefèvre - Ashfahdi





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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Friedrich Augstein vom 06.11.2022 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Wiederholte Störung der PK"


    Die Moderation kann sich nach eingehender Prüfung dem geäußerten Vorwurf nicht anschließen. Grundsätzlich stellt das Label "Pressekonferenz" einen Ort da, in dem auch aktiv zur Diskussion angeregt werden kann, im Gegensatz zu bspw. "Staatskanzlei". In der Gesamtheit bezieht sich die Meldung auf insgesamt zwei Beiträge, welche sich jeweils inhaltlich zum Thema des Threads äußern.


    In der Folge sieht die Moderation die Tatbestände der §§ 10 und 11 MAG nicht als hinreichend erfüllt an.



    Anhang

    Beitrag vom 06.11.2022


    Friedrich Augstein:


    Spannend ist die Forderung, Stromsperren auszusetzen allemal, fördert die Bundesregierung durch den überflüssigen Kohleausstieg doch erst, dass es zu ebendiesen kommen könnte.


    Lefèvre - Ashfahdi





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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.


    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Wilhelm Montgomery vom 29.10.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.



    B E G R Ü N D U N G



    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Beleidigung durch diesen Montgomery, aber da es nur mich betrift, f wird es wohl im Sande verlasufen!"


    Die Moderation kann sich nach eingehender Prüfung dem geäußerten Vorwurf nicht anschließen. Eine Beleidigung gemäß §13 (1) oder (3) ist für die Moderation hier nicht erkennbar.


    Anhang

    Beitrag vom 29.10.2022


    Dr. Wilhelm Montgomery


    Und genausowenig nutzen Sie die Rechtschreibung, Herr Reichsschenkel Graf von Wilddung.


    Lefèvre - Ashfahdi


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    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 18. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.



    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der folgenden Begründung gemeldet: "Beleidigung. Wie (schon zahlreiche Male bevor) spielt Hr. Wildungen bei "ihresgleichen" und "einem Typen wie Ihnen" auf die sexuelle Orientierung von Hr. Breitenberger im SIM-OFF an."


    Denkbar ist, dass bei so Aussagen wie "ihresgleichen" und "einem Typen wie Ihnen" auf eine sexuelle Gesinnung angespielt wird, kann aber aus dem Kontext heraus hier nicht verifiziert werden. Aufgrund der Tatsache, dass der gemeldete Mitspieler in der Vergangenheit etliche Male durch homophobe Aussagen aufgefallen ist, die Moderation davon ausgehen kann, dass es genau darauf abzielt.

    Auch ist die Wortwahl in den Sätzen zwei und drei aus dem Spoilerfeld, was man als SimOff bewerten kann, als Beleidigung und/oder böswillige Unterstellung durchaus anzuerkennen. Daher kann der Post vom Inhalt her durchaus als Beleidigung oder böswillige Unterstellung empfunden werden und ist nach § 11 ModAdminG (a.F.) damit sanktionswürdig.


    Aufgrund der Tatsache, dass Christian von Wildungen wie oben beschrieben in der Vergangenheit bereits mehrfach durch homophobe Aussagen aufgefallen ist, ist ein erhöhtes Strafmaß von vier statt zwei Strafpunkten anzusetzen.


    Anhang


    Lefèvre - Ashfahdi


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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    EINSTELLUNGSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska am 08.02.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Ich wüsste nicht, das es SimOn mal die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ gab“ gemeldet.
    Die Moderation wertet dies als Meldung eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot.
    Im gemeldeten Beitrag wird von der ehemaligen Partei
    Bündnis 90 / die Grünen gesprochen, daher liegt keine Störung des Spielflusses vor und der Beitrag ist nicht zu sanktionieren.

    Weiters möchte die Moderation in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass ein Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt.


    Anhang

    Beitrag vom 08.02.2023
    Dr. Oxana Koslowska

    (Bild bei Folgen des Links ersichtlich)


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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    EINSTELLUNGSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen am 09.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Linkes Dreckgesindel“ gemeldet.
    Die Moderation wertet dies als Meldung einer Beleidigung.
    Eine Beleidigung gemäß §13 (1) ModAdminG würde dann vorliegen, wenn ein Beitrag einen Mitspieler verächtlich machen, oder herabwürdigen würde. Dies ist nicht der Fall, da sich die Wortwahl "Linkes Drecksgesindel" nicht auf eine konkrete Person bezieht. Weiters handelt es sich um eine SimOn-Formulierung und ist als Überspitzung zu verstehen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass der Nutzer Christian von Wildungen sich durch den vorangehenden Beitrag womöglich provoziert fühlte und so zu einer härteren Wortwahl griff.


    Anhang

    Beitrag vom 09.07.2023
    Christian von Wildungen

    "Dieses Drecksgesindel wird kurzerhamd niedergeritten und von der Straße gezerrt. Sanitäter der Stafanstalt Stadelheim kümmern sich halbherzig , auf der Fahrt dorthin, um den Zustandes des linken Dreckgesindels!

    Noch auf der Fahrt verlesen Beamten des polizeilichen Staatsschutz beim bayr. LKA , dem Gesindel ihre Haftbedehle, wegen schweren Landfriedensbruchs!


