Beiträge von Jacob Kuehl

    Wieso vertrittst du denn die Meinung mit der letzten Legislatur, obwohl das nie irgendwer wortwörtlich genommen hat. Da bist du dann jemand der das juristisch auslegt, was wir leider viel zu oft tun. Es gibt die Spielregeln und die haben ihren Sinn den der Großteil auch so versteht wie sie mal beschlossen wurden. Und nicht den Sinn, den man vielleicht im Juristendeutsch versteht.

    Naja, Pahlke und Baum ist ja das aktuelle Thema beim Gericht, und da ist ja kein wirklicher Schaden entstanden. Nur weil im Doppelaccountregister die beiden als Nebenaccount definiert waren. Es war kein Betrug weil die dortige HauptID garnicht aktiv im Spiel war.


    Ich bin der Auffassung, eine ID pro Person darf wählen, dabei ist mir egal wie sich die ID nennt, Nebenaccount oder Hauptaccount... Man muss da wohl mal auch wieder die Regeln überdenken, ganz simpel "Jeder darf einen wahlberechtigten Account haben. Zusätzlich einen Nebenaccount der Richter, Anwalt, Wahl-Admin, Moderator oder Bundeswahlleitung sein kann. Medienaccounts dürfen unbegrenzt erstellt werden." Ganz einfach und gut ist. Man kann natürlich auch weitere Accounts haben, die aber in keiner Gruppe sein dürfen, wie bei mir Ando Hov, der noch existiert aber derzeit nicht bespielt wird.

    Selbst wenn es kein Gesetz sondern nur Spielregeln wäre, da muss man ja auch die Möglichkeit haben sich gegen zu wehren. Da gäbe es ja dann auch Verhandlungen.

    Und genau das ist ja der Punkt. Wenn es so juristizifiert wird und ich zum „wehren“ das studiert haben muss dann ist es eine Hürde. Eine Beschwerde gegen die vermeintlich falsche Anwendung einer Regel im SimOff muss möglichst niederschwellig sein.

    Seh ich auch so.

    Eigentlich sollte auch eigener Verstand ausreichen um Regeln auszulegen, aber man sucht halt Lücken ohne Ende um einen Vorteil für sich rauszuholen. Zum Beispiel im jetzigen Fall, ist doch klar das mit letzter Legislatur die laufende gemeint ist, dennoch versucht man dann zu sagen das dies ja die 11. Legislatur wäre, nur um doch noch Wähler zu beschaffen. Es wäre gut an allen, wenn man den Spielspaß beibehalten kann und nicht wortwörtlich Lücken sucht. Wenn grobe Fehler passieren die offensichtlich sind darf man gern darauf aufmerksam machen.

    Stimmt, gerade die SimOff Kammer sollte darauf achten das man dort einfacher verhandelt und nicht so geschwafelt.

    Gern kann Irina Christ ihre Urteile so ausführen wie bisher dazu dann aber bitte ein Urteil in einfacher Sprache wie es oft bei Behörden gibt xD da werden Dinge oft auch nochmal einfacher erklärt .

    Aber das ist es doch? Es reicht aus wenn man sagt, XY hat gegen Z verstoßen und dann eine kleine Begründung warum man das so sieht.


    Am Ende ist der Entstehungsprozess von Gesetzen sowieso auch mit rechtlichen Fragen verbunden, also man kann nicht ganz den Juristenkram ausschließen.

    VERORDNUNG ÜBER DAS HERABSETZEN DER BAGATELLGRENZE FÜR BARRIEREFREIEN UMBAU VON WOHNEIGENTUM


    Nach §2 Absatz 4 des HmbWoFG erlässt der Senat Richtlinien für die Förderung von barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum.


    Die Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von selbst genutztem Wohneigentum wird mit Wirkung zum 22. August 2022 verändert.


    Die bisherige Bagatellgrenze wird von EUR 3.000 auf EUR 1.500 herabgesetzt.




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    Hamburg, den 19. August 2022



    Jacob Kuehl

    In Vertretung für die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    in Funktion des Leiters der Senatskanzlei

    Senator für Bildung und Berufsausbildung



    Zuerst einmal danke für die Arbeit - gefällt mir gut, viele der Reformen sind nötig.


