Herr
Präsident,
Bürger
des Landes!
Mit
diesem Redebeitrag möchte ich dem zu Grunde liegenden Antrag auf
Abberufung meines geschätzten Kameraden Herrn Lefévre als Staatsminister für
Europaangelegenheiten sowohl hinsichtlich rechtlicher Fragen (I.) als
auch in Bezug auf den Hintergrund dieses Antrages (II.) entschieden
entgegentreten.
I.
Nach
meinem Dafürhalten ist der Antrag jedenfalls unzulässig geworden.
Der linksradikale Herr Böttcher, der sich allen Ernstes
Ministerpräsident unseres wunderschönen Freistaates zu schimpfen
vermocht hat, hat nicht nur die Kameraden in der Allianz verraten,
sondern ist überdies auch noch fahnenflüchtig geworden, ist
zurückgetreten und hat alles stehen und liegen lassen. Die Tatsache,
dass er den Freistaat verlassen hat und nach der Landtagswahl (!)
zurückgetreten ist, zeigt, dass Herr Böttcher nicht gewillt ist,
die Regierungsgeschäfte fortzuführen, womit er nach Art. 8 I Nr. 1 BayMinG iVm IV BayMinG analog nicht mehr der Staatsregierung angehört. Der
Entfall der Berechtigung des Herrn Böttcher, die Abberufung eines
Staatsministers nach Art. 45 BV rechtswirksam zu beantragen, ist
somit einschlägig. Wäre ja auch zu schön, wenn ein
Ex(!)-Ministerpräsident rechtswirksam Anträge zur Zusammensetzung
der Staatsregierung stellen könnte. Jedenfalls ist Herr Böttcher
nicht mehr berechtigt, die Entlassung des Herrn Lefévre
zu beantragen, womit dieser Antrag unzulässig ist. Entsprechend
stelle ich nachfolgenden Verfahrensantrag an das Präsidium: Der
Antrag auf Drucksache 003 wird nicht weiter behandelt.
Sebastian Fürst
II.
Abseits
von der Unzulässigkeit des Antrages sagt diese Debatte, die wir hier
in diesem hohen Hause überhaupt führen müssen, mehr über den
linken Mainstream und diejenigen, die diesen Antrag vorantreiben
wollen – allen voran über den Volksverräter Böttcher - und ihr
krudes Demokratieverständnis aus. Weil die Meinungen zum Thema
Transsexualität, die Herr Lefévre privat (!) zu äußern vermocht
hat, nicht in das ideologisch verblendete Weltbild von Böttcher und
Konsorten passen, wurde Herr Lefévre diffamiert und seine Meinungen
zu diesem Thema als „inakzeptabel“ delegitimiert.
„Menschenverachtend“ sei dies, wie so viele andere Ansichten, die
nicht in das linke Weltbild passen. Die Begründungen hierzu waren
subjektiver Natur – an hinreichend objektiv feststellbaren
Tatsachen wurde dies nie festgemacht. Die von der Wokeness-Bewegung
postulierte „Herabwürdigung“ zu Fröschen hat es so nie gegeben;
Herr Lefévre wollte mit der rhetorischen Figur der reductio ad
absurdum nur seinen Standpunkt untermauern, dass es biologisch nur
zwei Geschlechter gebe, sich die entsprechende
Gonosomenzusammensetzung nicht ändern lasse und – auch der
Einfachheit und Rechtssicherheit halber – entsprechende
Konsequenzen von der Politik zu folgen hätten. Eine Herabwürdigung
vermag ich nicht festzustellen und ich erwarte, dass diejenigen, die
die diesem Antrag zu Grunde liegende Hetz- und Verleumdungskampagne
vorantreiben, dies auch nicht objektiv vorbringen können. Zu guter
Letzt – das möchte ich noch anfügen - hat man bislang nicht
vorbringen können, inwiefern die Amtsführung von Herrn Lefévre in
einem solchen Ausmaße zu beanstanden war oder ist, dass eine
Abberufung legitim ist, waren die Äußerungen, die Herr Lefévre vor
seiner Abberufung getätigt hat, privater (!) Natur und standen nie
in einem Zusammenhang mit seinem Amt. Auch die Argumentation, es sei
illegitim, den Freistaat als Europaminister zu repräsentieren, wenn
ein Antrag auf Abberufung debattiert wird, vermag nicht zu
überzeugen, ist Herr Lefévre immer noch Staatsminister und kommt
somit seinen Pflichten in Eigenverantwortung Kraft des
Ressortprinzips und anderer rechtlicher Vorgaben nach.
Zusammengefasst:
Der Antrag auf Abberufung ist bereits unzulässig und überdies
ideologisch getrieben. Ich fordere den Landtag hiermit dazu auf, sich
mit den Problemen des Volkes zu befassen und die ideologisch
getriebenen Hetzjagden gegen verdiente Politiker nicht weiter
voranzutreiben. Besten Dank!