Beiträge von Dr. Oxana Koslowska

    Ihre gespielte Naiivität in allen Ehren, aber nach Ihren kürzlichen Ausfällen, wie dem restlichen Resterampe-Extremismus aus der letzten Ecke von Bourgeois, Fuhrmann und Co ist es aus meiner Sicht schlicht unnötige Verschwendung der mir verbleibenden zu sprechenden Wörter, die mir bis zu meinem Ableben noch bleiben, diese schon wieder hervorzukramen.

    Wie immer kann man also keine Beispiele nennen, sondern wirft nur mit Behauptungen um sich. Die alte Leier, alles was ich nicht mag, das ist antidemokratisch...

    Sie sind diese gerade ebenso gefahren, nur im Gegensatz zu mir mit zusätzlich falschen Unterstellungen. Dadurch legen Sie Ihre Doppelmoral hinreichend dar.

    Bei Ihnen lässt sich dies auch entsprechend begründen. Schließlich haben Sie es ja mit der Einhaltung von Recht, dessen Legitimation sich auf die Entscheidung der Bürger zurückführen lässt, nicht so und haben damit Ihre Missachtung des Demokratieprinzips offen zur Schau gestellt ...

    Herr Präsident, Herr Kratzer,


    ich möchte diese Gelegenheit nunmehr dazu verwenden, Ihnen, Herr Kratzer, zu replizieren, da Sie sich offenkundig in einem Rechtsirrtum zu befinden scheinen. Maßgeblich ist nicht, ob Herr Böttcher die Fortführung der Amtsgeschäfte im Wortlaut abgelehnt hat. Es gilt § 133 BGB, wonach eine Willenserklärung grundsätzlich so auszulegen ist, dass der zu erforschende mutmaßliche Wille zur Geltung gebracht wird. Da Herr Böttcher den Freistaat Bayern verlassen hat und fahnenflüchtig geworden ist, ist es nur schlüssig, dass Herr Böttcher nicht weiter gewillt ist, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl seines Nachfolgers fortzuführen. Wir haben hier einen Fall konkludenten Verhaltens vorliegen. Entsprechend ist Herr Böttcher nicht mehr Teil der geschäftsführenden Staatsregierung - und sein Antrag damit unzulässig. Schließlich sieht Art. 45 BV vor, dass nur der Amtsträger die Zustimmung zur Entlassung beantragen kann. Ein Schweigen artikuliert keinen Willen, womit der geschäftsführende Ministerpräsident diesen Antrag nicht stellt. Entsprechend kann auch nicht angenommen werden, dass dieser Antrag noch zulässig ist. Er ist erneut zu stellen, diese Debatte jedoch hinfällig.


    Besten Dank

    Eher das Doppelaccountregister in seiner verbindlichen Form ganz abschaffen. Ich sehe den objektiven Mehrwert mit der neusten Rechtsprechung nicht mehr als gegeben an. Wozu Eintragungspflicht, um "Transparenz" oder "Übersicht" zu schaffen, wenn man sich dann danach nicht richtet? Jetzt, wo das Doppelaccountregister keinen objektiven Zweck mehr hat, gibt es auch keinen Grund mehr, die Eintragung über Sanktionen zu erzwingen. Dann lieber die Eintragungspflicht streichen und die Regeln vereinfachen.

    Ist doch schick :ugly

    Wertes Präsidium,


    hiermit wird die Wiederholung der Wahl zum Landtagspräsidenten und des Ersten Wahlgangs der Wahl des stellvertretenden Präsidenten des Landtages b e a n t r a g t . Wie aus den einschlägigen Unterlagen hervorgeht, wurden entsprechende Wahlgänge namentlich durchgeführt.


    Glaubhaftmachung:

    1. WAHL | XIV/001: Landtagspräsident
    2. WAHL | XIV/002: Vizepräsident des Bayerischen Landtages (1. Wahlgang)

    Wie aus § 19 I Nr. 3 BayLTGeschO hervorgeht, sind jene Wahlgänge grundsätzlich geheim durchzuführen. Da dies jedoch nicht erfolgt ist und das Plenum nicht nach § 19 II BayLTGeschO von geheimer Wahl Abstand genommen hat, ist vom Vorliegen nicht unerheblicher Verfahrensfehler auszugehen, die nur durch eine erneute Durchführung jener Wahlgänge als geheime Wahl bereinigt werden können. Bis dahin wäre der ehrenwerte Kollege Ernst Haft als Alterspräsident zu betrachten.