    Ich hätte zwei Anmerkungen:

    1. Zu Parteiauflösungen: Absolut sinnvoll, wollte auch da mal ne Änderung einbringen. bei §8, (2). 2. würde ich beim Nachweis von Mitgliedern aber explizit eine Regelung treffen, dass nur aktive Mitglieder gelten, also die zB. in den letzten 14 Tagen in einem öffentlichen Sim-On Forum einen Beitrag geschrieben haben.

    Es kann natürlich nicht die Mitgliederliste des Parteientools oder der Benutzergruppe rangezogen werden. Die Bundeswahlleitung eröffnet ein Thema "Parteiauflösungsverfahren der XYZ" Und in diesem Thema kann dann die nötige Anzahl an Mitgliedern innerhalb der Frist schreiben "Hier ich bin Mitglied und widerspreche"

    §4 (1) ist ein kann und ein sein zu viel.


    §8 (1) 3. Durchlaufenem (2) einer Partei

    hier wird für die eigene Parteiauflösung die Zweidrittelmehrheit genannt, wird hier die absolute oder die einfache nach den später definierten Mehrheiten gebraucht? Sollte man dann auch klar benennen.


    §17 (3) Unabhängige Kandidaten dürfen die ganze laufende Legislatur keiner Partei angehört haben. Das wurde bis jetzt nicht direkt kontrolliert, also die müssen parteilos sein, aber ob die am Anfang der Legislatur in einer Partei waren und vielleicht ausgetreten sind weiß man nicht sofort. Sollte man das eventuell abändern das eher nur die Zeit der Kandidatur gilt? Könnte ja sein das jemand in seiner Partei unzufrieden ist austritt und dann paar Wochen später unabhängig kandidieren will.

    (5) 2. Das hieße nun tatsächlich, jeder alteingesessene Spieler darf sich einen Tag vor der Wahl einen neuen Account erstellen und die 18 Beiträge "erspammen"?


    §19 Hier sollte vielleicht außerhalb der Formel nochmal klar gesagt werden, dass Anfragen nur 0,5 zählen


    §21 Hier müssen wir ja, wie bekannt ist, mal überlegen wie wir das mit den inaktiven Ländern machen, ob jetzt überlaufene Länder gesperrt werden oder eine Deckelung der Mandate ab X Stimmen und dann nicht mehr eine Stimme gleich ein Mandat gilt. Oder ob grundsätzlich echte Wahlen stattfinden sollen bei der dann beispielsweise immer 15 Mandate verteilt werden egal ob dann nur 5 da sind.


    §22 (2) Du hast das schon öfters genutzt, was sind denn "dreitätige"? Auch im Bundestag hast du eine dreitätige Kandidaturenphase eingeleitet xD


    §26 (2) Also ich finde es ja gut das man es nun einfacher gestalten will und immer Enthaltungen zur Verfügung stellen soll. Aber, das hieße ich muss das auch bei den Direktmandaten und Zweitstimmen, neben den Listen auch die Enthaltung anbieten?! Also so wäre die aktuelle Formulierung für mich :D Also vielleicht eine Ausnahme "Gilt nicht für die Bundestagswahlen und Landtagswahlen"

    Ah ok. Ja innerhalb der Parlamente hat man das gern mal geändert mit der Geschäftsordnung. Auch hatte ich selbst mal vor langer Zeit die Idee eingebracht ob man die Wahlen nicht auf 2 Tage verkürzen kann. Über die Hälfte stimmt bereits am ersten Tag ab. Am zweiten kommen noch welche dazu, aber am Sonntag sind es dann eher einstellig noch Leute die wählen gehen.


    Edit: Donnerstag haben 32 abgestimmt, Samstag 5 und Sonntag 7

    Verstehe ich. Man muss aber auch sagen, wenn wir das dann einfacher gestalten und dort eher mehr Spielraum für die Auslegung ist, dann müssen wir auch eine schnelle SimOff Kammer haben.


