Beiträge von Kinfried Wretschmann

    Zu 1.

    Die Staatsregierung mache Lockerungen von Fallzahlen und den Infektionsrisiken abhängig. In welche Relation setzt die Staatsregierung die Fallzahlen, um diese zur Bewertung der Infektionslage heranzuziehen? Welche Modalitäten beeinflusst das Infektionsrisiko und wie verhalten sich diese zu den bereits angesprochenen Fallzahlen?


    Die Fallzahlen sind unser Indikator, um die Momentane Lage einschätzen zu können. Weiter müssen wir den Bundes- und Europaweiten Trend mit einbeziehen.



    Zu 1.1

    Also bezieht die Staatsregierung, außer den (absoluten) Infektionszahlen keine andere Kennzahlen? Das verwundert. Unter 1) hat die Staatsregierung noch von einem Infektionsrisiko gesprochen. Wie soll dieses beurteilt werden, wenn lediglich Infektionszahlen herangezogen werden?


    Die Staatsregeirung steht in engen Konatkt zum RKI und den Experten der TU München. In Beratung mit diesen und unter Beobachtung der Fallzahlen und der Lage im gesamten Bundesgebiet erörern wir unsere Maßnahmen




    Zu 1.2

    Da die Staatsregierung bislang nur von Infektionszahlen spricht: Ist es die ernsthafte Absicht der Staatsregierung, dem Landtag zu erklären, alleine die Fallzahlen seien relevant, insbes. mit Blick auf die immer noch drastischen Grundrechtseinschränkungen?


    Siehe 1 & 1.1


    Zu 2.

    Also sollen die Maßnahmen aufrecht erhalten werden bis ein Impfstoff entwickelt wurde?


    Wir hoffen nicht dass dies von Nöten sein wird, allerdings richten wir unsere Politik nicht allein auf Hoffnung. Von daher ist eine konkrete Aussage nicht möglich.


    Zu 3.

    Wie kommt die Staatsregierung zu der Annahme, die Intensivbetten seien wegen der Politik der Staatsregierung nicht ausgelastet?


    Man kann in anderen Ländern und Bundesländern sehen, wohin eine zu lasche Corona-Politik führen kann, das gegenteilige Handeln unsere Seite hat zum Gegenteil geführt.



    Zu 3.1

    Die Staatsregierung teilt mit, sie würde die Auslastung der medizinischen Infrastruktur bei der Bewertung über die Maßnahmen berücksichtigen. Nach eigenen Angaben sind 4200 Betten vorhanden, von welchen lediglich 35 durch Corona-Patienten erkrankt sind. Das entspricht 0,0084 % auf die Gesamtzahl der Intensivbetten gerechnet und 0,0184% der freien Betten. Inwiefern fließt diese Tatsache sowie die Beobachtung, dass die Schwere der Krankheiten offenbar rückläufig ist, in die Bewertung der Maßnahmen ein?


    Die Staatsregierung teilt die Einschätzung Ihrerseits nicht, dass die Schwere der Krankheit rückläufig sei, aber wir beobachten die Entwicklungen der Krankheit so wie die Forschungsergebnisse ganz genau.


    Zu 3.3

    Die Staatsregierung spricht also davon im Bedarfsfalle neue Betten zu schaffen, kann die aktivierbaren Kapazitäten aber nicht benennen?


    In diesem Falle müssten Resourcen umverteilt werden.


    Zu 3.4

    Die Auslastung von was? Der vorhandenen Betten in - oder exklusive der aktivierbaren Kapazitäten?


    Zweiteres.


    Zu 4.1

    Die Staatsregierung missversteht die Frage offenbar. Es geht um die Aussagekraft der Infektionszahlen im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Tests. Was eine Teststrategie leisten kann, war nicht Gegenstand der Frage. Inwiefern wird also berücksichtigt, dass sich die Anzahl der positiven Tests durch eine höhere Anzahl von Testungen insgesamt erhöht, ohne dass damit eine andere infektionsschutzrechtliche Bewertung einhergehen muss?


    Je mehr getestet wird, desto näher kommen unsere Erkenntnise an die Realität.


    Zu 5.

    Warum nicht? Ist sich die Staatsregierung nicht bewusst darüber, dass der Geber einer infektionsschutzrechtlichen Verordnung eine Gefahrenprognose anstellen muss und hierzu zwingend belastbares Material bedarf? Wie rechtfertigt es die Staatsregierung vor diesem Hintergrund, sich Gefahrerforschungsmaßnahmen zu verschließen?


    Das Gesundheitsministerium arbeitet eng mit der TU München zusammen, welche mit der Erforschung betraut wurde.


    Zu 5.1

    Warum nicht?


    Die Staatsregierung erachtet in diesem Fall eine Deustchlandweite Studie aus der Hand des Bundes für ausagekräftiger