    Seine Exzellenz und dessen Gast bekam, kaum etwas davon mit, man setzen die Fahrt ungestört fort."


    Lefèvre - Ashfahdi

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    EINSTELLUNGSBESCHEID



    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen am 08.07.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Dr.Neger?! Gehts?!“ gemeldet.
    Die Moderation erkennt keine Meldung eines konkreten Tatbestandes.
    Es handelt sich bei "Neger" um einen regulären deutschen Familiennamen. Die Moderation erkennt zwar an, dass die gehäufte Verwendung dessen - mit dem Ziel, Unruhe und Provokation zu schüren - den Tatbestand des Trollings erfüllen könnte, dies ist jedoch hier nicht der Fall.

    Des weiteren bittet die Moderation darum, in den Meldungen deren Grund zu spezifizieren, anstatt nur den Wortlaut des gemeldeten Beitrages zu wiederholen.


    Anhang

    Beitrag vom 08.07.2023
    Christian von Wildungen

    "Ehrenwerte Frau Präsidentin,

    Hohes Haus,

    mein bayrisches Volk


    lange war ich Ihr Landesvater fern der Heimat,nunaber bin ich heimgekehr und komme nicht mit leeren Händen.

    Zuförderst meine geschätzten Mitglirder des Hohen hauses übersende ich ihnen freundliche Grüße der Frau Ministerpräsident Meloni, des Herrn Ministerpräsidenten Orban und des Herrn Morawicki.

    Alle drei nahmen meine Einladung an und werden demnächst unsere schöne bayrische Heimat besuchen.

    Kommen wir also nun zu den ausgehandelten Verträgen.

    Herr Dr.Neger , ich darf um die Akten bitten!


    Wildungen wartet bis Dr.Neger die Akten herbei schleppt unf ihm vorlegt. Er nickt jenen freundlich zu ,während dieser sich entfernt und fährt dann fort.


    Kommen wir also zu erst zu den mit Ungarn geschlossen veträgen.

    Wir haben langfristige Liefervertäge über Erdöl, Erdgas, Mangan und Bauxit abgeschlossen, welche an den Freistaat geliedert werden.

    Wir haben Kooperationsvertäge mit der Volksgruppe der Ungarndeutschen abgeshlossen.

    Wir schlossen Kooperationsvertäge mit der ungarischen Landwirtschaft, dem Handel und der Industrie.

    Es wir künftig einen Schüleraustaus zwischen bayrischen und ungarischen Scholaren geben.

    Auch wurde Verträge über die Förderung des Tourismus zwischen Bayern und Ungarn geschlossen.

    Nun zu dem mit Polen geschlossen Verträgen.

    Wir haben langfristige Liefervertäge über Kupfer, Silber aber auch Erdgas, Platin und Palladium welche an den Freistaat geliedert werden.

    Wir haben Kooperationsvertäge mit der deutschen Minderheit, den Volksgruppen der Goralen und Kaschuben abgeshlossen.

    Wir schlossen Kooperationsvertäge mit der polnischen Landwirtschaft, dem Handel und der Industrie.

    Es wir künftig einen Schüleraustaus zwischen bayrischen und polnischen Scholaren geben.

    Zu guter lertr zu den mit Italien geschlossen verträgen.

    Wir haben langfristige Liefervertäge über Erdöl,Zink, Blei und Dolomit abgeschlossen, welche an den Freistaat geliedert werden.

    Wir haben Kooperationsvertäge mit der Volksgruppe der Tiroler in Italien abgeschlossen

    Wir schlossen Kooperationsvertäge mit der italienischen Landwirtschaft, dem Handel und der Industrie.

    Desweiteren wurden mit allen drei Ländern Verträge über Förderung der Infratrukturen in schwachen regionen und zum Naturschutz unf gleichzeit aber auch zum Tourismus abgeschlossen.

    Wie Sie also unschwer erkennen können ihr gütiger Landesvater, hat seinem Kande Wohltatenbescherrt und kehrte nicht mit leeren Händen heim.

    Ich danke für Ihr Gehör.

    Gott schütze Bayern.


    Abermals erschein Dr. Neger auf der Bildfläche um jene Akten wieder wegzuräumen."


    Lefèvre - Ashfahdi

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  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.

    EINSTELLUNGSBESCHEID


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ella von Angern am 14.02.2023 hat die Moderation entschieden:

    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2.Die Meldung wird nicht weiter verfolgt

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    BEGRÜNDUNG


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Ich muss mich von dieser Persin weder als Wildoofung noch als Fascho beleidigen lassen.“ gemeldet.
    Die Moderation wertet dies als Meldung einer Beleidigung.
    Eine Beleidigung gemäß §13 (1) ModAdminG würde dann vorliegen, wenn ein Beitrag einen Mitspieler verächtlich machen, oder herabwürdigen würde. Dies ist wenn überhaupt nur bei "Wildoofen" gegeben, doch handelt es sich hierbei der Ansicht der Moderation nach um eine humoristische Verballhornung des Benutzernamens eines Mitspielers, und damit um eine zulässige Äußerung. Selbiges gilt für die Bezeichnung als Faschist im SimOn-Kontext, welche eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.


    Anhang

    Beitrag vom 14.02.2023
    Ella von Angern

    (Bild bei Folgen des Links ersichtlich)



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