Stimmen Sie für den Antrag? 6
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Ja (3) 50%
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Nein (2) 33%
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Enthaltung (1) 17%
Änderung des Bayrischen Lehrplans für Geschichte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Abstimmung über eingebrachten Antrag mit dem Titel "Änderung des Bayrischen Lehrplans für Geschichte" (Drs. XIX/010). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
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- Bayerischer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Gesetzesvorlage: Änderung des Bayrischen Lehrplans für Geschichte
Artikel 1: Einbeziehung der Münchener Rätepublik in den Bayrischen Lehrplan
Der bayerische Landtag erkennt die historische Bedeutung der Münchener Rätepublik im Zeitraum von 1918 bis 1919 für den Freistaat Bayern an und sieht die Notwendigkeit, diese Periode in den bayrischen Lehrplan für Geschichte aufzunehmen um auch zukünftigen Generationen die spezifische Geschichte des Freistaats näher zu bringen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Verständnis der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb des Freistaats dieser Zeit zu vermitteln.
Artikel 2: Lehrplaninhalte
Der Bayrische Lehrplan für Geschichte wird um einen Abschnitt erweitert, der die Münchener Rätepublik und deren Niederschlagung behandelt.
Der Lehrplan soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
a. Entstehung und Hintergründe der Münchener Rätepublik,
b. politische und soziale Strukturen kurz vor-,während und nach der Rätepublik,
c. die Rolle von politischen Persönlichkeiten, Gruppierungen und Parteien,
d. die Ereignisse und Umstände der Niederschlagung der Rätepublik,
e. die Auswirkungen auf die politische Landschaft Bayerns und der jungen Weimar Republik.
Artikel 3: Integration in den Unterricht
1.Ab der 9. Klasse werden die Inhalte bezüglich der Münchener Rätepublik verbindlich in den Geschichtsunterricht aufgenommen.
2.Die Schulen in Bayern werden angewiesen, die Münchener Rätepublik in den Geschichtsunterricht zu integrieren.
3.Lehrmaterialien, Unterrichtsmodelle und -methoden sollen entwickelt werden, um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich mit den historischen Ereignissen vertraut zu machen.
4.Solange die in Artikel 2 genannten Themenfelder implementiert und behandelt werden, steht es der Lehrkraft frei den Unterricht persönlich nach eigenem Ermessen zu variieren.
Artikel 4: Lehrerfortbildungen
Es werden Fortbildungen für Geschichtslehrerinnen und -lehrer angeboten, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Münchener Rätepublik und deren Folgen für die Landes- und Bundespolitik im Unterricht zu behandeln.
Schlussbestimmungen:
Diese Gesetzesvorlage tritt am Tag der Verkündung in Kraft und gilt ab dem darauf folgenden Lehrjahr. Schulen werden ermutigt, die Änderungen im Lehrplan so bald wie möglich umzusetzen.
Diese Gesetzesänderung soll dazu beitragen, das historische Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und ein umfassendes Verständnis der politischen Entwicklungen in Bayern während der Münchener Rätepublik zu fördern.