    Ich bitte um Kenntnisnahme, Einleitung der notwendigen Schritte und


    verbleibe mit kollegialem Gruße


    Koslowska

    Mitglied des Bayerischen Landtages


    Bei mehr Maßnahmen, obwohl das Virus endemisch geworden ist, werden die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben erst recht zusammenbrechen; Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie sich schützen wollen und, ob sie es für notwendig halten. Dieses Statement hingegen zeugt von einem Hang zu staatlicher Bevormundung, als seien die mündigen Bürger infantile Kinder, und mangelnder Achtung von Bürgerrechten. Ein herber Schlag für die Freiheit.

    Die Pandemie ist erst dann vorbei, wenn sie auch für Ende erklärt wird.

    So funktionieren Krankheiten aber nicht. Selbst Sie als Grüne und damit New-Age-Praktiken Nahestehende sollten das wissen.

    Es geht hier immer noch um die Pandemie, die aufgrund dessen Virus ausgerufen wurde! Wir alle wissen, dieses Virus ist da und wir müssen bald damit Leben bzw. tun es schon! Trotzdem ist die Pandemie noch nicht für Ende erklärt wurden.

    Und wer hat die Deutungshoheit darüber?

    Natürlich können Sie Fragen, das ist Ihnen auch unbenommen, aber manche Fragen lassen bestimmte Rückschlüsse zu. Überdies besteht kein Anlass, irgendwelche Freiheitseinschränkungen zu erlassen; Omicron verläuft idR milder als andere Varianten und das Virus ist endemisch geworden. Zeit, nach vorne zu blicken.

    Da zeigt sich mal wieder der Lockdownwahn der Linken. Selbst Biden sagt, dass die Pandemie vorbei ist. Oder ist er auch so ein böser Querdenker?

    Aber erfreulich, dass sich hier eine sehr große Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass man bestimmte Beiträge, mit schwerwiegenden Vergehen, löschen sollte.

    So groß scheint die Mehrheit gar nicht zu sein, wenn man bedenkt, dass man drei mittelgroße Lager (die nicht einmal die Wünsche aller abdecken) und die Löschung bei nur schweren Fällen (mit Blick auf Strafrecht illegale Inhalte?/... - wann liegt ein hinreichend schwerer Fall vor?) nur eine knappe Mehrheit von zwei Stimmen erhalten hat - man darf nicht vergessen, dass das Forum für mehr als einen Tag nicht erreichbar war und einigen somit die Abstimmung verwehrt blieb.


    Zudem wurden noch weitere Verfahrensarten genannt, die sich hier nicht widerspiegeln. Selbst, wenn man sich schlussendlich auf eine solche Löschung einigte - "menschenverachtend" ist kein geeignetes Kriterium, derartige Maßnahmen zu rechtfertigen. Vielmehr liefen wir mit einer zu weitreichenden, nicht hinreichend bestimmten Regelung Gefahr, den politiksimulatorischen Charakter zu denaturieren. Selbst, wenn sich ein Großteil mit einer solchen Regelung anfreunden könnte, wäre ein Einführen ohne Diskussion aller Aspekte wenig sinnvoll.


    Überdies ist die Löschung m. E. nicht das, was am ehesten angegangen werden sollte, sondern die Stärkung der Moderation. Problematisch ist mMn eher, dass die Moderation zZt nicht hinreichend handlungsfähig ist. Dahingehend sollten wir jedenfalls schnellstmöglich mal was auf den Weg bringen.

    Herr Präsident,

    Bürger des Landes!


    Mit diesem Redebeitrag möchte ich dem zu Grunde liegenden Antrag auf Abberufung meines geschätzten Kameraden Herrn Lefévre als Staatsminister für Europaangelegenheiten sowohl hinsichtlich rechtlicher Fragen (I.) als auch in Bezug auf den Hintergrund dieses Antrages (II.) entschieden entgegentreten.


    I.

