Der Verfassungsbrecher von Bayern

München am Morgen, überhöhte Mieten, der Geruch von Bier strömt durch die Straßen. Und: Eine Staatskanzlei in der sogar am Wochenende das Licht brennt. Nein, nicht weil da wer arbeitet, aber das ist eine andere Geschichte.

Der gewählte neue Regierungschef von Bayern, in Fachkreisen oft nur "Competenz-Carsten" genannt, kennt wohl seine Verfassung nicht. Er kennt wohl auch das Parteiprogramm des FORUMs nicht, wenn man sich seinen Koalitionsvertrag mit den Konservativen ansieht, aber auch das, ist eine Geschichte für einen anderen Tag.

Die überbezahlten Servus-Verfassungsrechtler fanden nach einer schlaflosen Stunde heraus: Der Carsten zieht was ganz mieses ab. Im vDGB steht nur, dass Bundestag und Bundesrat sich ausschließen. Mr. Competenz, einer von den ganz frühen Vögeln, schickt also den semi-anwesenden Schaal in den Bundesrat. Thema gelöst, super. Aber nein! Die bayerische Verfassung steht dem Mann im Weg. Wie der ein oder andere kompetente Bayer weiß, darf ein Mitglied der Landesregierung nach Artikel 57 der bayerischen Verfassung kein anderes besoldetes Amt innehaben. Und wie der ein oder andere Parlamentskritiker weiß, im Bundestag wird richtig fett besoldet.

Der neue, und nach diesem Fehltritt bestimmt bald auch wieder alte, Ministerpräsident von Bayern muss also entweder sein gemütliches Bundestagsmandat abgeben, wie es alle Ministerpräsidenten vor ihm gemacht haben, oder er verstößt gegen die Verfassung. Die er ja so gerne schützen will. Mit Kameras.

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