AUSSPRACHE
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den Antrag "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U)" (Drs. XX/009). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Ich eröffne die Aussprache.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zwanzigste Wahlperiode
Drucksache XX/XX
A n t r a gder Fraktion der CDSU und des Abgeordneten Heinzel Knoller
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U)
In Art. 1a Abs. 2 Satz 1 ist im Satz
"bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 %"
folgender Abschnitt hinzuzufügen
"und bis 2040 mindestens 40%"
und das rot markierte "und" in ein Komma umzuwandeln.
In Art. 1b Abs. 3 Satz 1 ist im Satz
"Im Sinne eines umfassenden Bildungsauftrags werden die Aufgaben und die Leistungen der Landwirtschaft für die Kulturlandschaft und die Gemeinwohlleistungen für die Vielfalt in der Natur vermittelt."
der rot markierte Punkt in ein "und" umzuwandeln und folgender Text zu ergänzen :
"und hervorgehoben."
In Art. 3 Abs. 2 Satz 1 ist im Satz
"2Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden Regelungen zu beachten, wobei im Staatswald das vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen."
das in rot markierte "oder" durch ein ", " zu ersetzen und folgender Text zu ergänzen:
"...Vielfalt des Waldes zu erhalten, zu erreichen oder auszubauen."
In Art. 3 Abs. 3 Satz 1 ist im Satz
"Dabei sollen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder erhalten bleiben."
der in Rot markierte "." zu einem "und" umgewandelt werden und folgender Text beigefügt werden:
"...Erholungsfunktionen der Wälder erhalten bleiben und ausgebaut werden."
In Art. 11b Abs. 1 Satz 1 soll der Satz
"Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."
wie folgt geändert werden:
"Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten, außer wenn es sich um die Erprobung und Erforschung resistenterer Pflanzen handelt oder um genetisch veränderte Pflanzen die der Umwelt helfen."