Stimmen Sie für den Antrag? 6
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Ja (3) 50%
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Nein (3) 50%
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Enthaltung (0) 0%
Gesetz zur Wiedereinführung der Kreuzpflicht in Grundschulen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Abstimmung über eingebrachten Antrag mit dem Titel "Gesetz zur Wiedereinführung der Kreuzpflicht in Grundschulen" (Drs. XIX/011). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Alles anzeigenGesetz zur Wiedereinführung der Kreuzpflicht in Grundschulen
(Abschaffung des Bildungssystem-Säkularisierungsgesetzes)
vom xx. 0 1. 2 0 2 4
§ 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Die Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), wird wie folgt geändert:
In Art. 131 Abs. 2 werden die Worte “die Vermittlung von Wissen” durch die Worte “Ehrfurcht vor Gott und der Vermittlung von Moral und Wissen” ersetzt.
Art. 135 Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
"In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der anerkannten gesellschaftlichen Werte und christlich-westlichen Moralvorstellungen unterrichtet und erzogen."
§ 2
Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 6. April 2021 (GVBl. S. 386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Art. 1 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte “Ehrfurcht vor Gott” wieder eingeführt.
Art. 7 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 3 Satz 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
"1In den Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Grundsätzen der anerkannten gesellschaftlichen Werte und christlich-westlichen Moralvorstellungen unterrichtet und erzogen."
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
München, 06.01.2024