    Wie in unserem Beispiel, es wird bemängelt dass der Zugang für manche Leute ins Wahlregister nicht richtig vergeben wurde. Dann braucht es da eine Entscheidung im Idealfall noch vor Ende der Wahl, also innerhalb von 2-3 Tagen. Alternativ innerhalb einer Woche, weil man das vorläufige Ergebnis der Wahl ja noch korrigieren kann wenn die Kammer entscheidet jemand musste zugelassen werden, dann dürfte der ja theoretisch seine Stimme nachträglich abgeben irgendwie.

    Natürlich soll die Kammer nicht sofort auf eine Klage antworten mit Urteil, aber da muss es dann reichen 1-2 Tage Zeit für Stellungnahmen zu geben und dann ein Urteil. Also eine Art schnelles Amtsgericht die ja auch oft ohne Verhandlungen urteilen. Bei uns wäre da dann die Frage ob man da wieder die Möglichkeit eines Widerspruchs geben will...

    Eine andere Sache, die mir bei der Diskussion eines möglichen Verfahrens in der Causa Wolf noch aufgefallen ist, ist die Frage des Spielraums. Wie viel Spielraum hat die Bundeswahlleitung beispielsweise bei der Führung des Wahlregisters? Da könnte man auch überlegen das zu delegieren. A la "Es gibt ein Wahlregister, in das sich alle aktiven Mitspieler eintragen können. Die Bundeswahlleitung trifft nähere Regelungen zur Durchführung des Wahlregisters. Bei Einschätzung der Aktivität kommt der Bundeswahlleitung ein weiter Einschätzungsspielraum zu." Diese können dann auch schnell angepasst werden, damit die Bundeswahlleitung passende Entscheidungen für den Einzelfall treffen kann.

    So wie man sich die Stellvertreter frei auswählen darf, also eine Art Richtliniengebungskompetenz. Und ich wage mal zu behaupten, ich habe jetzt nicht willkürlich irgendwen ausgeschlossen. Oder habe ich in der Vergangenheit Aktivitäten anders ausgelegt wie jetzt, das man mir willkür vorwerfen kann?

    Vielleicht wäre auch ein FAQ ganz hilfreich wo die wichtigsten Fragen geklärt werden. Ein Neuling stellt sich die Frage ob man Parteien gründen kann. Dann beantwortet man das mit


    Ja, man braucht dafür eine bestimmte Gründeranzahl, die liegt bei 10% der Wähler von der letzten BTW. Aber schau dir doch gern mal die vorhandenen Parteien an. Konkurrenz innerhalb einer Partei macht Spaß und sicher ist eine Partei schon da, die dir zusagt.


    Also Dinge ganz einfach erklärt und wenn derjenige dann etwas länger bleibt, kann er sich ja in die Details des vDGB reinarbeiten.

    Ganz früher im ersten vD gabs 5 Bundesländer, Norddeutschland, Ostdeutschland, Süddeutschland, Westdeutschland und Mitteldeutschland. Da hat man dann immer die 2-3 Bundesländer zusammengefasst die dort liegen.

    Hier wollten wir aber einen Bezug zu einzelnen Ländern, und vor allem ist es schwierig mit den Gesetzen wenn man mehrere Bundesländer zusammenfasst. Gibt ja dann zum Beispiel mehrere Ladenöffnungsgesetze, welches gilt dann? Das bayerische oder das baden-württembergische in Süddeutschland? :D

    Ja stimmt. Eventuell kann man dahingehend runterschrauben, man bewirbt sich und wird aufgenommen. Man löscht die Leute nicht raus sondern, man bleibt im Wahlregister.

    Jedoch prüft die Bundeswahlleitung wie bisher auch am Mittwoch/Donnerstag, ob alle Personen aus dem Register in den letzten 14 Tagen vor der Wahl überhaupt da war und aktiv war.


    Also für die Erstaufnahme ins Wahlregister sind 18 Beiträge und 14 Tage mit diesem Account Mitgliedschaft notwendig. Um im Wahlregister zu bleiben muss man aber in den 14 Tagen vor der Wahl eingeloggt gewesen sein und meinetwegen 5 Beiträge geschrieben haben.


    Also irgendeine Regelung muss bleiben, nur die 18 Beiträge und 14 Tage Mitgliedschaft finde ich zu wenig, das hat man früher im alten vD schnell zusammengespammt.