Bayerischer Landtag
Dreizehnte Wahlperiode
Drucksache XIII/20
Beantwortung der Anfrage auf Drs.XIII/19
durch den bayerischen Ministerpräsident
Äußerungen des Staatsminister Lefèvre
Der Ministerpräsident beantwortet ihre Frage wie folgt:
1. Halten Sie Ihren Staatsminister nach seinen Äußerungen für haltbar?
Ich distanziere mich deutlich von den Worten des Staatsministers. Das Transmenschen beleidigt werden und als kranke Menschen oder mit psychischen Störungen beschrieben werden, geht überhaupt nicht und kann auch nicht rechtfertigt werden.
1.1 Wenn ja, wie können Sie dann noch weiterhin Ministerpräsident sein?
Weil ich diese Äußerungen keineswegs unterstützen werde oder unterstütze
1.2 Wenn nein, wieso wurde er noch nicht entlassen?
Weil ich die letzte Woche aufgrund eines Urlaubes nicht im Haus war. Werde aber jetzt die nötigen Konsequenzen auf den Weg bringen.
2. Ist es der Kurs Ihrer Staatsregierung und Ihrer Partner, Personen die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, zu beleidigen, diskriminieren und ihnen ihre Menschenrechte aus dem Grundgesetz zu rauben?
Nein es ist nicht der Kurs von unserer Staatsregierung Transmenschen oder andere Menschen zu beleidigen, zu diskriminieren oder andere Formen von Hass und verbreiteten. Jeder Mensch auf dieser Welt ist so zu akzeptieren wie er/sie ist.
2.1 Können Sie es verantworten, gemeinsam mit dem Staatsminister in einer Partei tätig zu sein?
Ja, weil ich mich mit der Allianz verbunden fühle. Man muss ausdrücklich sagen, dass nicht alle Mitglieder der Allianz solch eine Denkweise haben. Das ist mir wichtig zu sagen.
2.2 Ist es der Wille Ihrer Regierung, gegen Angehörige der LGBTQ+ Community vorzugehen, wie es der Staatsminister fordert?
Nein, weil diese keine Straftaten begehen, die wir verfolgen müssen. LGBTQ ist eine legitime Sache und Menschen, die sich so fühlen, werden, natürlich nicht irgendwie von uns verfolgt. Jeder sollte sein Leben so entfalten, wie er es für richtig hält. Artikel 3 Abs. 3 GG schützt dies auch "
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."