Beiträge von Hajime Nagumo
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Gleichstellungsbeauftragten des Landes Hamburgs
Antrag: Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft mögen beschließen:
1. Der Senat der Freien Hansestadt Hamburg setzt einen
Gleichstellungsbeauftragten bzw. eine Gleichstellungsbeauftragte ein. Das Amt
wird zu Beginn einer Amtszeit des neuen Senats besetzt.
2. Der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte untersteht der Senatskanzlei und ist
beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Hamburgischen Senat.
§ 1 Aufgaben:
Der bzw. die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Hamburg beruft einen ständigen
Gleichstellungsausschuss. Mitglieder des Gleichstellungsausschusses sind alle berufenen
Gleichstellungsbeauftragten der Stadtbezirke der Hansestadt Hamburg.
Der Gleichstellungsausschuss tagt in regelmäßigen Abständen und berät den Senat bei der
Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes es, zu fördern und die Umsetzung zu begleiten.
Alle Hamburger Dienststellen werden angewiesen einen Gleichstellungsbeauftragten zu
bestellen. Sie erstellen alle vier Jahre einen Gleichstellungsplan und schreiben ihn fort.
§2 Gleichstellungsplan:
Das Hamburger Gleichstellungsgesetz gewährleistet hamburgweit einen einheitlichen
Mindeststandart.
Alle Hamburger Gleichstellungspläne garantieren:
• basierend auf einer umfassenden Analyse der Personalstruktur und beziehen die
gleichstellungspolitischen Ziele des Senats mit ein
• enthalten Ziele und Zielvorgaben, die für einzelne Laufbahngruppen,
Bezahlgruppen, Fachrichtungen oder Führungsfunktionen die in einer Dienststelle
auch unterschiedlich sein können legen die Dienststellen dem Personalamt zu einer
vergleichenden Prüfung vor
• sind verbindlich und verpflichten die Dienststellen, die selbst gesteckten Ziele zu
erreichen
Ein Gleichstellungsplan braucht mehrere Etappen, bevor er in Kraft treten kann. Die
Basisarbeit leisten die Personalentwicklerinnen und Personalentwickler. Sie werten bereits
bestehende Gleichstellungspläne aus. Sie messen, ob und wie die Dienststelle die Ziele
erreicht hat. Aufgrund dieser Erkenntnisse und mit Blick auf aktuelle Personalstrukturdaten
entsteht der neue Gleichstellungsplan.
§ 3 Gleichstellungsbeauftragte der Stadtbezirke der Freien Hansestadt
Hamburg
Die Stadtbezirksverordnetenversammlungen der Stadtbezirke bestimmen auf Vorschlag
des Bezirksbürgermeisters bzw. der Bezirksbürgermeisterin zu Beginn einer jeden
Legistaturperiode des Bezirksamtes den/der Gleichstellungsbeauftragten. Zur Wahl wird
die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt.
§4 Gleichstellungsbeauftragte der Senatsverwaltungen
Die Senatoren und Senatorinnen der Freien Hansestadt bestimmen in ihren Verwaltungen
eine/n Gleichstellungsbeauftragte.
§5 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, die Umsetzung des Hamburgischen
Gleichstellungsgesetzes zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten. Sie agieren als Teil
der Dienststelle und sind in ihrer Meinungsbildung weisungsungebunden. Auf diese Weise
haben die Gleichstellungsbeauftragten eine direkte Möglichkeit, Entscheidungen der
Dienststelle zu beeinflussen und zwar noch bevor diese der Personalvertretung zur
Mitbestimmung vorgelegt werden. Sie werden an der Erstellung des Gleichstellungsplans
beteiligt.
Kosten:
Die Senatsverwaltungen, bzw. Stadtbezirksverwaltungen werden die Kosten aus den
Haushalte bestreiten. Der Senat unterstützt dies mit einer jährlichen Aufwendung von
500.000,00 Euro.
Die Debatte dauert zwei Tage und endet am Montag den 31. Oktober 2022 um 22:05 Uhr.
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Ich stelle fest, dass der Antrag bei 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen ist.
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Dann wird diese Anfrage geschlossen.
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Vielen Dank Herr Senatspräsident. Ich erinnere Sie dann hiermit an die Nachfrage zu 2.4; Da der Verlängerung nicht zugestimmt wurde, weise ich Sie auch darauf hin, dass die Beantwortung innerhalb dieses Tages erfolgen muss.
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Die Senatorin beantragt eine Fristverlängerung. Kollege Ernesto B. Dutschke sind Sie damit einverstanden?
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Susanne Wagenknecht Ich errinnere an die Nachfragen.
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Antrag der Senatorin für Inneres und Sport Janett Wissler
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Antrag zur Stärkung der Polizei, sowie Überprüfung der Belastung
A. Problem
Die Polizei sorgt in unseren Land für Recht und Ordnung. In den letzten Legislaturperioden wurde sehr wenig für die Polizei getan. Der Personalmangel trägt dazu bei das sehr viele Überstunden geleistet werden müssen und die Polizisten sehr viel mehr Arbeit ausüben müssen
B. Inhalt
1) Eine Analyse zur Belastung der Polizisten in der Hansestadt Hamburg
2) jedes Jahr 15% der neuen Polizeikommissare in die Kriminalpolizei einsetzen
3) Eine Werbekampagne, die gezielt Nachwuchs für die Kriminalpolizei gewinnt
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
500.000 Euro
Die Abstimmung dauert zwei Tage und endet am Freitag dem 28. Oktober 2022 um 17:40 Uhr.
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Hoppala
Die Debatte ist beendet.
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Vielen Dank für Ihre Antworten, Kollegin Wissler.
