• Die Rundreise durch thüringe Justizvollzugsanstalten geht weiter, a,m Morgen trafen Ihre Erlaucht , die Frau Ministerpräsident und Ihre Exzellen die frau Justizminister in Arnstadt ein.

    Ziel sind die Jugendarrestanstalt (JAA) und die Jugendstrafanstalt( JSA) beide in Arnstsdt gelegen.

    Die Jugendarrestanstalt ist zur Vollstreckung von kurzfristigem Freiheitsentzug bis maximal 4 Wochen angedacht! Die Jugendlichen (14-17) und Heranwachsenden (17-20) haben weder schädliche Neigungen erkennen lassen, noch sind sie mit Taten aufgefallen,

    bei denen die Schwere der Schuld die Verhängung einer mindestens sechs Monate dauern. Sie sollen in diesen speziellen Anstalten unter strikter Trennung vom Jugendstrafvollzug und erst recht vom Regelvollzug für Erwachsene unter besonderer pädagogischer Betreuung den normalerweise erstmaligen Freiheitsentzug erleben.

    Der Arrestvollzug ist für männliche und weibliche Jugendliche getrennt, welcher spezielle Regelungen für Behandlung und Betreuung sowie Tagesablauf und Freizeitgestaltung, aber auch Disziplinarmaßnahmen und Gesundheitsfürsorge enthält.

    Jugenstrafanstalten sind Einrichtungungn in den Jugendliche und Heranwachsende bis 24 Lebensjahr untergebracht sind. Schwerpunkt ist hier die Ausbildung

    In der JAA sprach Erlaucht mit Insassen über ihre Verfehlungen und ihre Zukunft.

    Anschließend besuchte man die schwereren Fälle in der JSA, auch hier sprachen Erlaucht mit den Insassen.

    Sybille Antonia Maria Gräfin Lichtenfeld zu Bärenhagen