Beiträge von Herribert Gorenswick-Schwittke

    Als sich manche Mitspieler letztes Helloween als Wildungen "verkleidet" haben (das Profilbild wurde geändert), wurde das meiner Erinnerung nach von der Moderation als Trolling sanktioniert. Vielleicht liege ich da aber auch falsch und mein Gehirn spielt mir einen Streich.

    Entsprechendes sollte dann nehme ich an für Accounts mit selben Namen gelten, außer die andere Person ist damit d'accord.

    Sie müssen beachten, dass hierbei eine völlig andere Motivation vorlag, die bei einer Gleichbenennung nicht unbedingt vorliegen muss, denn Trolling setzt ja eine bestimmte Motivation voraus, nämlich, dass man mit dem Verhalten versucht Empörung auszulösen (ein Verhalten, das ausschließlich darauf gerichtet ist, Empörung eines Dritten hervorzurufen und dadurch den Spielfluss stört (Trolling);) - das muss aber nicht unbedingt gegeben sein, wenn zwei Spieler sehr ähnlichen Namen haben.

    Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt, so rein theoretisch, einen Account Anastasya Liebermann anmelde? Weil, dass zwei Personen den gleichen Namen haben gibt es im RL ja auch. Oder würde das als Trolling zählen?

    Dann würde ich wahrscheinlich einen Account Dr. Emilia von Lotterleben anmelden.


    Spaß beiseite, ist echt eine spannende Frage!

    Meiner geschätzten Fachmeinung zu dem Thema nach, gibt es in der Tat derzeit keine Regeln, die dies grundsätzlich regeln, woraus sich ergibt, dass eine gleichbenennung grundsätzlich im Rahmen der technischen Möglichkeiten erlaubt sein müsste, so der Account nicht mit dem expliziten Ziel gegründet worden ist, Verwirrung auszulösen, oder den anderen Account negativ darstehen zu lassen, was ja durchaus durch entsprechende Accountgestaltung, wie z.B. bewusste Auswahl eines differenzierten Avatars, möglich ist. Jedoch sollte man ob der Praktikabilität davon absehen, da dies ja doch sehr schnell zu verwechslungen führen kann, was sich allerdings auch manchmal nicht vermeiden lässt, denn, z.B. könnten wir die Registrierung eines Hans Meiser ja auch nicht einschränken, nur weil ein Heinz Meyer existiert.

    In einer hochangesehenen konservativen Zeitung erschien folgende großflächige Anzeige


    Kandidatur als Richter am Obersten Gericht


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

    Sehr geehrte Mitglieder des Bundestags,

    Sehr geehrte Bürger,


    nach langer und reichlicher Überlegung habe ich, Herribert Alfons Wilhelm Friedberg Gorenswick-Schwittke, meines Zeichens geboren 1932 in Schwindelfingen-Oberjochheim, mich dazu entschieden als Richter am Obersten Gericht zu kandidieren. Meine Laufbahn ist Ihnen sicher bekannt, ich blicke auf über 50 erfolgreiche Jahre als Richter in diversen deutschen Gerichtsinstanzen zurück, habe Recht an 7 verschiedenen Deutschen, 3 Britischen und einer US-Amerikanischen Universität gelehrt, und über 100 bahnbrechende Essays über das deutsche Recht verfasst, bevor ich mich vor zehn Jahren in den Ruhestand begeben haben, der mich, wie Sie sicher wissen, intellektuell nicht genug gefordert habe, weswegen ich 7 Sachbücher über das deutsche Recht verfasst und veröffentlicht, die allesamt auf der Spiegel-Bestsellerliste zu finden waren, und gemeinhin als außerordentlich bemerkenswerte Werke betitelt worden sind. Aufgrund dieser weitreichenden intellektuellen Unterforderung, und angesichts des allgemeinen Mangels an fähigen Juristen in diesem Land, habe ich mich entschieden in meinem hohen Alter von 90 Jahren aus dem Ruhestand zurückzukehren und einen Posten am Obersten Gericht zu bekleiden, so der Bundestag dem zustimmt. Es sei Ihnen versichert, dass mein hohes Alter kein Hindernis sein wird, meine Körperliche wie Geistige Gesundheit sind in der Tat gesichert, habe ich doch erst vergangene Woche einen Marathon absolviert, und halte immer noch den regionalen Schachmeistertitel, nun schon zum elften mal in Folge.


    Ich bitte Sie, meine Kandidatur zu beachten, und mir die Weiterarbeit in diesem Posten zu ermöglichen.


    Hochachtungsvoll,

    Prof. Dr. Herribert Gorenswick-Schwittke