Beiträge von Wilhelm Prinz von Preußen

    An den

    Bundeswahlleiter

    Frau Elke Hanis

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    von

    Wilhelm Joseph Freiherr von Eichendorff

    Schloss Saulburg

    Bayerwaldstraße 18

    94344 Wiesenfelden



    Kandidatur

    - als Direktkandidat -


    Sehr geehrte Frau Bundeswahlleiterin,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich, Wilhelm Joseph Freiherr von Eichendorff, für die Konservative Partei als Direktkandidat in Bayern antreten werde.


    Mit ausgezeichneter Hochachtung

    Wilhelm Freiherr von Eichendorff


    Herr von Eichendorff,

    danke dass Sie das aufklären. Meiner Meinung nach besteht zwischen der Vermeidung von Bestrafung wenn sich Süchtige in Behandlung begeben und der Aushändigung von Drogen an Süchtige durch staatliche Stellen doch ein großer Unterschied.

    Ein Unterschied ist dort vorhanden, ja, jedoch nahm ich eine Zustimmung ihrerseits zu letzterem an. Ersteres ist schließlich bereits Usus und rechtlich möglich.

    Herr von Eichendorff,

    um wieder zu einem gemeinsamen Konsens zu finden, würde ich gerne wissen, wann ich das gesagt haben soll.

    Die Drogensucht setzt außerdem nun ein Mal voraus, dass Drogen auch besessen werden. Drogenbesitz ist jedoch auch bei süchtigen Menschen, strafbar. Wie ich bereits vorhergehend sagte, wollen wir rechtlich sowie auch gesellschaftlich neu denken. Einer Gesellschaft sind medizinische Klassifikationen insoweit erst ein Mal egal. Dass man süchtige Menschen nicht bestrafen sollte, sondern behandeln muss, muss also auch vermittelt werden.

    Von "geben" steht dort nichts, eine Überspitzung meinerseits.

    Herr Eichendorff,

    die aktuelle Drogenpolitik ist schwach, um das mal nett auszudrücken. Weder die Prävention noch die Bestrafung funktioniert. Der Krieg gegen Drogen, wie ihn die USA gestartet haben, kann man auf realistische Weise betrachtet als gescheitert ansehen. Wir möchten Menschen mit einer Drogensucht eine alternative bieten und Therapien und Ähnliches ausbauen.


    Dennoch hoffe ich, dass Sie hier nicht behaupten wollen, es gäbe keine (gesellschaftliche) Kriminalisierung von Drogenkonsumenten. Zumal ich sehr gerne wissen wollen würde, was in Ihren Augen Menschen sind, die aus verständlichen Gründen süchtig sind oder Drogen zu sich nehmen und was Menschen sind, die wegen Ihres Drogenkonsums bestraft gehören. Wer sind Sie, dass Sie glauben, Sie könnten beurteilen, wer eine "schlechter" und wer "guter" Konsument ist? Die Übergänge können fließender als Wasser sein. Und in der Hinsicht sind auch Sie ein Problem, das einer nachhaltigen Drogenpolitik im Weg steht. Denn durch die Kriminalisierung von Konsumenten, entstehen auch für ehemalige Konsumenten massive Probleme. Der soziale Druck der auf einem als ehemaligen Drogenkonsument haftet, kann zu Rückfällen führen. Deshalb möchten wir aufklären und helfen. Wir möchten vorurteilsfreie und wissenschaftlich fundierte Aufklärung betreiben - und nicht das, was Deutschland in der vergangenen Zeit erlebt hat.

    Ich glaube, mein Kollege meint etwas anderes. Es ist aus unserer Sicht völlig unstrittig, dass Drogenbesitz illegal ist und bleiben soll. Dass es sich um eine Krankheit handelt, ist uns und Ihnen ebenso bewusst. Viele Drogenabhängige können jedoch nicht optimal behandelt werden, da sie sich aus Angst vor Strafen oder Ablehnung nicht in Therapie begeben. Solche Menschen werden oftmals von der Gesellschaft aufgegeben und es fehlt ihnen die Kraft, sich selbst aus diesem Strudel zu befreien. Hier müssen wir für mehr Akzeptanz werben und gleichzeitig mehr Aufklärungsarbeit leisten. Ich kann Ihnen versichern, dass wir nicht vorhaben, harte Drogen zu entkriminalisieren oder eine Laissez-faire-Politik zu betreiben. Das ist nicht unser Ziel.

    Ihnen kann ich zustimmen, Frau Dr. Klinkert. Aufklärungsarbeit in dem Bereich und die Süchtigen ohne Drohungen bzw. Angst einer Therapie zuzuführen ebenfalls. Nichts anderes verlange ich auch. Was Sie, Herr Regenborn, mir aber hingegen vorwerfen wollen, kann ich daher nicht verstehen.

    Herr Eichendorff,

    ich sehe, Sie haben nie auf einer Suchtstation oder in einem Therapieprogramm gearbeitet. Ersatzstoffe sind kein Allheilmittel, ihr Einsatz muss in vielen Fällen überwacht werden und ist auch nicht bei allen Abhängigen möglich. Ich unterstelle Ihnen nicht dass Sie das denken, aber man kann einem Süchtigen nicht einfach den Ersatzstoff mit nach Hause geben und darauf vertrauen dass alles funktioniert.