Haben Sie Nachfragen, Kollege Ernesto B. Dutschke ?
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Susanne Wagenknecht Ich erinnere Sie an diese Anfrage. Sie haben noch knapp 24 Stunden Zeit.
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Kleine Anfrage an die Behörde für Inneres
Ich bitte die Leiterin der Behörde für Inneres folgende Fragen zu beantworten:
Innere Situation der Freien und Hansestadt Hamburg
1. Vorfälle des 14. Oktobers
1.1 Wie schätzt die Behörde die Situation rund um das Hamburger Stadtderby ein?
1.2 Wie beurteilt die Behörde die Arbeit der BFE-Einheiten auf dem Heiligengeistfeld?
1.3 Wie beurteilt die Behörde die Verhältnismäßigkeit der angewendeten polizeilichen Maßnahmen?
1.4 Wie ist die persönliche Einschätzung des Tages der Senatorin?
1.5 Wie bewerten Sie den Erfolg der Maßnahmen?
2. Aufstellung der Hamburgischen Polizei
2.1 In welchen Vierteln und Straßen unserer Stadt sieht die Behörde den Bedarf für eine überproportionale Polizeipräsenz gegeben?
2.2 In welchen Vierteln und Straßen unserer Stadt sieht die Behörde den Bedarf für eine überproportionale Anzahl an verdachtsunabhängigen Personenkontrollen gegeben?
2.3. Wie ermittelt die Behörde den in 2.1 und 2.2 angesprochenen Bedarf?
2.4 Wie erklärt sich die unterschiedliche Ausstattung der Beamten im Streifendienst je nach Stadtviertel?
Die Senatorin für Inneres und Sport Susanne Wagenknecht hat drei Tage Zeit die Anfrage der Fraktion 'Internationale Linke Hamburg' zu beantworten. Die Frist ist damit am Samstag dem 22. Oktober 2022 um 18:10 Uhr vorbei.
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Antrag der Senatorin für Inneres und Sport Janett Wissler
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Antrag zur Stärkung der Polizei, sowie Überprüfung der Belastung
A. Problem
Die Polizei sorgt in unseren Land für Recht und Ordnung. In den letzten Legislaturperioden wurde sehr wenig für die Polizei getan. Der Personalmangel trägt dazu bei das sehr viele Überstunden geleistet werden müssen und die Polizisten sehr viel mehr Arbeit ausüben müssen
B. Inhalt
1) Eine Analyse zur Belastung der Polizisten in der Hansestadt Hamburg
2) jedes Jahr 15% der neuen Polizeikommissare in die Kriminalpolizei einsetzen
3) Eine Werbekampagne, die gezielt Nachwuchs für die Kriminalpolizei gewinnt
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
500.000 Euro
Die Debatte dauert zwei Tage und endet am Donnerstag dem 20. Oktober 2022.
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Antrag
der Senatorin für Inneres und Sport Janett Wissler
Die Hamburger Bürger*innenschaft möge beschließen:
Antrag zur Stärkung der Polizei, sowie Überprüfung der Belastung
A. Problem
Die Polizei sorgt in unseren Land für Recht und Ordnung. In den letzten Legislaturperioden wurde sehr wenig für die Polizei getan. Der Personalmangel trägt dazu bei das sehr viele Überstunden geleistet werden müssen und die Polizisten sehr viel mehr Arbeit ausüben müssen
B. Lösung
1) Eine Analyse zur Belastung der Polizisten in der Hansestadt Hamburg
2) jedes Jahr 15% der neuen Polizeikommissare in die Kriminalpolizei einsetzen
3) Eine Werbekampagne, die gezielt Nachwuchs für die Kriminalpolizei gewinnt
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
500.000 Euro
Sehr geehrte Kollegin Wissler,
ihr Antrag wird aus Formgründen abgelehnt, da dieser keinen Gesetzestext oder Ähnliches enthält.
Eine Begründung oder eine Sektion 'Lösung' sind kein Antrag. Tausch das B. Lösung durch Inhalt oder Text oder sowas aus und du hast dein Gesetz.
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Sehr geehrter Herr Präsident, geehrter Herr Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft!
Im Namen der Fraktion des Liberalen Forums und des Senats von Hamburg bitte ich um Bearbeitung o.g. Antrags der Senatorin Wissler.
Herzlichen Dank
Fuck, sry. vergessen zu antworten.
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Im Namen der Bürgerschaft gratuliere ich dem neuem Senat und Wünsche bei der Amtsausführung viel Erfolg.
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Ich stelle fest, dass die Drucksache VI/009 die erforderliche Mehrheit erreicht hat. Die Senator*innen sind damit bestätigt.
Ich bitte Sie zur Eidesleistung nach vorne zu treten.
Gemäß Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Übernahme ihres Amtes vor der Bürgerschaft den folgenden Eid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand, die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ zu sprechen; Wenn gewünscht kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.
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Ich stelle fest, dass von sieben Stimmen insgesamt zwei auf Ernesto B. Dutschke entfielen und die restlichen fünf auf Hajime Nagumo .
Damit ist Hajime Nagumo gewählt worden.
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Frau Janett Wissler (Zweiter Bürgermeisterin)
Herrn Lando Miller für Wirtschaft, Energie und Umwelt
Frau Janett Wissler für Inneres und Sport
Herrn Oscar Pilarow für Vekehr und StadtentwicklungHerrn Cornelius Sommer für Bildung und Berufsausbildung
Herrn Jacob Kuehl für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit
Die Leitung der Senatskanzlei übernimmt Herr Jacob Kuehl.
Die Abstimmung dauert zwei Tage und endet am Dienstag dem 04. Oktober 2022 um 18:35 Uhr.