    Nach meinem Dafürhalten ist der Antrag jedenfalls unzulässig geworden. Der linksradikale Herr Böttcher, der sich allen Ernstes Ministerpräsident unseres wunderschönen Freistaates zu schimpfen vermocht hat, hat nicht nur die Kameraden in der Allianz verraten, sondern ist überdies auch noch fahnenflüchtig geworden, ist zurückgetreten und hat alles stehen und liegen lassen. Die Tatsache, dass er den Freistaat verlassen hat und nach der Landtagswahl (!) zurückgetreten ist, zeigt, dass Herr Böttcher nicht gewillt ist, die Regierungsgeschäfte fortzuführen, womit er nach Art. 8 I Nr. 1 BayMinG iVm IV BayMinG analog nicht mehr der Staatsregierung angehört. Der Entfall der Berechtigung des Herrn Böttcher, die Abberufung eines Staatsministers nach Art. 45 BV rechtswirksam zu beantragen, ist somit einschlägig. Wäre ja auch zu schön, wenn ein Ex(!)-Ministerpräsident rechtswirksam Anträge zur Zusammensetzung der Staatsregierung stellen könnte. Jedenfalls ist Herr Böttcher nicht mehr berechtigt, die Entlassung des Herrn Lefévre zu beantragen, womit dieser Antrag unzulässig ist. Entsprechend stelle ich nachfolgenden Verfahrensantrag an das Präsidium: Der Antrag auf Drucksache 003 wird nicht weiter behandelt.


    Sebastian Fürst


    II.

    Abseits von der Unzulässigkeit des Antrages sagt diese Debatte, die wir hier in diesem hohen Hause überhaupt führen müssen, mehr über den linken Mainstream und diejenigen, die diesen Antrag vorantreiben wollen – allen voran über den Volksverräter Böttcher - und ihr krudes Demokratieverständnis aus. Weil die Meinungen zum Thema Transsexualität, die Herr Lefévre privat (!) zu äußern vermocht hat, nicht in das ideologisch verblendete Weltbild von Böttcher und Konsorten passen, wurde Herr Lefévre diffamiert und seine Meinungen zu diesem Thema als „inakzeptabel“ delegitimiert. „Menschenverachtend“ sei dies, wie so viele andere Ansichten, die nicht in das linke Weltbild passen. Die Begründungen hierzu waren subjektiver Natur – an hinreichend objektiv feststellbaren Tatsachen wurde dies nie festgemacht. Die von der Wokeness-Bewegung postulierte „Herabwürdigung“ zu Fröschen hat es so nie gegeben; Herr Lefévre wollte mit der rhetorischen Figur der reductio ad absurdum nur seinen Standpunkt untermauern, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gebe, sich die entsprechende Gonosomenzusammensetzung nicht ändern lasse und – auch der Einfachheit und Rechtssicherheit halber – entsprechende Konsequenzen von der Politik zu folgen hätten. Eine Herabwürdigung vermag ich nicht festzustellen und ich erwarte, dass diejenigen, die die diesem Antrag zu Grunde liegende Hetz- und Verleumdungskampagne vorantreiben, dies auch nicht objektiv vorbringen können. Zu guter Letzt – das möchte ich noch anfügen - hat man bislang nicht vorbringen können, inwiefern die Amtsführung von Herrn Lefévre in einem solchen Ausmaße zu beanstanden war oder ist, dass eine Abberufung legitim ist, waren die Äußerungen, die Herr Lefévre vor seiner Abberufung getätigt hat, privater (!) Natur und standen nie in einem Zusammenhang mit seinem Amt. Auch die Argumentation, es sei illegitim, den Freistaat als Europaminister zu repräsentieren, wenn ein Antrag auf Abberufung debattiert wird, vermag nicht zu überzeugen, ist Herr Lefévre immer noch Staatsminister und kommt somit seinen Pflichten in Eigenverantwortung Kraft des Ressortprinzips und anderer rechtlicher Vorgaben nach.


    Zusammengefasst: Der Antrag auf Abberufung ist bereits unzulässig und überdies ideologisch getrieben. Ich fordere den Landtag hiermit dazu auf, sich mit den Problemen des Volkes zu befassen und die ideologisch getriebenen Hetzjagden gegen verdiente Politiker nicht weiter voranzutreiben. Besten Dank!