Beiträge von Toni Kamm

    Sehr geehrte Abgeordnete,


    hiermit eröffne ich auf Antrag der Bundeskanzlerin eine aktuelle Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung.


    Das Wort hat die Bundeskanzlerin.

    Danach beginnt die Debatte und dauert 72 Stunden.

    Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,

    nachdem Sie nun den Amtseid geleistet haben beglückwünsche ich Sie nochmal aufs herzlichste.


    Damit ist der bislang amtierende Bundespräsident offiziell aus dem Amt ausgeschieden.


    Hiermit beende ich die 18. Bundesversammlung und bedanke mich bei allen für die Aufmerksamkeit.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    geehrter Herr Bundespräsident, geehrte Frau Dr. Langenfeld,

    geehrte Vertreter der Presse!


    Zuerst möchte ich mich bei Ihnen für die Verzögerungen entschuldigen,

    auch ich bin vor dem rellen Leben nicht gefeilt. In der Familie gab es

    einen medizinischen Zwischenfall, der mich hier zur Abwesenheit zwang.


    Nun die Bundesversammlung hat gestern ein neues Staatsoberhaupt gewählt.

    An dieser Stelle möchte ich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger dem scheidenen

    Bundespräsidenten Herrn Gerold von Hohenelmen-Lützburg für seine Arbeit danken

    und wünsche ihm für seine Zukunft alles erdenkliche Gute.


    Die Bundesversammlung hat gestern nun erstmalig eine Frau in das höchste Staatsamt gewählt.

    Damit zeigt Deutschland, dass unabhängig von Parteizugehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung und ob Männlein

    oder Weiblein ein so wichtiges Amt ausüben kann.


    Kommen wir nun zur Eidesleistung. Ich bitte Frau Dr. Simone Langenfeld zur mir nach vorne.


    Nach Art. 56 Grundgesetz hat der Bundespräsident folgenden Amtseid zu leisten:


    “Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”


    Von der religiösen Beteuerung kann abgesehen werden.

    Ich stelle fest, der Kandidat hat schon jetzt die unumstössliche absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht und wurde erneut zum Bundestagspräsidenten gewählt. Das abstimmen bleibt bis zum Ablauf weiterhin möglich.

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    Bundesrepublik Deutschland

    Die Bundeskanzlerin

    An den

    Präsidenten des Bundesrates

    Herrn Ersten Bürgermeister

    Ernesto Beneto Dutschke MdBR



    Sehr geehrter Herr Präsident,



    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit Vorblatt.



    Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.



    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Oxana Koslowska

    - Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -





    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________





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    Drucksache BR/XXX



    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung





    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes



    A. Problem und Ziel

    Deutschland kann zwei weitere Kernreaktoren, nämlich Krümmel und Gundremmingen B, wieder in Betrieb nehmen. Kernkraft ist eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Methode zur Stromerzeugung - eine Wiederinbetriebnahme ist daher sowohl mit Blick auf die Strompreise als auch auf die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands sinnvoll und geboten.





    B. Lösung

    Entsprechende Änderung des Atomgesetzes.



    C. Alternativen

    Keine.



    Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes



    vom ...



    Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Atomgesetzes



    1. Folgender § 7 Absatz 1a Nr. 6 wird angefügt:

    „mit Ablauf des 31. Dezember 2035 für die Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B.“



    2. § 7 Absatz 1a wird um den folgenden Satz 9 ergänzt:



    „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Bildung, Umwelt und Forschung werden ermächtigt, für die Bundesrepublik Deutschland mit den Eigentümern/Genehmigungsinhabern der Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, in dem Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Satz 1 Nummer 6 und Satz 9 geregelt werden.“



    3. Die Tabelle in Anlage 3 des Atomgesetzes wird wie folgt geändert:



    a. In Zeile 12, Spalte 2 wird die Angabe '158,22' durch die Angabe '288,22' ersetzt.

    b. In Zeile 13, Spalte 2 wird die Angabe '160,92' durch die Angabe '290,92' ersetzt.

    4. § 19a Absatz 2 wird wie folgt geändert:



    Der folgende Satz wird angefügt: „Für die Kernkraftwerke Krümmel und Gundremmingen B sind die Ergebnisse der erneuten Sicherheitsüberprüfung und Bewertung gemäß Absatz 1 Satz 3 bis zum 31. Januar 2025 vorzulegen.“



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.





    Toni Kamm

    Bundesminister für Wirtschaft und Energie

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich folgendes Ergebnis fest:


    abgegebene Stimmen: 36

    ungültige Stimmen: 5

    gültige Stimmen: 31


    Damit ergibt sich folgendes Ergebnis:


    Sybille Gräfin Lichtenfeld : 5 Stimmen (16,1%)

    Dr. Simone Langenfeld: 16 Stimmen (51,6%)

    Enthaltungen: 10 Stimmen (32,3%)


    Damit hat Frau Dr. Langenfeld die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

    Ich frage Sie Frau Dr. Langenfeld: Nehmen Sie die Wahl an?