    Wo hier übrigens bereits über Alkohol geredet wurde: Medikamente zur Erleichterung des Entzugs sind teilweise erst ab einem bestimmten Blutalkoholwert zugelassen, welchen viele Abhängige bei Start ihres Entzugs weit überschreiten. Bis zum Erreichen dieses Werts machen sie dann teilweise Höllenqualen durch. Sie sehen, es ist nicht so einfach.

    Natürlich muss eine Substitutionstherapie überwacht und begleitet werden. Und sicherlich ist das nicht immer leicht. Ihre Lösung aber dafür ist es dann einfach gar nicht zu versuchen, sondern den Leuten die gewünschten Drogen einfach so zu geben?

    Und ja, Entzug ist nicht einfach, aber es hat auch niemand etwas anderes behauptet.

    Verzeihung Herr Eichendorff,

    mit ähnlich meinte ich die Behandlung. Selbstverständlich kann man einem Suchtkranken nicht einfach Antibiotika verschreiben, und er erholt sich.

    Die Drogensucht setzt außerdem nun ein Mal voraus, dass Drogen auch besessen werden. Drogenbesitz ist jedoch auch bei süchtigen Menschen, strafbar. Wie ich bereits vorhergehend sagte, wollen wir rechtlich sowie auch gesellschaftlich neu denken. Einer Gesellschaft sind medizinische Klassifikationen insoweit erst ein Mal egal. Dass man süchtige Menschen nicht bestrafen sollte, sondern behandeln muss, muss also auch vermittelt werden.

    Antibiotika nicht, korrekt. Allerdings gibt es in der Suchtmedizin Substitutionsprogramme, in deren Rahmen ein Arzt dem Süchtigen Ersatzstoffe verschreiben kann. Das ist wahrlich nichts neues.

    Wollen Sie damit andeuten, dass Sie Alkoholkonsum - Alkohol ist bekanntlich eine Droge - bestrafen wollen? Sind Sie Prohibitionist, Herr von Eichendorff?

    Alkohol ist eine gesellschaftlich etablierte und akzeptierte Droge, bei der die Schäden eines eventuellen Verbotes die Schäden der Legalität überwiegen. Zumal hier auch ein starker kultureller Bezug vorhanden ist.

    Herr von Eichendorff,

    der Vertrieb von Drogen soll selbstverständlich weiterhin bestraft werden. Etwas anderes wäre, wie Sie bereits sagten, grob fahrlässig. Dass wir die Strafen für den Verkauf von Drogen jedoch abschaffen wöllten, haben wir auch nie behauptet. Auch ein entsprechendes Therapieprogramm für Suchtkranke, klang in meiner Antwort bereits an, indem ich sagte, dass Süchtige, ähnlich wie kranke Menschen, behandelt werden müssen. Was wir neu denken wollen, das ist der Umgang mit Süchtigen. Ihre Sucht eben nicht mehr als zu bestrafende Tätigkeit, sondern als zu behandelnde Krankheit anzusehen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir gehen müssen.

    Von einem generellen Straferlass für jeglichen Umgang mit Drogen wurde nie gesprochen, und ich möchte darauf hinweisen, da es mir bei Ihren Aussagen doch so vorkommt, als wöllten Sie uns das unterstellen.

    Mit Verlaub, Süchtige sind nicht ähnlich wie kranke Menschen, es sind kranke Menschen. Das ist bereits international anerkannt und im weltweiten Klassifikationssystem medizinischer Diagnosen festgelegt. (Siehe ICD10 F10-F19, https://www.icd-code.de/icd/code/F10-F19.html) Da wüsste ich nicht, was dort neu zu denken ist.

    Herr Baum, wenn Sie mir die Frage gestatten: Inwiefern wollen Sie bitte den "Umgang mit Drogen neudenken"?

    Herr von Eichendorff,

    selbstverständlich dürfen Sie fragen, ich freue mich auch, dass Sie fragen.

    Wir müssen der Realität ins Auge blicken, und süchtige Menschen als kranke Menschen und die Sucht als Ganzes als Krankheit begreifen. Eine Drogensucht ist eine, meist chronische, Krankheit. Wir denken nicht, dass man eine Person wegen einer Krankheit bestrafen sollte. Sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich müssen wir also umdenken. Selbstverständlich sind Drogen nicht gut für eine Gesellschaft und einen Menschen, daher wollen wir ihren Missbrauch nicht durch Strafe, sondern durch Prävention und Hilfestellung verhindern und Drogensüchtige, wie Kranke, nicht bestrafen, sondern behandeln.

    Ich hoffe, ich konnten Ihnen ihre Frage gut beantworten.

    Prävention und Hilfestellung sind zweifelsohne von eminenter Wichtigkeit. Dennoch ist es die Aufgabe des Staates dann einzugreifen, wenn diese Auffangnetze versagen. Jemanden, der Drogen vertreibt nicht zu bestrafen ist grob fahrlässig. Jemand, der Drogen der exzessiven Sucht halber konsumiert, gehört einem entsprechenden Therapieprogramm zugeführt. Und Konsumenten, die Drogen ohne zugrundeliegende Sucht konsumieren, müssen ebenso bestraft werden, um ein Übergreifen der Sucht zu verhindern und ein klares Signal zu setzen. Nur Prävention und Hinweise sind nicht ausreichend.