BMI | Mitteilungen und Informationen des Bundesinnenministeriums

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    Berlin, 13.04.2024


    Personelle Veränderung auf der Leitungsebene des Bundesamtes für Verfassungsschutz


    Die Bundespräsidentin hat den bisherigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Thomas Haldenwang, auf Bitten des Bundesinnenministers Dr. Grauweiler in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Bundesinnenminister Grauweiler dankte Herrn Haldenwang für dessen Arbeit im Bundesamt und langjährige Tätigkeit im Verwaltungsdienst des Bundes. Für die Zukunft wünsche er Herrn Haldenwang nur das Beste. Dieser Schritt gebe Anlass dazu, die Arbeit des Verfassungsschutzes nunmehr wieder auf die Abwehr extremistischer Bestrebungen zu fokussieren und einer ausufernden Kompetenzwahrnehmung im grundrechtssensiblen Bereich der öffentlichen Meinungsbildung vorzubeugen, so Bundesinnenminister Grauweiler.


    Thomas Haldenweg amtierte seit November 2018 als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Zuvor arbeitete der Verwaltungsjurist als Vizepräsident der Behörde. Bis zur Ernennung eines Nachfolgers wird Vizepräsident Niemeyer das Bundesamt kommissarisch leiten.

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    Berlin, 07.05.2024


    Vizekanzler Grauweiler besucht die KZ-Gedenkstätte Dachau


    Bundesinnenminister und Vizekanzler Grauweiler besuchte am vergangenen Sonntag die Gedenkstätte am ehemaligen Konzentrationslager Dachau in Oberbayern und nahm an der Gedenkveranstaltung anlässlich des 79. Jahrestags der Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrationslagers teil. Neben dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herrn Dr. Josef Schuster, nahmen auch Überlebende an der Veranstaltung teil. Vizekanzler Grauweiler mahnte eindringlich, die Gräueltaten der Nationalsozialisten nicht zu vergessen. Deutschland habe an diesem Ort unfassbares Leid verursacht und aus niedersten Motiven menschliches Leben vernichtet. Es sei die Aufgabe aller Deutschen, die Erinnerung wachzuhalten und die Verantwortung Deutschlands mit Leben zu füllen. Die industrielle Massenvernichtung europäischer Juden sei in der deutschen Geschichte einmalig und dürfe keineswegs in ihrer Singularität relativiert werden. Deutschland bekenne sich unmissverständlich zu dem Schutz jüdischen Lebens. Dies sei ein tragender Grundsatz der bundesdeutschen Geschichte und keinesfalls eine Frage der politischen Opportunität, so der Vizekanzler.

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    Berlin, 16.05.2024


    Gegendarstellung zu den jüngsten Medienberichten


    Anlässlich der jüngsten Berichterstattung über den Bundesminister des Innern veröffentlicht das Bundesinnenministerium die nachfolgende Gegendarstellung:


    Mit Erstaunen hat das Bundesministerium des Innern Berichte zur Kenntnis genommen, in denen dem Bundesminister Dr. Grauweiler vorgeworfen wird, die verbale Meinungsäußerung eines Hamburger Lokalpolitikers unterdrückt zu haben. Dass dem Bundesministerium des Innern - entgegen tradierter journalistischer Sorgfaltspflichten - keine Gelegenheit zur Stellungnahme geboten worden ist, verwundert. Der in den Berichten erhobene Vorwurf entbehrt einer hinreichenden Tatsachengrundlage. Zutreffend ist, dass durch Mitarbeiter des Ministeriums ein seitens eines Lokalpolitikers auf der Internetseite des Bundesministeriums veröffentlichter beleidigender Beitrag kurzzeitig gelöscht worden war. Zuständig für diese Maßnahme ist gemäß dem Organigramm des Bundesministeriums das Referat PK II 2 der Abteilung "Leitung, Planung und Kommunikation". Bundesminister Grauweiler war mit dieser Maßnahme nicht betraut. Es versteht sich von selbst, dass die Betreuung der ministerialen Öffentlichkeitsarbeit nebst Moderation etwaiger Diskussionen nicht in den Aufgabenbereich des Leiters einer obersten Bundesbehörde fällt. Nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin verfolgte die moderative Maßnahme gegen den Hamburger Lokalpolitiker das Ziel, einen demokratischen Diskurs frei von Verunglimpfungen zu gewähren und dadurch auch weiteren Teilen der Öffentlichkeit eine Teilnahme an der Debatte zu ermöglichen, die durch unverständliche Beleidigungen hiervon abgeschreckt werden könnte. Ob die Maßnahme ein hierfür erforderliches und insbesondere angemessenes Mittel war, ist derzeit Gegenstand interner Prüfungen. Für die Dauer der Prüfung wurde der Beitrag wiederhergestellt. Ganz grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass die Befugnis von Hoheitsträgern, Störer und beleidigende Inhalte auf offiziellen Regierungskanälen zu sperren (sog. digitales Hausrecht) in der Rechtsprechung seit längerer Zeit anerkannt ist.