Stimmen Sie für den Antrag? 7
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Ja (5) 71%
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Nein (2) 29%
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Enthaltung (0) 0%
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Abstimmung über Antrag mit dem Titel "Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche" (Drs. XIX/008). Die Dauer der Abstimmung beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - achtundvierzig Stunden.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Hiermit werden mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf fünf festgelegt und wie folgt abgegrenzt:
1. Staatsministerium des Inneren, Migration und Heimat
2. Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen3. Staatsministerium der Justiz
4. Staatsministerium für Internationale und europäische Angelegenheiten
5.Staatsministerium der Kultur