Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu? 13
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Ja (9) 69%
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Nein (1) 8%
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Enthaltung (3) 23%
ABSTIMMUNG ÜBER DRUCKSACHE IV/016
Wir kommen zur Abstimmung über folgenden Antrag der Bundesregierung.
Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes über den Auslauf des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlags-Auslaufsgesetz – SolZAusG) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation. Es handelt sich hierbei somit um einen gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation gemäß § 13 Absatz 3 Nr. 1a Satz 2 vDGB. Anmerkung: Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation sowie das Bundesministeriums der Finanzen werden aktuell auf Ersuchen des Bundespräsidenten vom Liberalen Forum geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Theodor Leybrock
Bundeskanzler
ZitatAlles anzeigenB u n d e s r a t
Drs. BR/XXX
GESETZENTWURF
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Auslauf des Solidaritätszuschlags (Solidaritätszuschlags-Auslaufsgesetz – SolZAusG)
A. Problem und Ziel
Der Solidaritätszuschlag belastet nicht nur Bürgerinnen und Bürger sondern auch Unternehmen. Der Soli wurde 1995 mit der Begründung beschlossen, die Vollendung der Einheit zu finanzieren. Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II lief 2019 aus, dass Solidaritätszuschlaggesetz jedoch war zeitlich nicht befristet und muss daher jetzt angepasst werden. Zudem sollen bisher Eingezogene Soli-Abgaben an die Arbeitnehmer zurückgezahlt werden.
B. Lösung
Aufhebung des Solidaritätszuschlags und Rückzahlungen an Bürgerinnen und Bürger.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Es werden Mindereinnahmen von 20 Mrd. € pro Jahr erwartet.
Anlage 1