Sehr geehrtes Präsidium,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Artikel 75 der Landesverfassung besteht aus folgendem Wortlaut.
(1) Die Landesregierung und jedes ihrer Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären.
(2) 1.Das Amt der Mitglieder der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, dem
Rücktritt der Landesregierung oder nachdem der Landtag einen Vertrauensantrag des Ministerpräsidenten abgelehnt
hat.
2.Das Amt eines Ministers endet auch mit dem Rücktritt oder jeder anderen Erledigung des Amtes des
Ministerpräsidenten.
(3) Der Ministerpräsident und auf sein Ersuchen die Minister sind verpflichtet, die Geschäfte bis zum Amtsantritt
ihrer Nachfolger fortzuführen.
Durch den Rücktritt von Herrn Pilarow, ist die gesamte Regierung nicht länger in Amt und Würden.
Das heißt, Thüringen steht durch diese Aktion und die nicht Einhaltung der Verfassung durch eine einzelne Person, komplett führungslos da.
Was dem Freistaat hier durch Herrn Pilarow zugefügt wurde, ist eine Schande.