Als Nebenklage könnte man ja auch gleich Herr von Wildungens Exilregierung ins Boot holen?
//Darf dies im deutschen Strafprozessrecht nicht nur der Geschädigte? Weil ich bezweifle irgendwie, dass sich Thüringen oder die Bundesrepublik Deutschland als solche auf so ein Niveau herablassen würden. Zumal ja meiner Ansicht auf den ersten Blick sowieso bei einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft die Republik beteiligt wäre und sich somit nicht mehr als Nebenklägerin anschließen kann. Und die Nebenklage ist in Deutschland ja nur bei bestimmten Delikten zulässig?
Frage aus bloßem Halbwissen welches mehr in Richtung Unwissen geht heraus gestellt
Also bei Ihrer letzten Demonstration haben Sie mir doch recht eindeutig gesagt, dass es sich um ihren Ernst handelt. Warum also nicht diesmal? Hat die angebliche Regierung Angst vor der Echten, oder handelt es sich doch um eine satirische Aktion?
Damit wurde Bella Schnatterbacke zur Präsidentin des Ministerrats des Freistaats Thüringen gewählt. Damit erkennen wir das Kabinett von Lichtenfeld nicht an
Ist das schon strafrechtlich relevant? Oder heute ausnahmsweise mal doch satirisch unterwegs, Frau Schnatterbacke?
Präsidenten des Bundesrates Herrn Ersten Bürgermeister Ernesto Beneto Dutschke MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes mit Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oxana Koslowska
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
A. Problem und Ziel
Im Jugendstrafrecht sind sowohl Strafbefehl als auch beschleunigte Verfahren unzulässig. Einerseits führt dies dazu, dass das Strafverfahren vor allem bei weniger schwerwiegenden Delikten unnötig in die Länge gezogen wird, indem an Ressourcen der Justiz nicht gespart wird. Andererseits entfällt durch eine längere Dauer des Strafverfahrens eine Wirkung der Sanktion, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat fällt. Durch diesen Umstand wird ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen verunmöglicht.
B. Lösung
Durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sollen das beschleunigte Verfahren und der Strafbefehl auf Jugendliche angewandt werden können, sodass ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen ermöglicht wird, da jene in Folge der Änderung unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns erfahren.
Werden Anträge seit neuem nun nicht mehr ausführlich formuliert?
Ich wüsste ja nicht mal, was der Antrag genau bewirken sollte.
Also klar, es ist ziemlich offensichtlich, dass Polizisten Priester bereitgestellt werden sollten. Gibts ja auch (zumindest bei uns) in der Realität. Aber da hört sich der Sinn auch schon auf.
Es liegt kein Anhaltspunkt vor, der darauf hindeutet, dass die Abgeordnete Löwenstein-Boum fähig oder gewillt wäre, der Debatte oder dem Bundestag durch eine Verlängerung zu schaden.
Ruft dazwischen
Alleine schon ihr Antrag auf eine dreitägige Verlängerung ist eine unnötige Verschleppung! Hatte sich bisher jemand zu Wort gemeldet oder bestand Gesprächsbedarf?! Nein! Und bisher hat noch immer niemand zum Antrag geredet!
Sim off: Das ist mir bewusst. Nur können von den 13 Stimmen durch die nichtbesetzung Thüringens nur 10 Stimmen abgeben werden.
Bayern hat sich hier bei der Wahl enthalten. NRW und Hamburg haben beide mit "für den Kandidaten" abgestimmt, wie du gesagt hast haben die beiden Länder zusammen 6 der eigentlich benötigten 7 Stimmen. Da Thüringen aber wie oben abgesprochen keine Vertreter im Bundesrat hat und daher nicht abstimmen kann habe ich die Messlatte für die absolute Mehrheit runtergelegt. Damit Bayern zudem durch seine 4 Stimmen kein faktisches Vetorecht erhält. Weil man in dieser Sachlage ohne eine Vertretung Thüringens im Bundesrat ohne Bayern nicht die 7 Stimmen erreichen kann.
Wenn wir natürlich jetzt sagen das ich das eigentlich nicht machen hätte dürfen die Sachlage und die Regeln in Einklang bringen dann erkläre ich die Wahl nachträglich für ungültig und beginne einen neuen Wahlgang. Wir können aber natürlich auch sagen das dadurch wie ich finde keinen Nachteil für den Spielfluss entstanden ist und es so wie es jetzt gekommen ist hinnehmen. Wenn aber jetzt doch jemand der Meinung ist das ein Nachteil des Spielfluss durch meine Handlung entstanden ist bitte ich dies zu begründen und entschuldige mich dann.
Das vDGB sieht in §17 Abs. 1 klar vor, dass das jeweilige Land je nach Wahlergebnis 3, 4 oder 5 Stimmen hat. Für dieses Haben kann man aus dem vDGB keinerlei Voraussetzung eines Vorhandenseins von Abgeordneten bzw. Mitgliedern herauslesen, das Bundesland hat die Stimmen mit oder ohne Bundesratsmitglieder (freilich läuft dies in der Praxis daraufhin hinaus, dass das Bundesland von seinem Stimmrecht nicht Gebrauch machen kann, doch dies ist hier nicht gefragt). Gemäß § 17 Abs. 5 vDGB ist die absolute Mehrheit der Stimmen maßgeblich. Weder der abgegebenen Stimmen (im Gesetzestext explizit erwähnt), noch die etwaige Absenz von Mitgliedern eines Bundeslandes (nicht explizit erwähnt) ändern daran etwas.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident, die Abgeordnete Löwenstein-Boum ist offensichtlich lediglich auf Verschleppung der Debatte und Lähmung des Bundestags aus, wurden doch bisher hier keinerlei Reden gehalten und war der Gesprächsbedarf bei derlei Dingen erfahrungsgemäß und in der bisherigen Debatte nicht sonderlich groß. Es handelt sich hier nur um einen Taschenspielertrick um die Arbeitsaufnahme des Bundestages bzw die Verabschiedung von etwaigen Anträgen der neuen Bundesregierung zu verhindern.
Im Übrigen ist der Präsident NICHT an die vorherige GO gebunden, wie sogar Frau Löwenstein-Boum ausführte, stellt dies lediglich eine Art Brauchtum dar.
Die I:L hat mehr verschiedene Strömungen als Ihre Partei Mitglieder der unteren Steuerklassen. Ehrlich war ich immer, das stimmt.
In Ihrer Partei greift also eine Epidemie multipler Persönlichkeitsstörung um sich? Besorgniserregend. Glücklicherweise ist gerade eine neue Regierung in Amt und Würden und wird das Prinzip des small government in dieser Ausnahmesituation sicherlich über Bord werfen und helfen.
Wir haben es amtlich! Im neuen Bundeskabinett Koslowska sind keine Extremen. Also ergibt die Bewegung der Satirikerin keinen Sinn mehr!
Extrem ist für bestimmte Figuren doch alles, was nicht an einem gewaltsamen Staatsstreich zur Errichtung einer Räterepublik interessiert ist. Paradox, nicht?
Naja, neurologisch ist es ja wohl (zumindest heute) kaum zu erklären, was eine subjektive Empfindung, was ein Ich-Bewusstsein, etc. ist. Was man also wirklich wahrnimmt, wie viel man wirklich noch weiß und empfindet von seinem Tod, hat zumindest einen großen philosophischen Aspekt.
Womit es äußerst fraglich ist, ob da wirklich ein Mehrwert an Wissen gewonnen wird.